Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.      Planungsanlass und Planungserfordernis (§ 1 Abs. 3 BauGB)

Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Ressortkonzeptes "Bundeswehr der Zukunft“[4] wurde Ende 2003 der Planungsvorbehalt gem. § 37 BauGB für die ehemals von der Bundeswehr genutzte Kaserne “Auf der Freiheit” in der Stadt Schleswig aufgehoben.[5]

Durch den Freizug der militärischen Nutzung entstand für die Verantwortlichen der Stadt ein zeitlicher und organisatorischer Handlungsdruck. Die zivile Wiedernutzung des Areals bedeutet für die Stadt Schleswig einen erheblichen Flächengewinn und ist durch städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Überlegungen, Planungen und Entscheidungen zu steuern, um die Grundlagen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu schaffen.

Die durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen (gem. § 141 BauGB) und das städtebauliche Entwicklungskonzept[6] stellen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für den westlichen Teilbereich der insgesamt ca. 57 ha großen Liegenschaft dar. Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme (gem. §§ 136 ff. BauGB) soll für diesen Bereich die Voraussetzungen für eine wohnraum- u. arbeitsplatzschaffende, städtebaulich integrierte Nachnutzung gewährleisten. Das Entwicklungskonzept wurde nach Abstimmung mit den Fachämtern zur Grundlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan.

Die Stadt Schleswig beabsichtigt für eine ca. 16,5 ha große Fläche für den südwestlichen Teilbereich der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 8 BauGB. Er umfasst den direkt östlich an das Zentrum der Stadt Schleswig (Holmer Noor Weg) angrenzenden Bereich der ehemaligen Kaserne.

Bauplanungsrechtlich ist das Kasernengelände als unbeplanter Außenbereich gem. § 35 BauGB einzustufen. Durch die langjährige militärische Nutzung besaß das Untersuchungsgebiet den Status "Anlage für die Landesverteidigung" und unterlag der Zuständigkeit des Bundesministers für Verteidigung. Das Gebiet war somit von der Verbindlichen Bauleitplanung durch die Stadt Schleswig ausgenommen.

Vor diesem Hintergrund ist die Zulässigkeit der Umsetzung des vorliegenden Entwicklungskonzepts nur durch Schaffung von verbindlichem Baurecht zu begründen. Gemäß den aktuellen Regelungen zum Umweltschutz in der Bauleitplanung sind im Rahmen der Umweltprüfung, insbesondere in dem sensiblen Schnittpunkt zur Wasserkante der Schlei, besondere Erfordernisse zu beachten.

Im Hinblick auf die Neuordnung und zivile Nachnutzung des Gesamtareals besteht der Bedarf an Planungssicherheit im Rahmen einer verlässlichen, rechtlichen Beurteilungsgrundlage mit

· geänderten Darstellungen im Flächennutzungsplan sowie

· geeigneten Festsetzungen eines oder mehrerer Bebauungspläne.

Dieses Anliegen entspricht grundsätzlich der Absicht der Stadt Schleswig, das Gebiet einer gemischten baulichen Nutzung mit einem ausdrücklich erwünschten touristischen Nutzungsschwerpunkt zuzuführen.

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, "sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Basierend auf dem Aufstellungsbeschluss vom 02.02.2004 des Bebauungsplans Nr. 83 – Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ / Westteil – hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig daher gem. § 8 (4) BauGB am 22.05.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 (B) – Südteil – Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer–Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - beschlossen.

Im Verlauf der Konversion in Schleswig haben die g.e.b.b.[7] als Vertreterin des Grundstückseigentümers (Bund) und die Stadt Schleswig vereinbart, die Folgenutzung der Liegenschaft kooperativ anzugehen und einen Städtebaulichen Vertrag[8] gem. § 11 BauGB ausgehandelt. Ziel des Vertrages ist es, trotz umfänglicher Ordnungsmaßnahmen und damit einhergehender Bodenwertsteigerungen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. §§ 136 ff. BauGB im Vereinfachten Verfahren in Verbindung mit einem Städtebaulichen Vertrag durchzuführen. Die erforderlichen Kosten für die Erschließung und Entwicklung der Flächen werden zwischen den Vertragsparteien gemäß BauGB und den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten aufgeteilt.

Am 31.08.2005 erfolgte der Verkauf der Gesamtliegenschaft der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ durch den Eigentümer g.e.b.b. mit allen Rechten und Pflichten (u.a. Städtebaulicher Vertrag) an Team Vivendi GmbH. Der neue Eigentümer setzt die bisher abgestimmte und angestrebte zeitliche sowie inhaltliche Gesamtentwicklung des Plangebietes fort.

