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Bezugnehmend auf das Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ und die hier u.a. für die künftige Entwicklung Wilhelmsburgs formulierten planerischen Leitlinien des Senats entsteht im Zuge der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße für die Flächen entlang des heutigen Straßenverlaufs ein erhebliches Entwicklungs- und Neuordnungspotenzial für einen hochzentralen Bereich der Elbinsel und des Stadtteils Wilhelmsburg.
In Folge der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße, die den Stadtteil derzeit noch in Nord-Süd-Richtung durchschneidet und künftig im östlichen Bahnkorridor verlaufen wird, rückt das Projektgebiet in den Fokus der Stadtentwicklung. Mit der Verlegung wird die trennende Barriere zwischen den bestehenden Quartieren aufgehoben.
Die freiwerdenden Flächen im Bereich des Wettbewerbsgebietes eröffnen die Möglichkeit für eine neue städtebauliche Entwicklung in zentraler Lage. Planungsziel ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit einem verträglichen Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und Freiraum.
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E-Mail: dplanuser+demos@demos-deutschland.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie folgt, möchte ich eine Einwendung im o.g. Verfahren erheben:
Ich bin Anwohner im Untersuchungsgebiet Swinemünder Chaussee. Der geplante Ausbau der Wollankstraße beeinträchtigt mich erheblich. Ich erwarte zusätzliche Belastungen durch Lärm, Luftschadstoffe, durch noch mehr Schleichverkehr in den Wohngebieten, durch die Verschlechterung der Lebens- und Aufenthaltsqualität an den betroffenen Straßen, auf Freiflächen und in Parks.
Weiterhin muss der Schutz vor Luftschadstoff-Grenzwertüberschreitungen sichergestellt werden. Die Luftschadstoffuntersuchung in den Planfeststellungsunterlagen ist nicht glaubwürdig. Schon die den Berechnungen zugrunde gelegte sogenannte Hintergrundbelastung ist fehlerhaft ermittelt. Um die reale Hintergrundbelastung zu ermitteln, muss vor Ort über ausreichend lange Zeit die Schadstoffbelastung gemessen werden.
Es muss aber nicht nur sichergestellt werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Die
Grenzwerte markieren bereits die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Sie müssen
daher deutlich unterschritten werden und das deutliche Unterschreiten der Grenzwerte muss im PFV plausibel dargestellt werden.
Ergänzend beziehe ich die Ausführungen der anerkannten Naturschutzverbände, besonders
des BUND sowie der Bürgerinitiative Invalidenstraße in Ihrer Einwendung in meine Einwendungen ein. Die Einwendungen sind der Anhörungsbehörde bekannt, so dass ich sie
hier nicht beifügen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Kowalski
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie folgt, möchte ich eine Einwendung im o.g. Verfahren erheben:
Ich bin Anwohner im Untersuchungsgebiet Swinemünder Chaussee. Der geplante Ausbau der Wollankstraße beeinträchtigt mich erheblich. Ich erwarte zusätzliche Belastungen durch Lärm, Luftschadstoffe, durch noch mehr Schleichverkehr in den Wohngebieten, durch die Verschlechterung der Lebens- und Aufenthaltsqualität an den betroffenen Straßen, auf Freiflächen und in Parks.
Weiterhin muss der Schutz vor Luftschadstoff-Grenzwertüberschreitungen sichergestellt werden. Die Luftschadstoffuntersuchung in den Planfeststellungsunterlagen ist nicht glaubwürdig. Schon die den Berechnungen zugrunde gelegte sogenannte Hintergrundbelastung ist fehlerhaft ermittelt. Um die reale Hintergrundbelastung zu ermitteln, muss vor Ort über ausreichend lange Zeit die Schadstoffbelastung gemessen werden.
Es muss aber nicht nur sichergestellt werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Die
Grenzwerte markieren bereits die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung. Sie müssen
daher deutlich unterschritten werden und das deutliche Unterschreiten der Grenzwerte muss im PFV plausibel dargestellt werden.
Ergänzend beziehe ich die Ausführungen der anerkannten Naturschutzverbände, besonders
des BUND sowie der Bürgerinitiative Invalidenstraße in Ihrer Einwendung in meine Einwendungen ein. Die Einwendungen sind der Anhörungsbehörde bekannt, so dass ich sie
hier nicht beifügen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Kowalski
Einwendungen für das Bauvorhaben “DiPlanBeteiligung Iteration 7”
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obigem Planfeststellungsverfahren vertreten wir als TöB die Interessen der von der geplanten Baumaßnahme direkt und indirekt betroffenen Anwohner.
