4.3.3 Kenntnis- und Prognoselücken
Kenntnis- und Prognoselücken sind derzeit nicht erkennbar.
Kenntnis- und Prognoselücken sind derzeit nicht erkennbar.
Die Überwachung erfolgt im Rahmen der fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüber-wachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbo-denschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden. Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst einen großen Teil der östlichen Schleusengrabenachse, die sich von Curslack bis in die Bergedorfer Innenstadt erstreckt. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an die planfestgestellte BAB 25, im Westen bildet der Schleusengraben die Grenze und im Osten die Straße Curslacker Neuer Deich. Im Norden wurde die angrenzende Straßenverkehrsfläche des Sander Damms nicht erneut überplant, da diese bereits im Bebauungsplan Bergedorf 66 vom 24. Februar 1982 (HmbGVBl. S. 36), der die wesentliche planungsrechtliche Grundlage für den Bau der Umgehungsstraße bildete, festgesetzt wurde.
Grundlage für die städtebaulichen Leitvorstellungen des Bebauungsplans ist der Masterplan, der übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne fortschreibt und konkretisiert (vgl. Ziffer 3.3). Entlang der Schleusengrabenachse befinden sich weitere Bebauungspläne in Aufstellung oder sind bereits in Kraft getreten. Ziel dieser Bebauungsplanverfahren ist die Wiederbelebung dieser "Stadtränder innerhalb der Stadt, die sich durch einen attraktiven zentralen Standort mit landschaftlich reizvoller Lage und eine sehr gute Straßenerschließung mit Autobahnschluss auszeichnen.
Die Art und Zuordnung der Nutzungen basiert auf der städtebaulichen Leitidee der "Schleusengärten: Der Schleusengraben ist das landschaftliche, für die Öffentlichkeit nutzbare Rückgrat der städtebaulichen Entwicklung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sichert eine durchgehende, durch Parkanlagen ergänzte Wegeverbindung die Erlebbarkeit bzw. die Sichtbezüge sowie die Haupterschließung für Fußgänger und Radfahrer. Ergänzt wird diese Landschaftsachse durch die Entwicklung von Landschaftsbild und Naturhaushalt auf den Flächen, die sich nicht direkt am Schleusengraben befinden. Die Leitidee der Schleusengärten ist zum Einen aus der historisch auf den Schleusengraben ausgerichteten Grundstücksparzellierung abgeleitet. Zum Anderen wird durch die geplante Verzahnung von Grün, Gärten und Wasser mit den baulichen Nutzungen Bezug auf die Umgebung des Schleusengrabens genommen. Südlich der Schleusengärten beginnen die Vier- und Marschlande, die historisch wegen ihrer Höhenlage über Normal-Null durch enge Nutzungszusammenhänge zwischen landwirtschaftlicher Kulturlandschaft und Entwässerungseinrichtungen (zum Beispiel Beetgräben) geprägt sind. Die Ausrichtung der streifenförmigen Grundstücksparzellierung auf den Schleusengraben ist trotz teilweise erheblicher Überprägung im Zuge der Industrialisierung heute noch ablesbar. Während auf der Westseite des Schleusengrabens das Thema "Gärten durch kleinteilige Mischnutzungen weiter entwickelt wird (Bebauungspläne Bergedorf 100 vom 11.12.2009 (HmbGVBl. S. 442) und Bergedorf 110 in Aufstellung), wird auf der Ostseite des Schleusengrabens zwischen Sander Damm und BAB 25 im vorliegenden Bebauungsplan das Thema Schilfpark der städtebaulichen Entwicklung zu Grunde gelegt.
Im Bebauungsplan werden ausgehend von der Schleusengrabenachse als Landschaftsachse Nutzungen wie Wohnen, Misch- und Erholungsnutzungen, dem Standortpotenzial angemessen, möglichst am Schleusengraben angeordnet. Das gleiche Konzept wird auf der Westseite der Schleusengrabenachse verfolgt, so dass gleichartige oder ähnliche Nutzungen einander gegenüber liegen und Konflikte bereits planerisch weitgehend vermieden beziehungsweise minimiert werden können. Die gewerblichen Nutzungen und die Fachmärkte orientieren sich eher zum Curslacker Neuer Deich, sind somit auf den Schwerlastverkehr ausgerichtet und können den motorisierten Kundenverkehr ansprechen.
Von Nord nach Süd gliedert sich der Bebauungsplan in zwei wesentliche Teile, geprägt vom heutigen Bestand (vgl. Ziffer 3.4): Im Norden dominieren überwiegend vorhandene Nutzungen aus Gewerbe und Fachmärkten. Das Planungsrecht beschränkt sich im Norden daher im Wesentlichen auf die Sicherung bestehender Nutzungen. Der Städtebau kann dort nur behutsam auf einzelnen Grundstücken und mit der Ergänzung einzelner Wegebeziehungen weiter entwickelt werden. Südlich der Bebauung an der Straße Lehfeld sind, vom Curslacker Neuer Deich aus gesehen, in zweiter Reihe etwa 11 Hektar unbebaute Flächen vorhanden, die einer neuen städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden können. In diesem Teil wird die bestehende Straße "Am Schleusengraben durch einen neuen Erschließungsring ergänzt, der neues Gewerbe, Schilfpark, Misch- und Wohnnutzungen erschließt (vgl. Ziffer 4.1.3.2). Erfahrungsgemäß werden sich neue Gebäude mit gestalterisch ansprechenden Architekturen zum zentralen Schilfpark und zum Schleusengraben ausrichten und damit zur Qualität der Freiflächen und des Image des Quartiers beitragen. Zwecks Sicherstellung einer hochwertigen Architektursprache wird die FHH im Rahmen von Grundstückskaufverträgen entsprechende Regelungen mit den Grunderwerbern vereinbaren. Zusätzlich trifft bereits der Bebauungsplan eine Regelung zur Vorgartengestaltung. Der Schilfpark übernimmt neben der Freizeit- und Erholungsnutzung eine weitere Funktion, in dem er auch der offenen Oberflächenentwässerung in den Schleusengraben dient und somit den historischen Bezug zum Wasser für die zukünftigen Nutzer der Baugebiete in die heutige Zeit überführt.
Identitätsstiftend werden auch städtebauliche Akzente gesetzt. So werden an markanten Punkten höhere Gebäude zulässig, die insbesondere aus der Ferne wahrnehmbar sind - im Norden an der Brücke über den Sander Damm, im Süden sind in zwei Mischgebieten und im allgemeinen Wohngebiet.