Zum 22.11.2005 veräußerte die Team Vivendi GmbH ein ca. 11 ha großes Areal an einen dänischen Investor. Die Grenze des Gebietes verläuft entlang des ehemaligen Bahndamms im Norden, westlich der ehemaligen Gebäude Nr. 61,und 60 im Westen, am Holmer Noor im Südwesten, östlich der Gebäude Nr. 16, Nr. 14 (Unterkünfte), Nr. 37, Nr. 52 (Sportanlagen) sowie entlang der Haupterschließung im Südosten. Die Stadt Schleswig und der dänische Investor legten besonderen Wert auf die städtebauliche und architektonische Qualität des Schulvorhabens. Zur Vorbereitung wurde seitens des Investors Ende 2005 ein Gutachterverfahren durchgeführt. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 83(A) erfolgte im September 2008. Die Grundsteinlegung zum Schulneubau fand bereits 2007[9] statt und seit dem 1. September 2008 erfolgt der Schulbetrieb.

Für das Plangebiet des B-Planes Nr. 83 (B) besteht seitens der Stadt Schleswig sowie des Eigentümers der Wunsch, eine besondere städtebauliche und architektonische Qualität für das zukünftige Vorhaben zu erzielen. Zwischen Dezember 2005 und April 2006 führte die Stadt in Abstimmung mit Team Vivendi GmbH einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb durch.

Durch den Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Schleswig vom 26.06.2006 bilden für das weitere Verfahren die Ergebnisse des Gutachterverfahrens sowie des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs die Grundlage der bauleitplanerischen Festsetzungen zum 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 83 (B).

3.2. Ziele und Zwecke der Planung (§ 2a Nr. 1 BauGB)

Der Bebauungsplanes Nr. 83 (B) - Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - dient der zielgerichteten Umsetzung einer inhaltlich abgestimmten städtebaulichen, verkehrlichen und umweltbezogenen Entwicklungskonzeption. In dem festgelegten Geltungsbereich sollen Wohnbau- und gemischte Bauflächen sowie Erschließungsflächen planungsrechtlich gesichert werden. Im Weiteren sind die erforderlichen Flächen für den landespflegerischen Ausgleich Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

Der Bebauungsplan Nr. 83 (B) stellt einen wesentlichen Schritt zur baulichen Nachnutzung im südöstlichen Bereich der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ dar und schafft die Basis einer ausgewogenen Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Mit der Ausweisung neuer Wohnbau- und gemischter Bauflächen im Bereich der ehemaligen Kaserne werden folgende kommunalpolitische Ziele verfolgt:

• Konversion der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“;

• städtebauliche Aufwertung des Areals (Brache) und die Ansiedlung hochwertiger Nutzungen zur Schaffung von Standortqualitäten, zur Kompensation wegfallender Arbeitsplätze und als Impulsgeber für die gesamtstädtische Entwicklung;

• die Entwicklung einer Mischnutzung mit den Schwerpunkten Wohnen, Dienstleistungen sowie Sport und Freizeit an und auf dem Wasser;

• Schaffung einer neuen und attraktiven stadträumlich-landschaftlichen Verknüpfung sowie die Einbindung der Landschaft (Holmer Noor) als gestalt- und identitätsprägendes Element;

• Optimierung der Verkehrsverhältnisse auf der Liegenschaft (Aufwertung der Anlagen, Verbesserung der Zugänglichkeit) bei weitestgehendem Erhalt der vorhandenen Erschließung;

• Verbesserung der äußeren Erreichbarkeit und Zugänglichkeit (Neuordnung der Verkehrsführung, Ausbildung klarer Wegebeziehungen für Rad- und fußläufigen Verkehr);

• Entwicklungsperspektive in räumlichen wie zeitlichen Abschnitten.

3.3. Planungsgrundsätze

Dem Bebauungsplan Nr. 83 (B) werden folgende Planungsgrundsätze zugrunde gelegt:

• die funktionale und stadträumliche Integration in den Stadtgrundriss;

• der Auftakt einer städtebaulichen Entwicklung entlang der Schlei sowie die strukturelle Neuorientierung;

• die Entwicklung von Wohnbauflächen (gem. §4 BauNVO) und Gemischten Bauflächen (gem. §6 BauNVO);

• die Ausbildung eines öffentlich zugänglichen Schleiufers durch öffentliche Grünflächen und zur Einbindung bzw. Gliederung der Wohnbau- und Gemischten Bauflächen;

• die bauplanungsrechtliche Sicherung der notwendigen Anschlüsse an das übergeordnete Straßennetz;

• die Sicherung einer umweltverträglichen Nutzung, vor allem hinsichtlich des Umwelt- und Naturschutzes und

• die Sicherung der erforderlichen Flächen für den landespflegerischen Ausgleich.