Planungsdokumente: neues Testverfahren
Begründung
3.2.1. Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Das Gebiet wird derzeit als Stellplatzanlage genutzt. Umgeben wird die Stellplatzanlage von Gehölzstrukturen, Baumanpflanzungen und Knicks. Die Stellplatzanlage ist durch Baumanpflanzungen gegliedert.
Pflanzen
Die vorhandenen Knicks werden im Bebauungsplanentwurf als zu erhalten festgesetzt. Zudem sieht der Bebauungsplanentwurf Knickschutzstreifen sowie im Randbereich kleinere Grünflächen vor. Die zur Gliederung der Stellplatzanlage gepflanzten Bäume auf der Stellplatzanlage werden durch die künftige Planung entfallen. Zum Ausgleich dieser wird festgsetzt, dass für die Herstellung von je vier Stellplätzen ein Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 bis 16 cm (gemessen in 1,00 m Höhe), Hochstamm 3 x verpflanzt, zu pflanzen, zu ihrer natürlichen Größe zu entwickeln, zu erhalten und bei Abgang durch entsprechende Neupflanzungen zu ersetzen ist.
Weiterhin wird die Lindenallee entlang der Thomas-Fincke-Straße als zu erhalten festgsetzt. Weitere Grünmaßnahmen entlang der Thomas-Fincke-Straße werden entsprechend des derzeitigen Bebauungsplanes nicht getroffen, da der freien Gestaltung der repräsentativen Zone eine große Bedeutung beigemessen wird.
Tiere
Da die Fläche derzeit als Stellplatzfläche genutzt wird und diese Fläche bereits Planrecht besitzt, sind im Vergleich zum derzeitig rechtskräftigen Bebauungsplan keine negativen Auswirkungen auf Tiere zu erkennen.
3.2.2. Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
Überbauung und Versiegelung führen auf den betroffenen Flächen zur Zerstörung der Filter- und Pufferfunktionen von Böden sowie ihrer Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Verdichtung, Umlagerung, Abtrag und Überschüttung von Böden im Bereich der baulichen Anlagen und Straßen führen zu Störungen seines Gefüges, mindern die ökologische Stabilität und verändern seine Standorteigenschaften in Bezug auf Wasserhaushalt, Bodenleben und Vegetation.
Die aktuelle Planung sieht eine GRZ von 0,6 mit einer zulässigen Überschreitung bis zu einer GRZ von 0,8 (GRZ II) vor. Die GRZ wurde vom ursprünglichen Bebauungsplan von 0,35 auf 0,6 erhöht. Im Gegenzug wurde das Baufeld jedoch etwas verkleinert, um großzügige Schutzstreifen der Knicks festzusetzen. Zudem wird eine kleine Grünfläche festgesetzt. Die Erhöhung der GRZ erfolgt, da eine verdichtete Bebauung innerhalb der Baufelder angestrebt wird. Die Versiegelung dieser Fläche war bereits im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 144 vorgesehen.
Um die Auswirkungen auf den Boden zu mindern, wird die wasserdurchlässige Befestigung von Stellplatzflächen für neu zu schaffende Flächen festgesetzt.