3.3.1 Naturräumliche Gegebenheiten
Naturräumlich liegt der Geltungsbereich im Übergangsbereich von Elbmarsch und Geest in einem Tal, welches im Wesentlichen während der Eem-Warmzeit entstand. Das ursprüngliche Gelände des Talraums war weitgehend eben und neigte sich in Richtung Bille. Im Niederungsbereich der Bille haben sich im Holozän zuletzt Torfe und Mudden in einer Mächtigkeit von etwa 3 m bis 7 m z.T. mit sandigen Beimischungen abgelagert. Unter den organischen Böden folgen zunächst Sande in einer Mächtigkeit von bis zu 4,5 m, die von Geschiebemergel und Beckensedimenten (Schluff) unterlagert werden. Über diesen natürlich anstehenden Böden wurde im Geltungsbereich eine Aufschüttung aus sehr heterogenen Materialien ausgebracht.
Die Schichtdicke beträgt 1 m bis 4,7 m. In der Aufschüttung finden sich neben Sand, Steinen und Schluff auch erhebliche Mengen an Bauschutt, Ziegelbruch sowie Pflanzenreste und humose Beimischungen. Die Höhenabwicklung am östlichen Billeufer (außerhalb des Plangebiets) lässt darauf schließen, dass auch hier in der Vergangenheit Aufschüttungen vorgenommen wurden. Über deren mögliche Zusammensetzung liegen keine Erkenntnisse vor. Der heute anstehende Boden ist als naturfern zu bewerten. Ursache hierfür ist die mächtige Aufschüttung mit standortfremden, möglicherweise schadstoffbelasteten Materialien. Im Gegensatz zu den organischen Böden ist die Aufschüttung gut luft- und wasserdurchlässig. Der hohe Anteil von sandigen und steinigen Substraten lässt auf ein geringes Filter- und Puffervermögen schließen, d.h. Schadstoffe könnten mit dem Sickerwasser relativ ungehindert verlagert werden.
Der Untersuchungsraum wurde durch Aufschüttungen komplett überformt. Das Gelände fällt zur Bille hin leicht ab. Im Uferbereich der Bille ist ein Höhensprung auf das Wasserstandsniveau der Bille. Die Geländehöhen schwanken zwischen 3,5 m und 6,5 m über Normalnull (NN).
Als prägendes Oberflächengewässer durchfließt die Obere Bille den Geltungsbereich von Nord-Osten nach Süd-Westen. Die Obere, die Mittlere und die Untere Bille bilden durch künstliche Bauwerke drei voneinander getrennte Gewässer. Die Obere Bille endet heute nach 47 km Fließstrecke etwa 200 m südlich vom Geltungsbereich am Serrahnwehr.
Dort geht sie in das künstliche Gewässer Schleusengraben über und mündet schließlich in der Dove-Elbe. Dabei durchfließt sie das Wasserschutzgebiet Curslack. Reguliert wird der Wasserstand der Bille im Untersuchungsgebiet durch das Serrahnwehr an der Alten Holstenstraße. Im Bereich des Serrahnwehrs ist die Obere Bille mäßig bis kritisch belastet (Güteklasse II-III). Die Obere Bille weist in Bezug auf Wassergüte, Gewässermorphologie sowie in Bezug auf die Gewässerflora und -fauna Defizite auf und erfüllt derzeit nicht die nach der WRRL geforderten Qualitätsziele (vgl. Ziffer 3.1.3.4). Aufgrund der Erfahrung mit anderen Stadtgewässern und in Kenntnis der allgemeinen gewässerökologischen Situation in Hamburg kann davon ausgegangen werden, dass die Fischfauna unterentwickelt ist. Die Obere Bille ist ein erheblich verändertes Gewässer.
Die Grundwassersituation im Geltungsbereich wird von den Wasserständen der Bille bestimmt und folgt deren jahreszeitlichen Schwankungen. Bei lang anhaltenden Niederschlägen ist bei einem steigenden Wasserspiegel der Bille auch mit höher anstehendem Grundwasser zu rechnen. Auf Grund der vorzufindenden Bodenarten ist überall mit Schichtenwasser (Stauwasser) zu rechnen.
Die kleinklimatischen Bedingungen im Geltungsbereich sind ausgeglichen. Das Wasser des Fließgewässers Bille ist im Jahresverlauf verhältnismäßig geringen Temperaturschwankungen unterworfen. Durch Verdunstung, Wärmespeicherung oder Wärmeabgabe kann die Bille Temperaturextreme abpuffern. Sie wirkt somit ausgleichend auf das örtliche Klima. Der bisher nicht versiegelte Boden und der bestehende Pflanzenbestand haben eine ähnliche Wirkung. Der westlich an den Geltungsbereich anschließende Eisenbahndamm stört den kleinklimatischen Austausch zwischen Bille und der Umgebung westlich des Bahndamms.
Im Hinblick auf die Tier- und Pflanzenwelt ist das Flurstück 5826 durch die Nutzung als Hallen- und Freibad geprägt. Die baulichen Anlagen, die versiegelten Erschließungswege sowie die betonierten Außenschwimmbecken nehmen einen Großteil des südwestlichen Flurstücksteils in Anspruch. Diese versiegelten Flächen sind weitgehend unbelebt und weisen derzeit keine besondere ökologische Wertigkeit auf. Die künstlichen Wasserbecken des ehemaligen Freibads haben keine nennenswerte Bedeutung für den Naturhaushalt. Auf dem nordöstlichen Flurstücksteil befindet sich die Baustelle für das neue Bille-Bad. Ein Vorkommen von in Hamburg selten gewordener Tier- und Pflanzenarten ist auf diesen Flächen aufgrund von Störwirkungen wie Lärm, optischer Beunruhigung und Trittbelastung weder bekannt noch wahrscheinlich.
Allerweltsarten des Siedlungsraumes wie Amsel, Kaninchen und viele Insektenarten konnten die Rasen- und Gehölzflächen der ehemaligen Liegewiese im Nordosten des Flurstücks für die Nahrungssuche und in der ungenutzten Zeit zumindest als temporären Lebensraum nutzen (z.B. als Schlaf-, Rast- oder Überwinterungsplatz).
Ähnlich verhält es sich mit der Strauchpflanzung an der nordwestlichen Grundstücksgrenze: Zwischen dem Hallen- bzw. Freibad und der Eisenbahntrasse gelegen sind auch hier die externen Störungen erheblich.
Die Ufer der Bille sind mit Mauerwerk oder Spundwänden befestigt und bieten kaum Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Auch das Ostufer kann nur als bedingt naturnah eingestuft werden, denn hier verhindern Gewässerunterhaltungsmaßnahmen eine naturnahe Entwicklung sowohl der Ufermorphologie als auch der Ufervegetation an Land und im Wasser. Weder in der Krautschicht noch in der Baumschicht findet sich hier das standort- und naturraumtypische Artenvorkommen.
Die ökologische Wertigkeit der Parkanlage Schillerufer ist vergleichbar mit der des Freibads und somit für selten gewordene Tier- und Pflanzenarten niedrig.
Die Flurstücke 2023, 2235 und 5825 am Reetwerder sind entweder mit Gebäuden ohne Dach- bzw. Wandbegrünung bebaut oder als Flächen für den ruhenden Verkehr nahezu vollständig versiegelt. Sie weisen keine Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt auf.
Der Geltungsbereich und seine Nachbarschaft bieten zahlreiche Möglichkeiten der Erholung in einem Gebiet, in dem die Stadt mit der Landschaft verzahnt ist (vgl. Ziffer 3.3.2).