Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

4.2.6.1 Bestandsaufnahme

Der Schleusengraben ist laut Landschaftsprogramm (Teilplan Landschaftsbild) Bestandteil eines Landschaftsbildensembles. Zusammen mit dem Bergedorfer Billeufer mit Schlossgarten und Schillerufer bildet der Schleusengraben ein Gewässerensemble. Diese naturräumlich geprägten und historisch gewachsenen Freiräume stehen in Zusammenhang und bilden ein schutzwürdiges und -bedürftiges Landschaftsbild.

Durch seine Lage hinter privaten Gewerbe-, Lager- und Brachflächen ist der Gewässerlauf des Schleusengrabens in Teilen bisher nicht zugänglich und nur vom Wasser aus erlebbar.

Die Straße Curslacker Neuer Deich ist der Zubringer von der BAB 25 Anschlussstelle Bergedorf in das Bergedorfer Zentrum. Die Straße ist einer der stark frequentieren Eingangsbereiche in den Bezirk Bergedorf.

4.2.6.2 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung

Wesentliche Veränderungen des Ortsbildes ergeben sich durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage entlang des Schleusengrabens. Es entsteht sukzessive eine durchgehende, den Gewässerlauf begleitende Grünfläche und es wird verhindert, dass sich die Gewerbebetriebe mit ihren Baulichkeiten und Stellflächen bis an die Oberkante der Schleusengrabenböschungen ausdehnen können. Die Parkanlagen werden den Landschaftsraum und das dahinter gelegene Gelände positiv prägen.

Neue Wegebeziehungen durch das Gelände und am Schleusengraben entlang werden allen Bewohnern der Umgebung zur Durchquerung und zur besseren Erreichbarkeit des Schleusengrabens zur Verfügung stehen.

Auch innerhalb der südlichen Brachfläche wird eine gestalterische Aufwertung durch die Anlage von Grünflächen mit integrierten Einrichtungen für die Oberflächenentwässerung er-folgen. Es entsteht auch auf der Grundlage des Masterplans und des Gutachtens zur Entwicklung der Ufer-Wege ein modernes und zukunftsweisendes Baugebiet.

Die starke Benutzung der Straße Curslacker Neuer Deich wird durch die attraktiven Nutzungen im Geltungsbereich noch zunehmen. Die privaten Grundstücksflächen werden damit für großflächige Werbemaßnahmen attraktiver.

4.2.6.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Mit den Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Freiflächen gegliedert und die Quantifizierung und Standortfestlegung der zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäume vorgegeben. Die nicht überbauten Flächen sollen durch Rasen und Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gestaltet werden. Die Flach-Dächer sollen ebenfalls begrünt werden, so dass der Ausblick von höheren Gebäuden auf die Dachflächen optisch verbessert wird. Eine Begrünung der Stellplatzanlagen mit Bäumen ist vorgesehen.

Bezüglich der Werbeanlagen werden gestalterische Festsetzungen getroffen, so dass die Werbeanlagen die Prägung der Baugebiete und des Eingangsbereichs zu Bergedorf durch Gebäude nicht überprägen.