Planungsdokumente:

Begründung

3.1.3           Andere rechtlich beachtliche Tatbestände

3.1.3.1       Bestehendes Planungsrecht

Für das Flurstück 5826 der Gemarkung Bergedorf weist der Baustufenplan Bergedorf (Orts­teil 602 und 603) vom 5. Februar 1957 (HmbGVBl. S. 37), überwiegend "Fläche mit besonderer Nutzung" sowie "Was­serfläche" aus. Am Reetwerder ist im Baustufenplan dreigeschossiges geschlossenes Wohngebiet ausge­wiesen. Die Bille ist als Wasserfläche dargestellt.

3.1.3.2       Baumschutz

Im Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des berei­nigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (HmbGVBl. S. 167).