Planungsdokumente:
Verordnung - Text Teil B
4.2.7.1 Bestandsaufnahme
Der Schleusengraben ist als erkanntes Denkmal in der Denkmalschutzliste geführt.
4.2.7.2 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung
Der Schleusengraben wird durch die Anlage neuer Wegeverbindungen auch von der Landseite aus erlebbar gemacht.