Planungsdokumente: neues Testverfahren

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.3. Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

Der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 144 sowie die 1. Änderung sehen bereits eine Flächenversiegelung des Plangebietes vor. Im Rahmen der Gesamtkonzeption des Campusgelände wurden daher schon bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 Versickerungsmulden und Grünflächen zur Regenversickerung und zum Schutz des Grundwassers auf dem gesamten Hochschul- und Universitätsgelände geplant.

Zur Minimierung des Oberflächenabflusses wird festgesetzt, dass Stellplätze und offene Fahrradstellplätze mit wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen sind. Zudem sind kleine Grünflächen sowie Knickschutzstreifen im Randbereich vorgesehen.

3.2.4. Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Luft/Klima

Durch die aufgrund der 9. Änderung des B-Planes Nr. 144 zulässige Bebauung ist weder eine erhebliche Beeinträchtigung des Lokalklimas noch eine erhebliche Verschlechterung der Luftqualität zu erwarten.

3.2.5. Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft

Das Orts- und Landschaftsbild ist von allgemeiner Bedeutung.

Die Fläche wird derzeit als Stellplatzanlage genutzt. Das Landschaftsbild wird sich durch die Bebauung entlang der Straße Thomas-Fincke-Straße verändern. Diese Bebauung war jedoch schon im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen, sodass keine Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes zu erwarten sind. Weiterhin werden vorhandene Knicks und die Lindenallee als zu erhalten festgesetzt.