4.1.2. Standort und Untersuchungsraum
Die allgemeinen Angaben zum Bestand sind in Kapitel 3.4 der Begründung dargelegt.
Die Flächen sind im nördlichen Bereich bereits überwiegend bebaut. Die insbesondere im südlichen Plangebiet vorhandenen Brachflächen bestehen aus zum Teil spärlich bewachsenen, offenen Böden und in anderen Bereichen aus Gras-Krautfluren oder dichtem aufkommenden Gehölzbestand. In tieferen Stellen mit verdichtetem Boden haben sich Tümpel mit Röhricht entwickelt. Im äußersten Südwesten befinden sich nicht aufgehöhte Flächen mit feuchteliebender Vegetation wie Röhricht und Binsen- und Simsenrieder sowie ein kleiner Tümpel.
Auf der Böschung des Schleusengrabens gibt es abschnittsweise dichten Baumbestand bestehend aus Erlen, Weiden und Pappeln. Vereinzelt sind hier große und alte Bäume zu finden. Weitere Bäume stehen in dichtem Streifen entlang der südlichen Grenze der Bebauung am Lehfeld und entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Wohn- und Gewerbebebauung am Curslacker Neuer Deich.
Das Gelände ist überwiegend eben und zeigt nur zum Schleusengraben hin eine Geländekante von etwa 3 Metern Höhe, im südlichen Bereich finden sich nicht aufgehöhte Flächen entlang des Schleusengraben und nahe der BAB A 25.
Im Untersuchungsraum werden insbesondere im Hinblick auf Lärmemissionen Auswirkungen über den Geltungsbereich des Bebauungsplans erwartet. Daher wurden in den entsprechenden Gutachten und Studien alle von Lärmimmissionen betroffenen Nutzungen in der Umgebung, unabhängig vom Geltungsbereich des Bebauungsplans Bergedorf 104 / Curslack 19, betrachtet. Das Gleiche gilt auf Grund der engen Wechselwirkungen auch für die lärmtechnischen Rahmenbedingungen der Untersuchungen: So wurden mögliche Emissionen bestehender und geplanter Gewerbe- und Industriegebiete in der näheren Umgebung des Geltungsbereichs mit berücksichtigt.
Für Luftschadstoffemissionen können Auswirkungen auf das nähere Umfeld nicht ausgeschlossen werden. In den Betrachtungen wurden daher mögliche Auswirkungen über den Geltungsbereich hinaus berücksichtigt.
Die zuständigen Dienststellen werden im Hinblick auf Luftschadstoffe gebeten, die Messergebnisse vorhandener Messstationen auszuwerten.
Insgesamt wurden, soweit erforderlich, bei der Untersuchung der Schutzgüter Auswirkungen über den Geltungsbereich hinaus betrachtet, soweit diese Auswirkungen umwelterheblich waren.