Planungsdokumente: Dr3i am Mittwoch

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

In diesem Plangebiet kommt dem Flächenrecycling eine große Bedeutung zu. Große Teile des Gebietes sind bereits versiegelt oder bebaut beziehungsweise durch abgebrochene Bebauung stark verändert. Auch ermöglicht das bestehende Baurecht bereits umfangreiche Versiegelung, so dass die Eingriffsregelung hier nicht zum Tragen kommt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans verursachen keinen Ausgleichsbedarf außerhalb des Plangebiets im Sinne von § 1a BauGB.

Auf einigen Flächen wurden Methan und/oder Kohlendioxid nachgewiesen. Hier ist zu prüfen, ob abhängig von der geplanten Baumaßnahme passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen sind. Zur Klärung, ob für die geplante Nutzung Maßnahmen gegen Bodengase zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlich werden, sind Bodenluftuntersuchungen durchzuführen. Zur Lage der nachfolgenden Altlasten vgl. Anlage 9.3.

8028-025/04, Sander Damm / Curslacker Neuer Deich

Da ein Teil der Fläche bereits saniert ist beziehungsweise sich außerhalb des Geltungsbereichs befindet, wird im Folgenden nur die Situation der Flurstücke 4819 und 5030 der Gemarkung Bergedorf bewertet:

- Sofern kein vollständiger Bodenaustausch vorgenommen wird, ist zu prüfen, ob abhängig von der geplanten Baumaßnahme geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden müssen. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.

- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist das entnommene Material entsprechend den dann geltenden Bestimmungen zu entsorgen, sofern ein Wiedereinbau nicht möglich ist. Im Fall einer Entsorgung würden ggf. Mehrkosten anfallen.

- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.

Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.

8028-025/09, Curslacker Neuer Deich 16-20 Baumarkt

- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, da bisher nicht erfasste Kontaminationen auf der Fläche nicht vollkommen auszuschließen sind. Sofern entnommenes Material nicht wieder einbaubar wäre, müsste es entsprechend den dann geltenden Bestimmungen entsorgt werden, so dass ggf. Entsorgungsmehrkosten anfallen würden.

- Die Untersuchungen der Fläche haben ergeben, dass bei Beibehaltung der aktuellen Nutzung kein Gefährdungspotential vorliegt. Bei Nutzungsänderung ist zu prüfen, ob im Bereich der MKW- und PAK-Verunreinigungen sowie im Bereich der Werkhalle mit erhöhten Cyanidgehalten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.

- Abhängig von der geplanten Baumaßnahme ist zu prüfen, ob geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden müssen. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.

- Hinweis: Die Fläche ist als "Altlastverdächtige Fläche" bewertet, es besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen.

8028-025/06, Curslacker Neuer Deich 44 - 50, Lehfeld

- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, da bisher nicht erfasste Kontaminationen auf der Fläche nicht vollkommen auszuschließen sind. Sofern entnommenes Material nicht wieder einbaubar wäre, müsste es entsprechend den dann geltenden Bestimmungen entsorgt werden, so dass ggf. Entsorgungsmehrkosten anfallen würden.

- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandene Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die ggf. erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.

- Hinweis: Die Fläche ist als "Altlastverdächtige Fläche" bewertet, es besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen.

8028-016/03, Curslacker Neuer Deich

- Sofern kein vollständiger Bodenaustausch vorgenommen wird, ist zu prüfen, ob abhängig von der geplanten Baumaßnahme geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden müssen. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.

- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist das entnommene Material entsprechend den dann geltenden Bestimmungen zu entsorgen, sofern ein Wiedereinbau nicht möglich ist. Im Fall einer Entsorgung würden ggf. Mehrkosten anfallen.

- Bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in das Grundwasser wäre der hier vorhandenen Grundwasserbelastung in geeigneter Form Rechnung zu tragen. Es werden u.a. Mehrkosten durch die erforderliche Wasseraufbereitung entstehen.

Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet.

