Planungsdokumente:

Begründung

7. Siedlungsstrukturen

Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2617), in Verbindung mit § 3 Absatz 1 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 14. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 306), § 4 Absatz 3 des Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402) in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) sowie § 1, § 2 Absatz 2, § 3 der Weiterübertragungsverordnung-Bau in der Fassung vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481) ), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 370) wird verordnet:

8. Regionales Entwicklungskonzept

Um die großräumigen Entwicklungspotenziale der Metropolregion Hamburg nutzbar zu machen, wurde Anfang der 1990er Jahre mit einer trilateralen Zusammenarbeit der Länder Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein begonnen. Grundlage bildete die Erkenntnis, dass die wachsenden Herausforderungen an die Region nur von der Kernstadt und den benachbarten Regionsteilen gemeinsam bewältigt werden können. Dazu gehören die Flächenvorsorge, der Öffentliche Personennahverkehr, wesentliche Teile der Ver- und Entsorgung und zunehmend auch die Berufliche Bildung und Weiterbildung sowie Wissenschaft und Forschung.

9. Stadtentwicklungskonzept

Die planerische Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bildet das Stadtentwicklungskonzept, das im Jahr 2009 beschlossen wurde. Das Stadtentwicklungskonzept integriert eine ganze Reihe von Fachplanungen (Wohnraumversorgungskonzept 2006, Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes 2006, Gewerbeflächenentwicklungskonzept, Einzelhandelskonzept 2004) und formuliert ein übergreifendes Leitbild für die Entwicklung