Planungsdokumente:

Verordnung - Text Teil B

3.3.1          Naturräumliche Gegebenheiten

Naturräumlich liegt der Geltungsbereich im Übergangsbereich von Elbmarsch und Geest in einem Tal, welches im Wesentlichen während der Eem-Warmzeit entstand. Das ursprüngliche Gelände des Talraums war weitgehend eben und neigte sich in Richtung Bille. Im Niederungs­bereich der Bille haben sich im Holozän zuletzt Torfe und Mudden in einer Mächtigkeit von etwa 3 m bis 7 m z.T. mit sandigen Beimischungen abgelagert. Unter den organischen Böden folgen zunächst Sande in einer Mächtigkeit von bis zu 4,5 m, die von Geschiebemergel und Beckensedimenten (Schluff) unterlagert werden. Über diesen natürlich anstehenden Böden wurde im Geltungsbereich eine Aufschüttung aus sehr heterogenen Materialien ausgebracht.

Die Schichtdicke beträgt 1 m bis 4,7 m. In der Aufschüttung finden sich neben Sand, Steinen und Schluff auch erhebliche Mengen an Bauschutt, Ziegelbruch sowie Pflanzenreste und hu­mose Beimischungen. Die Höhenabwicklung am östlichen Billeufer (außerhalb des Plan­ge­biets) lässt darauf schließen, dass auch hier in der Vergangenheit Aufschüttungen vor­ge­nom­men wurden. Über deren mög­liche Zusammensetzung liegen keine Erkenntnisse vor. Der heute anstehende Boden ist als naturfern zu bewerten. Ursache hierfür ist die mächtige Aufschüttung mit standortfremden, mög­licherweise schadstoffbelasteten Materialien. Im Gegensatz zu den organischen Böden ist die Aufschüttung gut luft- und wasserdurchlässig. Der hohe Anteil von sandigen und steinigen Substraten lässt auf ein geringes Filter- und Pufferver­mögen schließen, d.h. Schadstoffe könnten mit dem Sickerwasser relativ ungehindert ver­lagert werden.

Der Untersuchungsraum wurde durch Aufschüttungen komplett überformt. Das Gelände fällt zur Bille hin leicht ab. Im Uferbereich der Bille ist ein Höhensprung auf das Wasserstands­ni­veau der Bille. Die Geländehöhen schwanken zwischen 3,5 m und 6,5 m über Normalnull (NN).

Als prägendes Oberflächengewässer durchfließt die Obere Bille den Geltungsbereich von Nord-Osten nach Süd-Westen. Die Obere, die Mittlere und die Untere Bille bilden durch künst­liche Bauwerke drei voneinander getrennte Gewässer. Die Obere Bille endet heute nach 47 km Fließstrecke etwa 200 m südlich vom Geltungsbereich am Serrahnwehr.

Dort geht sie in das künstliche Gewässer Schleusengraben über und mündet schließlich in der Dove-Elbe. Dabei durchfließt sie das Wasserschutzgebiet Curslack. Reguliert wird der Was­serstand der Bille im Untersuchungsgebiet durch das Serrahnwehr an der Alten Holsten­straße. Im Bereich des Serrahnwehrs ist die Obere Bille mäßig bis kritisch belastet (Güteklasse II-III). Die Obere Bille weist in Bezug auf Wassergüte, Gewässermorphologie sowie in Bezug auf die Gewässerflora und -fauna Defizite auf und erfüllt derzeit nicht die nach der WRRL gefor­derten Qualitätsziele (vgl. Ziffer 3.1.3.4). Aufgrund der Erfahrung mit anderen Stadtgewäs­sern und in Kenntnis der allgemeinen gewässerökologischen Situation in Hamburg kann davon ausgegangen werden, dass die Fischfauna unterentwickelt ist. Die Obere Bille ist ein erheblich verändertes Gewässer.

Die Grundwassersituation im Geltungsbereich wird von den Wasserständen der Bille bestimmt und folgt deren jahreszeitlichen Schwankungen. Bei lang anhaltenden Niederschlägen ist bei einem steigenden Wasserspiegel der Bille auch mit höher anstehendem Grundwasser zu rechnen. Auf Grund der vorzufindenden Bodenarten ist überall mit Schichtenwasser (Stau­wasser) zu rechnen.