7826-014/00, Curslacker Neuer Deich, Spülfeld Lehfeld (entspricht 7826-005/00)

- Aufgrund der gefundenen erhöhten Kohlendioxid-Gehalte in der Bodenluft sollten abhängig von der geplanten Baumaßnahme geeignete Gassicherungsmaßnahmen und/oder Diffusionssperren bzw. Sicherungen für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgesehen werden. Für bauliche Anlagen sind passive Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen.

- Bei baulichen Maßnahmen oder sonstigen Eingriffen in den Untergrund ist zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht, da bisher nicht erfasste Kontaminationen auf der Fläche nicht vollkommen auszuschließen sind. Sofern entnommenes Material nicht wieder einbaubar wäre, müsste es entsprechend den dann geltenden Bestimmungen entsorgt werden, so dass ggf. Entsorgungsmehrkosten anfallen würden.

- Hinweis: Die Fläche ist als "Altlastverdächtige Fläche" bewertet, es besteht Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen.

4.2.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

4.2.5.1 Bestandsaufnahme

Biotoptypen

Folgende nicht gesetzlich geschützte Biotoptypen kommen im Plangebiet vor:

AKM ? Die Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte befindet sich westlich der Wohngebäude am Curslacker Neuer Deich 52-60und liegt deutlich tiefer als das übrige Gelände. Mindestens bis Ende April unter Wasser stehend wird sie geprägt von Arten wie Riesen-Goldrute, Hopfenklee, Rotem Straußgras, Land-Reitgras u.a. Kleinflächig wächst vor allem in den Randbereichen Schilf und zum Zeitpunkt der Erfassung war auf der gesamten Fläche ein Jungaufwuchs von Silber-Pappel und Hänge-Birke zu verzeichnen.

AKT/WPB/YF ? Auf der ehemals gewerblich genutzten Fläche südlich Lehfeld bis zum Schleusengraben haben sich Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte / Birken-und Espen-Pionier- oder Vorwald zwischen befestigten und unbefestigten Flächen entwickelt. Ältere Gehölzbestände stocken überwiegend in den Randbereichen auf der Grundstücksgrenze zu den Betrieben am Lehfeld, vereinzelt am Schleusengraben und auf den Privat- und Gewerbegrundstücken am Curslacker Neuer Deich.

AKT ? Die Halbruderale Gras- und Staudenflur trockener Standorte des Teilbereichs westlich Curslacker Neuer Deich 66 bis zum Schleusengraben ist sehr schütter mit einer deutlichen Gehölzsukzession mit Jungaufwuchs von Zitter-Pappel und Hänge-Birke erkennbar. Neben Riesen-Goldrute, Hopfenklee, Land-Reitgras, Gewöhnlicher Hornklee u.a. finden sich auch hier sehr vereinzelt Arten der Trockenrasen, die aber für eine Einstufung als § 30 BNatSchG-Biotop nicht ausreichend bestandsbildend sind.

AKF/AKM ? Die Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter bis mittlerer Standorte im schmalen Übergangsbereich am Rande der Aufschüttung ist ruderaler geprägt als die angrenzende Röhrichtfläche. Neben Rohr-Glanzgras sind hier v.a. Große Brennnessel und Acker-Kratzdistel bestandsbildend, so dass kein gemäß § 30 BNatSchG geschützter Röhricht vorliegt.

APT ? Die großflächige Brache (Ruderalflur trockener Standorte) südlich des Rückhaltebe-ckens weist nur einen sehr schütteren Bewuchs und viele Offenbodenstellen auf. Vereinzelt treten Arten der Trockenrasen wie Kleiner Sauerampfer, Rot-Schwingel, Feld-Klee oder Hopfenklee auf. Im Südosten ist eine deutliche Gehölzsukzession mit Jungaufwuchs von Zitter-Pappeln und Hänge-Birken erkennbar.

OX ? Eine kleine Fläche östlich der Straße Am Schleusengraben wurde zum Zeitpunkt der Übersichtskartierung als private "Crossbahn/BMX-Bahn" genutzt und war nahezu vegetati-onslos (Sonstige offene Fläche und Rohbodenstandorte).

