Planungsdokumente:
Verordnung - Text Teil B
4.2.1.1 Bestandsaufnahme
Lärm
In Bezug auf den Gewerbelärm erfordern die großräumigen und parallel laufenden Planungen um den Schleusengraben (vgl. Ziffern 2 und 3.3.1) eine Abstimmung der Emissionskontingente und Schutzansprüche im Hinblick auf die Lärmsituation innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des vorliegenden Bebauungsplans.
In Bezug auf den Verkehrslärm sind schutzwürdige Nutzungen die geplanten Wohnnutzungen im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet. Hinsichtlich der Emissionen sind die Straßen BAB 25, Curslacker Neuer Deich, Sander Damm, Weidenbaumsweg und Vierlandenstraße in der Tag- und Nachtsituation zu berücksichtigen.
Luft
Die zuständigen Dienststellen werden im Hinblick auf Luftschadstoffe gebeten, die Messergebnisse vorhandener Messstationen auszuwerten.
Licht
Im derzeitigen Zustand sind im Geltungsbereich Beleuchtungsanlagen überwiegend im nördlichen Geltungsbereich vorhanden, insbesondere bei den Handelsbetrieben und den Stellplatzanlagen. Die Beleuchtung des Curslacker Neuer Deich und Lichtemissionen des dort fließenden Verkehrs wirken ebenfalls in den Geltungsbereich hinein.
Erholungswirkung
Der Schleusengraben ist eine bedeutende Wasserwege-Verbindung von Bergedorf in die Vier- und Marschlande und weiter über Dove Elbe und Norderelbe bis in die Innenstadt. Er kann von privaten Wassersportlern genutzt werden, dient aber auch den kommerziellen Betreibern von Ausflugsbarkassen als Wasserstraße.
Im Plangebiet selbst befindet sich ein Beachclub als temporäre Einrichtung für die Erholung im Freien. Der hinter eingezäunten Grundstücken und undurchdringlichem Bewuchs verlaufende Schleusengraben ist bisher für die Öffentlichkeit von Land aus ansonsten kaum zugänglich und erlebbar. Durchblicke bis zum Schleusengraben sind aufgrund der Bebauung und Nutzung kaum gegeben. Im Süden kann der Wasserlauf über die Stichstraße und Überquerung einer Brachfläche erreicht werden.
4.2.1.2 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung
Lärm
Planungsrechtlich bestehen in der heutigen Situation im Geltungsbereich Emissionskontingente eines Industriegebietes. Die Betriebe im Geltungsbereich können dieses Kontingent auf Grund bestehender schutzwürdiger Nutzungen am Sander Damm und beiderseits des Weidenbaumswegs heute nicht voll ausschöpfen. In der Planung sind auf Grund der schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung und dem geplanten Nebeneinander von Wohnen, Mischnutzung Gewerbe und Industrie im Geltungsbereich des Bebauungsplans insgesamt geringere Emissionskontingente als bisher planungsrechtlich möglich für die Tag- und Nachtsituation planerisch festzusetzen.
Eine relevante Verkehrslärmbelastung ergibt sich für die schutzwürdigen Nutzungen aus Richtung Osten vom Curslacker Neuer Deich, aus Richtung Süden von der BAB 25 und aus Richtung Norden vom Sander Damm. Tagsüber sind lediglich am nördlichsten Mischgebiet Konflikte durch Lärm vom Sander Damm zu erwarten. Im allgemeinen Wohngebiet hingegen wird lediglich an einem Fassadenpunkt der Grenzwert der 16.BImSchV von 59 dB(A) um 1 dB(A) überschritten. Nachts können Überschreitungen des Grenzwertes der 16.BImSchV von 49 dB(A) für allgemeine Wohngebiete um bis zu 4 dB(A) auftreten. Auch im Bereich des südlichsten Mischgebietes treten Überschreitungen auf.
Luft
Die zuständigen Dienststellen werden im Hinblick auf Luftschadstoffe gebeten, die Messergebnisse vorhandener Messstationen auszuwerten.
Licht
Mit dem Vorhaben wird eine Beleuchtung der neuen Betriebe als auch der Stellplatzanlagen verbunden sein. Ebenso sind beleuchtete Werbeanlagen (z.B. Pylone) zu erwarten. Lichteinwirkungen durch ortsfeste Beleuchtungsanlagen können zu Belästigungen, jedoch nicht zu gesundheitlichen Schäden führen. Eine Blendung könnte vorliegen, wenn ein direkter Blick in die Leuchten von den relevanten Immissionsorten aus möglich ist.
Wegeverbindungen/Erholungswirkung
Entsprechend der im Hamburgischen Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachse soll im Plangebiet ein grüngeprägter Freiraum entstehen. Die Uferbereiche im Randbereich der "Landschaftsachse Schleusengraben als Teil des Freiraumverbundsystems Hamburg sollen für die Erholungsnutzung entwickelt werden. Der große, wassergeprägte Freiraum wird so eher erlebbar und kann langfristig eine Verbindung zwischen der "Oberen-Bille-Achse in der Geest zur "Östlichen-Elbtal-Aue in der Marsch herstellen.
Die unmittelbar am Gewässer liegenden Flächen sollen Teil einer grünen Wegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum in die Vier- und Marschlande werden. Sie stellt eine vom Straßen-verkehr des Curslacker Neuen Deichs unabhängige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger dar und ermöglicht eine grün geprägte Anbindung der Gewerbe und Wohnbauflächen im Gebiet. Sie ermöglicht bzw. steigert die Erlebbarkeit des Schleusengrabens und seiner Ufer für die Erholungssuchenden. Der südlich der A 25 liegende Kulturlandschaftsraum der Vier- und Marschlande kann so an die Siedlung angebunden werden.
Im mittleren und südlichen Teil sind öffentliche Grünflächen vorgesehen (siehe Kap. 5.3)
Auch ist eine Fußgängerbrücke über den Schleusengraben zu der gegenüber möglichen Wohnbebauung und als Anbindung an den Grünzug der Kampbille vorgesehen. So entstehen gute fußläufige Verbindungen innerhalb der Grünflächen und mit Bezug zu den Gewässern sowohl in Nord-Süd als auch in Ost-West-Richtung.