4.2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
In diesem Plangebiet kommt dem Flächenrecycling eine große Bedeutung zu. Große Teile des Gebietes sind bereits versiegelt oder bebaut beziehungsweise durch abgebrochene Bebauung stark verändert. Auch ermöglicht das bestehende Baurecht bereits umfangreiche Versiegelung, so dass die Eingriffsregelung hier nicht zum Tragen kommt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans verursachen keinen Ausgleichsbedarf außerhalb des Plangebiets im Sinne von § 1a BauGB.
Auf einigen Flächen wurden Methan und/oder Kohlendioxid nachgewiesen. Hier ist zu prüfen, ob abhängig von der geplanten Baumaßnahme passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen sind. Zur Klärung, ob für die geplante Nutzung Maßnahmen gegen Bodengase zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlich werden, sind Bodenluftuntersuchungen durchzuführen. Zur Lage der nachfolgenden Altlasten vgl. Anlage 9.3.
8028-025/04, Sander Damm / Curslacker Neuer Deich
Da ein Teil der Fläche bereits saniert ist beziehungsweise sich außerhalb des Geltungsbereichs befindet, wird im Folgenden nur die Situation der Flurstücke 4819 und 5030 der Gemarkung Bergedorf bewertet:
- Sofern kein vollständiger Bodenaustausch vorgenommen wird, ist zu prüfen, ob abhängig von der geplanten Baumaßnahme geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden müssen. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.
- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist das entnommene Material entsprechend den dann geltenden Bestimmungen zu entsorgen, sofern ein Wiedereinbau nicht möglich ist. Im Fall einer Entsorgung würden ggf. Mehrkosten anfallen.
- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.
Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.
8028-025/09, Curslacker Neuer Deich 16-20 Baumarkt
- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, da bisher nicht erfasste Kontaminationen auf der Fläche nicht vollkommen auszuschließen sind. Sofern entnommenes Material nicht wieder einbaubar wäre, müsste es entsprechend den dann geltenden Bestimmungen entsorgt werden, so dass ggf. Entsorgungsmehrkosten anfallen würden.
- Die Untersuchungen der Fläche haben ergeben, dass bei Beibehaltung der aktuellen Nutzung kein Gefährdungspotential vorliegt. Bei Nutzungsänderung ist zu prüfen, ob im Bereich der MKW- und PAK-Verunreinigungen sowie im Bereich der Werkhalle mit erhöhten Cyanidgehalten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.
- Abhängig von der geplanten Baumaßnahme ist zu prüfen, ob geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden müssen. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.
- Hinweis: Die Fläche ist als "Altlastverdächtige Fläche" bewertet, es besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen.
8028-025/06, Curslacker Neuer Deich 44 - 50, Lehfeld
- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, da bisher nicht erfasste Kontaminationen auf der Fläche nicht vollkommen auszuschließen sind. Sofern entnommenes Material nicht wieder einbaubar wäre, müsste es entsprechend den dann geltenden Bestimmungen entsorgt werden, so dass ggf. Entsorgungsmehrkosten anfallen würden.
- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandene Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die ggf. erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.
- Hinweis: Die Fläche ist als "Altlastverdächtige Fläche" bewertet, es besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen.
8028-016/03, Curslacker Neuer Deich
- Sofern kein vollständiger Bodenaustausch vorgenommen wird, ist zu prüfen, ob abhängig von der geplanten Baumaßnahme geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden müssen. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.
- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist das entnommene Material entsprechend den dann geltenden Bestimmungen zu entsorgen, sofern ein Wiedereinbau nicht möglich ist. Im Fall einer Entsorgung würden ggf. Mehrkosten anfallen.
- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.
Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.
7826-014/00, Curslacker Neuer Deich, Spülfeld Lehfeld (entspricht 7826-005/00)
- Aufgrund der gefundenen erhöhten Kohlendioxid-Gehalte in der Bodenluft sollten abhängig von der geplanten Baumaßnahme geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.
- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, da bisher nicht erfasste Kontaminationen auf der Fläche nicht vollkommen auszuschließen sind. Sofern entnommenes Material nicht wieder einbaubar wäre, müsste es entsprechend den dann geltenden Bestimmungen entsorgt werden, so dass ggf. Entsorgungsmehrkosten anfallen würden.
- Hinweis: Die Fläche ist als "Altlastverdächtige Fläche" bewertet, es besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen.