Planungsdokumente:

Begründung

1. Anlass

 

Die Stadt legt mit diesem Flächennutzungsplan-Vorentwurf die Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von 1986 vor. Da der derzeitige Flächennutzungsplan keine ausreichende Basis mehr für die zukünftige Ausrichtung der Stadtentwicklung bietet, hatte der Hauptausschuss am 25.11.2009 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

2. Absichten und Zielsetzung

Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes sollen deshalb insbesondere folgende Ziele und Absichten verbunden werden:

- Berücksichtigung der aktuellen Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes (siehe Kapitel 3.3.1),

- Berücksichtigung der aktuellen Bauflächenentwicklungskonzeption,

- Abwägung und Integration der für eine Übernahme in den Flächennutzungsplan geeigneten Inhalte des parallel neu aufzustellenden Landschaftsplanes

- Berücksichtigung weiterer Ziele des fortgeschriebenen Landschaftsplanes

- Berücksichtigung der aktuellen Schutzgebietskulisse

- Berücksichtigung geänderter aktueller fachrechtlicher Anforderungen an die Sicherung und Entwicklung von Flächen im Stadtgebiet

- Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsplanungskonzeption,

- Bildung von Prioritäten bezüglich der Innen- und Außenentwicklung.

3. Rechtliche Grundlagen

Städtebauliche Planung hat die Aufgabe, die bauliche Entwicklung in Stadt und Land den Bedürfnissen der Allgemeinheit entsprechend zu ordnen. Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.

Rechtsgrundlage dafür ist das Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert 2009). Dieses bestimmt und regelt Ziele, Inhalt und Verfahren der städtebaulichen Planung grundsätzlich durch die Bauleitplanung und überträgt diese den Städten und Gemeinden als kommunale hoheitliche Aufgabe.