Planungsdokumente: neues Testverfahren

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.6. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB)

Bezüglich dieses Schutzgutes ist insbesondere die Lärmbelastung auf bzw. durch das Vorhaben zu betrachten.

Im Plangebiet ist zum einen ein eingeschränktes Gewerbegebiet und zum anderen ein Integrationshaus mit studentischem Wohnen festgesetzt.

Zum Schutz der Wohnnutzung und auch der umliegenden Kleingärten wird festgesetzt, dass im Gewerbegebiet (GEe) nur Anlagen, Betriebe und Einrichtungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören und nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind. Durch diese Festsetzung kann sichergestellt werden, dass durch das Gewerbegebiet keine erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die Umgebung einwirken.

3.2.7. Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 d BauGB)

Im Plangebiet sind keine archäologischen Denkmäler oder Baudenkmäler bekannt. Kultur- und sonstige Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen.

3.3. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Da das Planverfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 a BauGB durchgeführt wird, gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinn des § 1a Abs. 3 S. 6 BauGB vor der planerischen Entscheidungen erfolgt oder zulässig.