Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

4.2.2.2 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung

Es werden sich nur für den südlichen Bereich geringe Veränderungen für das Schutzgut Klima ergeben, da hier größere Brachflächen überbaut werden. Das übrige Plangebiet ist bereits überwiegend bebaut und stark verändert. Hier gehen jedoch nur in geringem Maße klimawirksame, unbebaute und vegetationsbestandene Flächen verloren, da ein Großteil der Flächen vegetationslos oder nur gering bewachsen ist. Mit der Planung wird sich daher nur eine lokal begrenzte klimatische Verschlechterung aufgrund der Überbauung (Versiegelung) sowie des Verlustes von Grünvolumen (erhöhte Wärmeabstrahlung, verringerte Verdunstung) ergeben. Großräumige oder erhebliche Auswirkungen auf das Klima sind aufgrund der Vorbelastung nicht zu erwarten.

4.2.2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Mit der Freiflächengestaltung können bioklimatische Entlastungsfunktionen geschaffen und damit eine kleinklimatische Aufwertung erreicht werden. Es werden großflächige Dachbegrü-nungen auf mindesten 8.000 m² mit Gräsern und Stauden angelegt. Diese Flächen können ähnliche Funktionen wie begrünte, erdbodenverbundene Flächen übernehmen. Es werden Flächen mit Anpflanz- und Erhaltungsgebot mit Bäumen und Sträuchern festgesetzt sowie eine Begrünung der Stellplätze mit Bäumen vorgeschrieben. Die zu pflanzenden Bäume und Sträucher in den Gehölzflächen und auf den Stellplatzanlagen sowie die Dachflächen wirken staubbindend, beschattend sowie temperaturmindernd.

4.2.3 Schutzgut Wasser