<u>§ 3</u>
Für den Geltungsbereich dieser Verordnung werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.
Hamburg, den 18. Mai 2015
Das Bezirksamt Bergedorf
Für den Geltungsbereich dieser Verordnung werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.
Hamburg, den 18. Mai 2015
Das Bezirksamt Bergedorf