Planungsdokumente: Dr3i am Mittwoch

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Umweltbericht

4.1 Vorbemerkungen

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für den Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchgeführt, in der auf Grundlage vorliegender Daten und Untersuchungen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Die Ergebnisse der Prüfung werden in Form des Umweltberichts beschrieben und bewertet. Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben des  § 2a BauGB. Wesentliches Ziel des Umweltberichtes ist neben der Aufbereitung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials hiernach, Dritten eine Beurteilung zu ermöglichen, inwieweit sie von Festsetzungen des Bebauungsplans betroffen sein können. Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen.

Da der geltende Bebauungsplan bereits eine vollständige Bebaubarkeit vorsieht beziehungsweise die Grundstücke bereits im Bestand bebaut sind, wird mit den Festsetzungen des neuen Bebauungsplans unter Berücksichtigung von § 1a (3) Satz 5 BauGB naturschutzrechtlich kein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG vorbereitet. Es wird eine Bewertung des Eingriffes sowie die Ermittlung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen daher nur für die gesetzlich geschützen Biotope und für den Artenschutz durchgeführt.

Der Umweltprüfung liegen folgende Gutachten und Stellungnahmen zugrunde:

- Planungswerkstatt "Verkehr im südlichen Bergedorf" (2007)

- Entwässerugskonzept (2009)

- Baumkartierung im Rahmen des Landschaftsplanerischen Gutachtens (2010)

- lärmtechnische Untersuchungen (2006-2011),

- Fachinformationssystem Boden (2009)

- Artenschutzfachbeitrag (2011)

- Masterplan (2011)

Die verwendeten Methoden sowie Details zu den Ausführungen im Umweltbericht sind, ebenso wie Kenntnislücken, diesen Quellen zu entnehmen.

Auf mögliche Wechselwirkungen wird bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen.

4.1.1 Kurzbeschreibung der Ziele und Inhalte des Planungsvorhabens

Der Bebauungsplan ist Teil des Strukturkonzeptes "Lebensader Schleusengraben" (vgl. Kapitel 3.3.1). Es sollen die Voraussetzungen für eine städtebauliche und landschaftsplanerische Entwicklung und Aufwertung der großen Gewerbe- und Industrieflächen östlich des Schleusengrabens geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan wird auf den bisher bis zu 80 vom Hundert bebaubaren und als Industriegebiet nutzbaren Grundstücken die Dichte durch Entwicklung von öffentlichen Parkanlagen und einem Wohngebiet teilweise verringert. Für den Neubau von Wohnungen wird am Schleusengraben ein 1,5 ha großes allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Dieses liegt gegenüber den Mischgebietsnutzungen des Bebauungsplans Bergedorf 100 vom 11.12.2009 (HmbGVBl. S. 442). Die beiden Nutzungen westlich und östlich des Schleusengrabens werden zukünftig mit einer Fußgängerbrücke verbunden. In der Mitte des Geltungsbereichs entstehen Grünflächen mit integrierten Anlagen für die Oberflächenentwässerung.

Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs werden die bestehenden Nutzungen im Wesentlichen bestandsgemäß gesichert. Gleichzeitig werden auf den noch unbebauten Grundstücksflächen Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbe sowie für ein Sondergebiet, in dem zum Beispiel ein  Hotel- oder Bürogebäude untergebracht werden kann, gesichert. Auf dem Baumarktgrundstück kann die vorhandene Nutzung am Schleusengraben in attraktiver Lage durch Wohnnutzungen ergänzt werden. Dort ist ein Mischgebiet festgesetzt.