AKM - Die Fläche südöstlich des Baumarktes im nördlichen Plangebiet ist mit einer teils höher wüchsigen, teils schütteren Gras- und Staudenflur bewachsen (Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer bis trockener Standorte). Einige feuchte bis nasse Senken mit kleineren Seggen- und Binsenbeständen wurden festgestellt.

OAS ? Eine zweite Teilfläche südöstlich des Baumarktes zeigt eine aktuelle Aufhöhung (Spülfläche, Sandaufschüttung) mit Resten von Gehölzsukzession mit Jungaufwuchs unter anderem von Zitter-Pappeln, Hänge-Birken und Weiden am Rand zum Schleusengraben. Im unmittelbaren Uferbereich stocken einzelne alte Weiden und Pappeln sowie Aufwuchs von Brombeeren.

Baum- und Gehölzbestand

Alle wesentlichen Bäume wurden kartiert und in einer Baumliste sowie in der landschafts-planerischen Bestandskarte erfasst. Der Ufer-Gehölzsaum entlang des Schleusengrabens besteht aus einer Baumschicht aus überwiegend Erlen, Weiden und Birken, nahe der Brücke Sander Damm auch Linden, sowie einer Strauchschicht aus Holunder, Weiden und anderem. Der Gehölzsaum ist von Bedeutung für das Landschaftsbild und als landschaftstypischer Biotop für den Biotopverbund.

Auf der Böschung des Sander Dammes besteht eine ausgeprägte Reihe aus Robinien, die zum Teil außerhalb des Plangebietes steht. Sie haben einen Stammdurchmesser von 35 bis 40 cm und Kronen bis etwa 8 Metern. Im Verlauf des Curslacker Neuen Deichs gibt es nur vereinzelt Abschnitte mit Straßenbäumen aus mittelalten Linden, die zum Teil stark beschnitten wurden. Weitere Bäume stehen in dichtem Streifen entlang der südlichen Grenze der Bebauung am Lehfeld (Birken, Pappeln, Salweiden) und entlang der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze der Wohn- und Gewerbebebauung am Curslacker Neuer Deich 52-66 (Bergahorn, Birken, Buchen, Erlen, Pappeln, Roßkastanien). Hier stehen die dicksten Bäume des gesamten Plangebiets mit Stammdurchmessern bis 100 cm und Kronendurchmessern bis 16 Meter. Sie bilden einen dichten Gehölzgürtel.

Innerhalb der Stellplatz- und sonstigen Außenflächen der Betriebe gibt es nur vereinzelt Baumbestand auch aus Nadelgehölzen oder kleine Abschnitte von Hecken.

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG

Im Plangebiet befinden sich mehrere nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope:

STR/NRR/NRS - Rohbodentümpel / Rohrkolben-Röhricht /Schilfröhricht: Die beiden nördlichen in der Planzeichnung gekennzeichneten Rohbodentümpel befinden sich im tiefer liegenden Bereich. Sie sind zum Teil wasserführend. Hier ist ein deutliches Aufkommen von Rohrkolben zu verzeichnen. Die Uferbereiche beider Tümpel werden von Schilf dominiert, eingestreut finden sich Korb-Weiden.

APT/TMZ ? Ruderalflur trockener Standorte / Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen: Dieses Biotop überlappt sich in seiner westlichen Ausdehnung zum kleinen Teil mit dem allgemeinen Wohngebiet. Die offene, sehr schütter bewachsene Fläche im mittleren Bereich weist überwiegend Arten der Ruderalfluren sowie in geringerem Umfang auch Arten der Trockenrasen auf. Im Rahmen der Übersichtskartierung konnten Kleiner Sauerampfer, Wiesen-Margerite, Gras-Sternmiere und andere typische Arten festgestellt werden.

