3.2.4 Erschütterungsgutachten
Die Berücksichtigung von Auswirkungen durch Erschütterungen aufgrund des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn auf gesunde Wohnverhältnisse und die Bausubstanz im allgemeinen Wohngebiet werden im Rahmen des Bauantrags untersucht. Gegebenenfalls sind in der Baugenehmigung technische Auflagen zu formulieren, die negative Auswirkungen vermeiden.