Die kleinklimatischen Bedingungen im Geltungsbereich sind ausgeglichen. Das Wasser des Fließgewässers Bille ist im Jahresverlauf verhältnismäßig geringen Temperaturschwankungen unterworfen. Durch Verdunstung, Wärmespeicherung oder Wärmeabgabe kann die Bille Tem­peraturextreme abpuffern. Sie wirkt somit ausgleichend auf das örtliche Klima. Der bis­her nicht versiegelte Boden und der bestehende Pflanzenbestand haben eine ähnliche Wirkung. Der westlich an den Geltungsbereich anschließende Eisenbahndamm stört den kleinklimatischen Austausch zwischen Bille und der Umgebung westlich des Bahndamms.

Im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt ist das Flurstück 5826 durch die Nutzung als Hallen- und Freibad geprägt. Die baulichen Anlagen, die versiegelten Erschließungswege sowie die betonierten Außenschwimmbecken nehmen einen Großteil des südwestlichen Flurstücks­teils in Anspruch. Diese versiegelten Flächen sind weitgehend unbelebt und weisen derzeit keine besondere ökologische Wertigkeit auf. Die künstlichen Wasserbecken des ehemaligen Frei­bads haben keine nennenswerte Bedeutung für den Naturhaushalt. Auf dem nordöstlichen Flurstücksteil befindet sich die Baustelle für das neue Bille-Bad. Ein Vorkommen von in Ham­burg selten gewordener Tier- und Pflanzenarten ist auf diesen Flächen aufgrund von Störwir­kungen wie Lärm, optischer Beunruhigung und Trittbelastung weder bekannt noch wahr­scheinlich.

„Allerweltsarten“ des Siedlungsraumes wie Amsel, Kaninchen und viele Insekten­arten konnten die Rasen- und Gehölzflächen der ehemaligen Liegewiese im Nordosten des Flurstücks für die Nahrungssuche und in der ungenutzten Zeit zumindest als temporären Le­bensraum nutzen (z.B. als Schlaf-, Rast- oder Überwinterungsplatz).

Ähnlich verhält es sich mit der Strauch­pflanzung an der nordwestlichen Grundstücksgrenze: Zwischen dem Hallen- bzw. Freibad und der Eisenbahntrasse gelegen sind auch hier die externen Störungen erheb­lich.

Die Ufer der Bille sind mit Mauerwerk oder Spundwänden befestigt und bieten kaum Lebens­raum für Tiere und Pflanzen. Auch das Ostufer kann nur als bedingt naturnah eingestuft wer­­den, denn hier verhindern Gewässerunterhaltungsmaßnahmen eine naturnahe Entwicklung sowohl der Ufermorphologie als auch der Ufervegetation an Land und im Wasser. Weder in der Krautschicht noch in der Baumschicht findet sich hier das standort- und naturraum­typische Ar­tenvorkommen.

Die ökologische Wertigkeit der Parkanlage Schillerufer ist vergleichbar mit der des Freibads und somit für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten niedrig.

Die Flurstücke 2023, 2235 und 5825 am Reetwerder sind entweder mit Gebäuden ohne Dach- bzw. Wandbegrünung bebaut oder als Flächen für den ruhenden Verkehr nahezu voll­ständig versiegelt. Sie weisen keine Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt auf.

Der Geltungsbereich und seine Nachbarschaft bieten zahlreiche Möglichkeiten der Erholung in einem Gebiet, in dem die Stadt mit der Landschaft verzahnt ist (vgl. Ziffer 3.3.2).

3.3.2           Städtebaulicher Bestand

Das Plangebiet liegt im Zentrum Bergedorfs direkt an der Bille. Nordwestlich des Gel­tungs­be­reichs befindet sich eine Strecke der DB AG mit Fernverkehr (Hamburg-Berlin) und den S-Bahn-Linien S21 und S2.

Siedlungsstrukturell ist das Plangebiet in einem Übergangsbereich von dichter, gründer­zeit­licher Bebauung aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts an der Straße Reetwerder zu offe­ner, durchgrünter ein- bis dreigeschossiger Einzelhausbebauung. Der Flusslauf der Oberen Bille bestimmt und trennt diese beiden Räume. Das dem Plangebiet abgewandte Ufer der Bille ist Teil eines grünen Landschaftsraums, der sich entlang der Bille vom Bergedorfer Schloss südlich des Plangebiets über das Schillerufer und schließlich nördlich der Bahn­linie beidseitig der Bille bis zum Bergedorfer Gehölz erstreckt. Dem Lauf der Bille folgend oder quer zu ihr ver­laufen wichtige Wege- und Blickbeziehungen. Nach Norden hin unterbricht der Eisen­bahn­damm die Blick- und Wegebeziehungen.

Über die Chrysanderstraße und den "grünen" Gewerkschaftsweg gelangen die Nutzer des Billewanderwegs nach etwa 400 m wieder an die Bille zurück.

