3.2.6. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB)
Bezüglich dieses Schutzgutes ist insbesondere die Lärmbelastung auf bzw. durch das Vorhaben zu betrachten.
Im Plangebiet ist zum einen ein eingeschränktes Gewerbegebiet und zum anderen ein Integrationshaus mit studentischem Wohnen festgesetzt.
Zum Schutz der Wohnnutzung und auch der umliegenden Kleingärten wird festgesetzt, dass im Gewerbegebiet (GEe) nur Anlagen, Betriebe und Einrichtungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören und nach ihrem Störgrad im Mischgebiet zulässig sind. Durch diese Festsetzung kann sichergestellt werden, dass durch das Gewerbegebiet keine erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die Umgebung einwirken.