TMZ? Sonstiger Trocken- oder Halbtrockenrasen: Dieser Trocken- oder Halbtrockenrasen nördlich der Straße Am Schleusengraben und direkte angrenzend an den Curslacker Neuer Deich weist deutlich mehr Arten der trockenen, mageren Standorte auf. Neben Riesen-Goldrute, Schmalblättrigem Greiskraut, Hasen-Klee, Wiesen-Margerite und Hopfenklee konnten hier u.a. Behaarte Segge, Echtes Johanniskraut, Quendel-blättriges Sandkraut u.a. festgestellt werden.

SER ? Naturnahes, nährstoffreiches Rückhaltebecken: Das vor einigen Jahren angelegte und in der Planzeichnung als Wasserfläche nachrichtlich übernommene Rückhaltebecken weist einen Hauptzulauf sowie zwei seitliche Einleitungen aus angrenzenden Gräben auf. Anfallendes Oberflächenwasser wird über ein Auslassbauwerk mit vorgeschalteter Tauchwand in den Schleusengraben abgeleitet. Teilbereiche der Ufer des Beckens sind durch Steinschüttungen gesichert. Im nahezu gesamten Uferbereich hat sich ein 2-3 m breiter Schilfgürtel entwickelt, eine Schwimmblattvegetation konnte nicht festgestellt werden. Der obere Böschungsbereich des Rückhaltebeckens wird vermutlich sporadisch gemäht und ist dem Biotoptyp AKM (Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte) zuzuordnen.

NRG ? Rohrglanzgras-Röhricht: Im südlichsten Teil des Geltungsbereichs befinden sich die drei nachfolgenden Biotoptypen, die in der Planzeichnung zusammenhängend gekennzeichnet sind. Der südlich der Aufschüttung gelegene Bereich wird von Rohr-Glanzgras dominiert, eingestreut finden sich Bestände der Großen Brennnessel. Vereinzelt sind junge bis mittelalte Sal-Weiden und Hänge-Birken aufgewachsen. Die Fläche war während der faunistischen Kartierungen im Frühjahr und Frühsommer 2010 partiell längere Zeit überstaut.

STZ ? Sonstiger Tümpel: Der im Frühjahr überstaute, aber zum Zeitpunkt der Übersichtskar-tierung ausgetrocknete, naturnahe Tümpel nahe der BAB 25 ist stark in Verlandung begriffen. Neben kleinflächigen Offenbodenbereichen sind Aufkommen von Schlank-Segge, Breitblättrigem Rohrkolben, Ampfer-Knöterich, Gift-Hahnenfuß, Krausem Ampfer, Flatter-Binse, Blut-Weiderich und Wald-Simse  zu verzeichnen.

AKF/NGB ? Halbruderale Gras- und Staudenflur feuchter Standorte / Binsen- und Simsenried nährstoffreicher Standorte: Diese im Niederungsbereich nahe der BAB 25 liegende Fläche war in Teilbereichen längere Zeit im Frühjahr beziehungsweise Frühsommer 2010 überstaut. Dominiert wird die Fläche von Beständen der Flatter-Binse, eingestreut finden sich Rohr-Glanzgras, Ausläufer-Straußgras, Große Brennnessel, Acker-Kratzdistel und andere.

Besonders geschützte Pflanzen-Arten nach BNatSchG 

Auf der Böschung des Schleusengrabens sind Vorkommen der Wilden Tulpe (tulipa sylvestris) erfasst. Hier hat sich auf einer Länge von etwa 100 Metern nördlich der BAB-Brü-cke ein teils dichter Bestand entwickelt. Die Tulpe ist die einzige in Deutschland wild vor-kommende Tulpenart und kommt nur an sonnigen Standorten zur Blüte. Die Wildtulpe ist eine robuste Pflanze und stellt außer einem durchlässigen Boden keine besonderen Ansprüche an den Standort.

Sie ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, gilt jedoch gemäß der Roten Liste Hamburg als ungefährdet. Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ist es verbo-ten, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Besonders geschützte Tier-Arten nach BNatSchG 

Im Rahmen der Amphibienkartierung wurden keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (streng geschützte) festgestellt, sondern national besonders geschützte Amphibienarten. An den Gewässern und vernässten Bereichen, am Regenrückhaltebecken sowie dem Tümpel wurden zahlreiche Amphibien nachgewiesen. Es erfolgte ein Nachweis von Individuen unterschiedlicher Entwicklungsstadien von Teichmolch, Erdkröte, Teich- und Grasfrosch.