Als "inoffizielle" Verbindung kann auch die Wilhelm-Bergner-Straße gewählt werden, die jedoch nicht die Qualität eines Wanderwegs hat. Nördlich des Plangebiets verläuft der Bille­wanderweg an der Westseite des Flusses. Die öffentliche Grünanlage gegenüber des Geltungsbereichs am Ostufer der Bille ist mit großen Rasen­flächen, Blumenbeeten, Sitz­gele­gen­heiten, einer Minigolfanlage und einem Spielplatz aus­gestattet.

Die gründerzeitlichen Gebäude am Reetwerder haben überwiegend bis zu fünf Geschosse einschließlich ausgebautem Dachgeschoss. Die Dachgeschosse sind als Mansardedächer mit Gauben ausgebildet. Relevant für die Prägung des Straßenraums ist die Traufhöhe der Straßenrandbebauung, die zwischen Reetwerder 21 und 23 geringfügige Unterschiede auf­weist. Für die Ernst-Mantius-Straße ist das sechsgeschossige Gebäude Reetwerder 23 mit großem Satteldach besonders straßenraumprägend; dieses Gebäude findet im Norden eine moderne Fortsetzung durch einen langgestreckten viergeschossigen kubischen Baukörper, der in einem sechsgeschossigen kubischen Turm (Reetwerder 23a) endet.

Am Reetwerder ist eine gemischte Nutzungsstruktur: In den Erdgeschossen befinden sich ein Kultur- und Geschichtskontor, ein Kosmetiksalon, ein Frisör, ein Elektronikladen und ein Schnei­der; in den oberen Geschossen Wohnnutzungen. Der Gebäudekomplex Reetwerder 23 bis 23a beherbergt Büronutzungen wie Rechtsanwälte und einen Notar. Im Erdgeschoss hat sich eine Praxis für Physiotherapie und Natur-Heilkunde angesiedelt. In den Gebäuden Reetwerder 17 und 23 sind Durchfahrten in die weitgehend versiegelten Innenhöfe, welche als Stellplatz­fläche genutzt werden. Im Innenhof des Gebäudes Reetwerder 23 sind erfor­der­liche Stell­plätze für die Gebäude Reetwerder 23 und 23a sowie für das alte Bille-Bad.

Die Badenutzung an der Bille begann bereits 1927 mit der Eröffnung des Badebetriebs in der Flussbadeanstalt. 1965 wurde ein Hallenbad eröffnet und nachdem 1968 der Badebetrieb in der Flussbadeanstalt eingestellt wurde, erfolgte 1970 die Eröffnung und Inbetriebnahme des Freibads. Danach fanden für das alte Bille-Bad mehrere Umbau-, und Erneuerungsmaß­nahmen statt. Die Gebäude des alten Bille-Bads sind heute bereits abgebrochen und das neue Bille-Bad nordöstlich des alten Standorts ist realisiert. Neben seiner Funktion für den Freizeitsport und die Erholung wird das Schwimm­bad auch für den Schwimmunterricht genutzt und hat somit einen wichtigen Anteil an der Ver­sorgung der Bevöl­kerung.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die Ernst-Mantius-Straße, auf der auch eine Buslinie mit einer Haltestelle auf der Ostseite der Bille (außerhalb des Plangebiets) verläuft. In etwa 350 m Entfernung vom Bille-Bad ist der Bahnhof Bergedorf mit S-Bahn-Linien und Fernverkehr. Entlang der Bille ver­läuft der Wander- und Fahrradweg (Schillerufer/Hans-Freese-Weg). Fußläufig ist das Bille-Bad auch über die Ernst-Mantius-Straße gut an das Bergedorfer Zentrum mit seinen Fußgänger- und Ein­kaufs­zonen angebunden.

In der Nähe der Ernst-Mantius-Straße befindet sich auf dem ehemaligen Schwimmbadgelän­de (Flurstück 5826) die Netzstation 3348 der Hamburgischen Electricitäts-Werke. Außerdem ist nördlich des Flurstücks 2023 in einem Anbau die Wärmeversorgung des Gebäudes Reet­wer­der 23a untergebracht. Dort befindet sich auch eine Gasanschlussstelle sowie Stellplätze für das alte Schwimmbad. Vom Mittel­druckregler aus mündet eine Leitung im Bereich der Ge­­bäu­dedurchfahrt Reetwerder 23 in den Reetwerder. Die Zufahrt zu diesen Nutzungen erfolgt über eine Gebäudedurchfahrt im Gebäude Reetwerder 23.

4              Umweltbericht

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde nicht durchgeführt (siehe Ziffer 3.1.3.3).