Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

1. Geltungsbereich

Der „Bebauungsplan“ für den Geltungsbereich östlich und westlich des Grandwegs zwischen Veilchenweg, Platanenallee und Lokstedter Steindamm, wird festgestellt.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

Veilchenweg - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 2072 (Hans-Heinrich-Sievert-Kampfbahn) der Gemarkung Lokstedt - Grandweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4163 und 4172, Westgrenze des Flurstücks 1103 der Gemarkung Lokstedt - Platanenallee - Lokstedter Steindamm - Bezirksgrenze - über das Flurstück 4408 (Lokstedter Steindamm), Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4172, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1112 über das Flurstück 4390 (Grandweg) der Gemarkung Lokstedt.

2. Vorschriften

Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:

Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.

 In den mit WA1 bis WA5 bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.

Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer der Gebäude, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegungen und Terrassenflächen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.

3. Sonstiges

Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.

Entwurf Stand: Juli 10