Im Rahmen der Brutvogel-Revierkartierung konnten insgesamt 50 Arten festgestellt werden, davon 32 Arten mit Brutverdacht. Nachfolgende sieben Arten mit insgesamt 13 Brutpaaren (BP) sind nach den Hinweisen zum Artenschutz der Freien und Hansestadt Hamburg besonders zu beachten:

- Bluthänfling (4 BP): Gehölzfreibrüter mit Bedarf an offenen oder schütter bewachsenen Stellen zur Nahrungssuche, typischer Vogel zum Beispiel der Obstanbaugebiete. Die Bluthänflinge brüteten auf allen drei Flächen in den gebüschreichen Randbereichen am Schleusengraben,

- Feldschwirl (1 BP): Brutvogel der Ruderalfluren und Schilf-/Gebüschsäume in der Nähe von Wasserflächen. Das BP brütete zwischen den beiden Tümpeln,

- Flussregenpfeifer (2 BP) streng geschützt: Bodenbrüter auf sekundären Offenbodenbiotopen (Spülfelder etc.). Beide Brutpaare brüteten auf den schütteren Bereichen entlang dem Graben in der Mitte,

- Gelbspötter (1 BP): Gebüsch- und Gehölzfreibrüter. Das Brutpaar nutzte ebenfalls die randlichen Säume am Schleusengraben,

- Kuckuck (1 "BP"): Brutparasit vermutlich bei den Sumpfrohrsängern an den Tümpeln. Diese Art parasitiert auch bei Stelzen, Heckenbraunelle, Rotkehlchen und anderen Singvögeln,

- Stieglitz (1 BP): Ähnliche Ansprüche wie Bluthänfling, Brutpaar im Gebüsch- und Gehölzbereich im Norden der großen Brachfläche,

- Sumpfrohrsänger (3 BP): Hochstauden-Röhricht-Gebüsch-Brüter (ruderale Säume) in der Nähe von Wasserflächen. Die drei BP brüteten im Röhrichtgürtel um die beiden Tümpel.

Streng geschützte Arten nach BNatSchG 

Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinien mit potenziellen Vorkommen im Bereich des Vorhabens und möglicher Betroffenheit sind Gehölzquartiere bewohnende Fledermausarten wie Großer Abendsegler, Rauhaut- und Wasserfledermaus. Für Großen Abendsegler und Wasserfledermaus gibt es Nachweise aus einer Kartierung für das unmittelbar westlich des Schleusengrabens gelegene Gebiet des Bebauungsplans Bergedorf 100 vom 11.12.2009 (HmbGVBl. S. 442). Beide Arten nutzen regelmäßig den Schleusengraben als Jagdgebiet. Ein Teil der Gehölze auf den Flächen im Geltungsbereich ist potenziell als Quartierstandort für beide Arten geeignet, ebenso wie für die Rauhautfledermaus. Einzelne ältere Gehölze am Schleusengraben, an der Flurstücksgrenze zu den Grundstücken am Lehfeld und auf den Gewerbe- und Privatgrundstücken am Curslacker Neuer Deich zeigen deutliche Stammaufrisse oder Höhlen, die potenziell von den Arten auch als Wochenstuben- oder Paarungs-Zwischenquartiere genutzt werden könnten.

Als streng geschützte Art gemäß § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG kommt der Flussregenpfeifer mit zwei Brutpaaren im Gebiet vor: Er lebt als Bodenbrüter auf sekundären Offenbodenbiotopen (zum Beispiel Spülfelder). Beide Brutpaare brüten auf den schütteren Bereichen entlang dem Graben in der Mitte.

Relevante potenzielle Vorkommen weiterer Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind innerhalb des Untersuchungsgebiets auszuschließen.