Planungsdokumente:

Begründung

6. Regelungen an Straßen

Gemäß § 29 (1 und 2) Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 dürfen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 20 m von der Landesstraße 103, gemessen vom äußeren Rand der befestigten, für den Kraftfahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet bzw. vorgenommen werden.

7. Siedlungsstrukturen

Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2617), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 14. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 306), § 4 Absatz 3 des Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402) in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) sowie § 1, § 2 Absatz 2, § 3 der Weiterübertragungsverordnung-Bau in der Fassung vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481) ), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 370) wird verordnet:

8. Regionales Entwicklungskonzept

Um die großräumigen Entwicklungspotenziale der Metropolregion Hamburg nutzbar zu machen, wurde Anfang der 1990er Jahre mit einer trilateralen Zusammenarbeit der Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein begonnen. Grundlage bildete die Erkenntnis, dass die wachsenden Herausforderungen an die Region nur von der Kernstadt und den benachbarten Regionsteilen gemeinsam bewältigt werden können. Dazu gehören die Flächenvorsorge, der Öffentliche Personennahverkehr, wesentliche Teile der Ver- und Entsorgung und zunehmend auch die Berufliche Bildung und Weiterbildung sowie Wissenschaft und Forschung.