Nach Einsichtnahme in die Planungsunterlagen tragen wir folgende Einwendungen und forderungen vor:
Es liegt keine nachhaltige Verkehrskonzeption vor. Das Bauvorhaben erhöht signifikant das Verkehrsaufkommen, insbesondere des Schwerlastverkehrs, auf dafür nicht geeigneten Straßenführungen, und beeinträchtigen deshalb die schutzwürdigen Interessen der Anwohner der Straßen Limburger Chaussee sowie Heringsdorfer Straße
welche im Text nachfolgend als Anwohnerstraßen bezeichnet werden.
Die Durchführung und subventionierte Finanzierung von Straßenbauvorhaben, die sich nicht in ein nachhaltiges Verkehrskonzept integrieren, dienen nicht den öffentlichen und privaten Interessen und dürfen somit nicht durchgeführt werden. Dies gilt für das Straßenbauvorhaben “XYZabc Verfahrensname Kleinstdorf BA 1.1 und BA 2”
Aufgrund dessen fordern Anwohner obiger Anwohnerstraßen des Lärmschutzes wegen folgendes: Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30km/h auf o.g. Straßen in den Ortsbereichen, Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster
sowie des finanziellen Schadens wegen: Entschädigungen gegen evtl. Wertminderungen, sowie Beschädigungen aufgrund von bspw. Erschütterungen
Einwendungen
Lärmbeschwerden
Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sind Anwohner insbesondere des Lärmes wegen beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen betreffen vor allem die Schlafqualität, sowie die generelle Qualität des alltäglichen Lebens.
Naturschutz
Das geplante Planfeststellungsverfahren sieht vor, eine einzigartige Gesteinsformation zu entfernen. Seit 1969 steht diese nicht nur unter Denkmalschutz, sondern stellt auch ein Biotop dar, mit zahlreichen geschützten Tierarten.
Tierschutz
Aufgrund der Nähe des Vorhabens zum Waldstück Ückeritze möchten wir auf die Notwendigkeit eines Wildzauns hinweisen.
Fazit
Das Planfeststellungsverfahren bringt viele Einschränkungen mit sich, die wir hier gesammelt haben. Die Einwendungen der Bürger sind begründet und müssen in Ihre Überlegungen mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frida Kahlo
Einwendungen für das Bauvorhaben “DiPlanBeteiligung Iteration 7”
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obigem Planfeststellungsverfahren vertreten wir als TöB die Interessen der von der geplanten Baumaßnahme direkt und indirekt betroffenen Anwohner.
Nach Einsichtnahme in die Planungsunterlagen tragen wir folgende Einwendungen und forderungen vor:
Es liegt keine nachhaltige Verkehrskonzeption vor. Das Bauvorhaben erhöht signifikant das Verkehrsaufkommen, insbesondere des Schwerlastverkehrs, auf dafür nicht geeigneten Straßenführungen, und beeinträchtigen deshalb die schutzwürdigen Interessen der Anwohner der Straßen Limburger Chaussee sowie Heringsdorfer Straße
welche im Text nachfolgend als Anwohnerstraßen bezeichnet werden.
Die Durchführung und subventionierte Finanzierung von Straßenbauvorhaben, die sich nicht in ein nachhaltiges Verkehrskonzept integrieren, dienen nicht den öffentlichen und privaten Interessen und dürfen somit nicht durchgeführt werden. Dies gilt für das Straßenbauvorhaben “XYZabc Verfahrensname Kleinstdorf BA 1.1 und BA 2”
Aufgrund dessen fordern Anwohner obiger Anwohnerstraßen des Lärmschutzes wegen folgendes: Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30km/h auf o.g. Straßen in den Ortsbereichen, Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster
sowie des finanziellen Schadens wegen: Entschädigungen gegen evtl. Wertminderungen, sowie Beschädigungen aufgrund von bspw. Erschütterungen
Einwendungen
Lärmbeschwerden
Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen sind Anwohner insbesondere des Lärmes wegen beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen betreffen vor allem die Schlafqualität, sowie die generelle Qualität des alltäglichen Lebens.
Naturschutz
Das geplante Planfeststellungsverfahren sieht vor, eine einzigartige Gesteinsformation zu entfernen. Seit 1969 steht diese nicht nur unter Denkmalschutz, sondern stellt auch ein Biotop dar, mit zahlreichen geschützten Tierarten.
Tierschutz
Aufgrund der Nähe des Vorhabens zum Waldstück Ückeritze möchten wir auf die Notwendigkeit eines Wildzauns hinweisen.
Fazit
Das Planfeststellungsverfahren bringt viele Einschränkungen mit sich, die wir hier gesammelt haben. Die Einwendungen der Bürger sind begründet und müssen in Ihre Überlegungen mit einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frida Kahlo
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