Planungsdokumente:

Verordnung - Text Teil B

Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Für den Bebauungsplan besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeits¬prüfung (UVP) gemäß §§ 3b bis 3f des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits¬prüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert am 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794, 1796).

Bewirtschaftungsplan Obere Bille, EG-Wasserrahmenrichtlinie

Der Bewirtschaftungsplan für die Obere Bille weist Maßnahmen aus, die die Wasserbe¬schaf-fenheit langfristig sicherstellen und eine Schwächung der ökologischen Verhältnisse ver¬hin¬dern sollen. Das sind insbesondere auch Maßnahmen zur Wiederherstellung und Renatu¬rie¬rung von unnatürlich verbauten Uferbereichen.