Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes sollen deshalb
insbesondere folgende Ziele und Absichten verbunden werden:
- Berücksichtigung der aktuellen Ziele des
Stadtentwicklungskonzeptes (siehe Kapitel 3.3.1),
- Berücksichtigung der aktuellen
Bauflächenentwicklungskonzeption,
- Abwägung und Integration der für eine Übernahme in den
Flächennutzungsplan geeigneten Inhalte des parallel neu aufzustellenden
Landschaftsplanes
- Berücksichtigung weiterer Ziele des fortgeschriebenen
Landschaftsplanes
- Berücksichtigung der aktuellen Schutzgebietskulisse
- Berücksichtigung geänderter aktueller fachrechtlicher
Anforderungen an die Sicherung und Entwicklung von Flächen im Stadtgebiet
- Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsplanungskonzeption,
- Bildung von Prioritäten bezüglich der Innen- und
Außenentwicklung.