Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

4.2.3.1 Bestandsaufnahme

Grundwasser

Der erste Grundwasserleiter wird unterhalb des Weichschichtenhorizonts von ca. 15 m bis 20 m mächtigen holozänen/weichseleiszeitlichen Sanden gebildet. Die Basis bildet der Lauenburger Ton bei ca. NN -24 m bis NN -26 m. Der Grundwasserstand staut sich auf den Kleischichten bei etwa 0,00 m ü. NN ein. Jahreszeitlich können die Grundwasserstände durchaus die Geländeoberkante erreichen.

Die Flächen sind als grundwassernahe beziehungsweise grundwasserbeeinflusste und besonders empfindliche Standorte eingestuft. Die Bodenaufbauten eignen sich nur bedingt für die Versickerung von Oberflächenwasser.

Der Geltungsbereich befindet sich im Wasserschutzgebiet Curslack / Altengammme Zone III.

8028-G003, Grundwasserschaden mit LCKW, Fahne Chrysanderstraße

Der Grundwasserschaden befindet sich z.Zt. in der Detailuntersuchung. Es handelt sich um eine Grundwasserverunreinigung mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW), die das Plangebiet in südwestlicher Richtung unterströmt. Die LCKW-Belastung wird überwiegend im unteren Bereich des Grundwasserleiters angetroffen. Die Grundwas-serfahne ist erkundet und gesichert. Mit der erfolgten Bodenteilsanierung ist die Quellensa-nierung abgeschlossen.

8028-G002, Grundwasserschaden mit BTEX und Cyaniden

Der Grundwasserschaden befindet sich innerhalb der LCKW-Fahne Chrysanderstraße (8028-G003). Die festgestellte Schadstoffbelastung mit BTEX und Cyaniden wurden im oberen Bereich des Grundwasserleiters nachgewiesen, die LCKW Belastung dagegen im unteren Bereich. Das Gefährdungspotential durch die Bodenverunreinigungen wurde durch die Bodensanierungen weitgehend entfernt. Die letzte Bodensanierung erfolgte 1996. Im Anschluss daran wurde mit der Grundwassersanierung begonnen, die bis heute im Betrieb ist.

Zur Lage der Grundwasserschäden vgl. Anlage 9.3.

Oberflächengewässer

Am westlichen Rand des Plangebiets verläuft auf einer Gesamtlänge von 1,2 km und einer Breite zwischen 25 und 50 Metern der Bergedorfer Schleusengraben, der ehemals als Verbindungskanal für den Warentransport zur Dove Elbe errichtet wurde. Im überwiegenden Teil verfügt der Schleusengraben über ein steiles Ufer mit Gehölzbewuchs. Zum Teil ist das Ufer mit Bauwerken befestigt. Der über die Krapphofschleuse gesteuerte mittlere Wasserstand liegt bei 1,20 m ü. NN, Schwankungen zwischen 1,00 und 1,40 m ü. NN sind möglich.

Der Schleusengraben ist einer von 33 Oberflächenwasserkörpern im Hamburger Stadtgebiet, die auf Grund der Größe ihres Einzugsgebiets der Berichtspflicht der Europäischen Union unterliegen. Das gesamte Gewässersystem der Bille mündet in den Schleusengraben, so dass dieser, über die Dove-Elbe, die einzige Verbindung zur Elbe darstellt. Ökologisch betrachtet kommt dem Schleusengraben daher eine sehr hohe Bedeutung zu. Die Obere Bille und die Dove-Elbe in Hamburg sind als Fischgewässer gemäß EG-Fischgewässerrichtlinie ausgewiesen. Der Schleusengraben gehört somit zu einer Gewässerachse, die bis 2015 vorrangig zur Zielerreichung des guten ökologischen Potenzials zu entwickeln ist.

Oberflächenentwässerung

Die Versickerung von Niederschlagswasser ist innerhalb der Brachflächen noch vollflächig möglich. Die übrigen Bereiche sind fast vollständig versiegelt und das Niederschlagswasser wird über Siele in der Straße Lehfeld und dem Curslacker Neuer Deich abgeleitet. Diese Siele leiten in die Vorflut Schleusengraben ein. Einige vorhandene Betriebe leiten das anfallende Niederschlagswasser direkt in den Schleusengraben ein.

Ein etwa 2.000 m² großes Rückhaltebecken wurde im Süden für die Sammlung und Klärung des anfallenden Niederschlagswassers von den Straßen und Bauflächen angelegt (vgl. Ziffer 5.10).

4.2.3.2 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung

Bei Umsetzung der möglichen Bauflächen wird eine bis zu 80-prozentige Versiegelung des gesamten Gebietes ermöglicht und es entsteht zusätzlicher Oberflächenwasserabfluss. Dieser Abfluss beschränkt sich jedoch auf den südlichen Bereich und soll oberflächlich abgeleitet und versickert werden.

Die Anforderungen aus der Verordnung zum Wasserschutzgebiet sind zu beachten, so dürfen zum Beispiel grundsätzlich keine Abgrabungen und Erdaufschlüsse vorgenommen werden, wenn das Grundwasser nicht ausreichend geschützt werden kann. Auch dürfen keine wassergefährdenden auswasch- oder auslaugbaren Materialien bei Baumaßnahmen, insbesondere im Straßen-, Wege- und Tiefbau verwendet werden. Über das Niederschlagswasser dürfen keine wassergefährdenden Stoffe in das Grundwasser eingetragen werden.

Erhebliche Auswirkungen auf das Grundwasser oder Oberflächengewässer entstehen durch den Bebauungsplan nicht.

Zu Auswirkungen der Planung und Maßnahmen wegen der Grundwasserbelastung vgl. Ziffer 4.2.3.3

4.2.3.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Die Flachdächer von Haupt- und Nebengebäuden sollen als Gründächer mit einer ausreichend dicken Substratschicht versehen werden, um geeignete Wuchsbedingungen auch in Trockenperioden zu gewährleisten und die Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers zu ermöglichen. Hier können teilweise Funktionen des gewachsenen Bodens für den Wasserhaushalt wie Verdunstung, Regenwasserrückhaltung und -filterung übernommen werden. Zu weiteren Maßnahmen für das Schutzgut Wasser vgl. Ziffer 5.13.3.

Die Anforderungen aus dem Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan und die Maßnahmen-umsetzung nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie am Schleusengraben sind durch die Fest-setzung öffentlicher Grünflächen entlang des Schleusengrabens mit entsprechenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. Ziffer 5.13.3) berücksichtigt worden.

Zum Schutz des Grundwassers können bei Kellergeschossen beziehungsweise Pfahlgründungen besondere Maßnahmen zum Grundwasserschutz erforderlich werden.

8028-G003, Grundwasserschaden mit LCKW, Fahne Chrysanderstraße und 8028-G002, Grundwasserschaden mit BTEX und Cyaniden

Der Grundwasserschaden ist im Plangebiet nur bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser von Bedeutung. In diesem Fall wäre vorab zu prüfen, ob Schadstoffe im Grundwasser vorliegen und somit vor der Ableitung eine Aufbereitung des Wassers erforder-lich wäre.

Zur Lage der Grundwasserschäden vgl. Anlage 9.3.