Planungsdokumente:
Begründung
3.1.3.1 Bestehendes Planungsrecht
Für das Flurstück 5826 der Gemarkung Bergedorf weist der Baustufenplan Bergedorf (Ortsteil 602 und 603) vom 5. Februar 1957 (HmbGVBl. S. 37), überwiegend "Fläche mit besonderer Nutzung" sowie "Wasserfläche" aus. Am Reetwerder ist im Baustufenplan dreigeschossiges geschlossenes Wohngebiet ausgewiesen. Die Bille ist als Wasserfläche dargestellt.
3.1.3.2 Baumschutz
Im Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (HmbGVBl. S. 167).