Planungsdokumente: Test Aktuelle Mitteilungen

Begründung

2.2.2. Mittelfristiges Ziel

Die Stadt legt mit diesem Flächennutzungsplan-Vorentwurf die Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von 1986 vor. Da der derzeitige Flächennutzungsplan keine ausreichende Basis mehr für die zukünftige Ausrichtung der Stadtentwicklung bietet, hatte der Hauptausschuss am 25.11.2009 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

2.2.3. Langfristiges Ziel

Die Stadt legt mit diesem Flächennutzungsplan-Vorentwurf die Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von 1986 vor. Da der derzeitige Flächennutzungsplan keine ausreichende Basis mehr für die zukünftige Ausrichtung der Stadtentwicklung bietet, hatte der Hauptausschuss am 25.11.2009 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

3. Rechtliche Grundlagen

Städtebauliche Planung hat die Aufgabe, die bauliche Entwicklung in Stadt und Land den Bedürfnissen der Allgemeinheit entsprechend zu ordnen. Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.

Rechtsgrundlage dafür ist das Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert 2009). Dieses bestimmt und regelt Ziele, Inhalt und Verfahren der städtebaulichen Planung grundsätzlich durch die Bauleitplanung und überträgt diese den Städten und Gemeinden als kommunale hoheitliche Aufgabe.