4.2. Darstellung im Regionalplan für den Landesteil Schleswig
Der Regionalplan für den Landesteil Schleswig, Planungsraum V - Schleswig-Holstein Nord vom 24.10.2000 weist für die Stadt Schleswig folgende regionalplanerischen Vorgaben aus:
Stadt- Umlandbereich im ländlichen Raum um das Mittelzentrum Schleswig (Text Ziffer 4.3, 4.3.1, 6.1.),
Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (Text Ziffer 5.3.1),
Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (Text Ziffer 5.4.1),
Baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes (Text Ziffer 6.1 (3)),
Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz (Text Ziffer 5.5 (2)).
Die Neufassung des Regionalplans für den Landesteil Schleswig, Planungsraum V Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) vom 11.10.2002 weist darüber hinaus für die Stadt Schleswig folgendes aus:
die Stadt Schleswig wird als ein besonders stark betroffener Konversionsstandort benannt;
die prioritäre Förderung der Konversionsstandorte im Rahmen des Regionalprogramms 2000 sowie durch Mittel der EU, des Bundes und des Landes;
die Forderung einer raum- und umweltverträglichen "Anschlussnutzung für frei gewordene militärische Liegenschaften;
mit dem Freizug in Verbindung stehende Konversions- und wirtschaftliche Kompensationsmaßnahmen sollen möglichst auf Grundlage übergreifend abzustimmender Entwicklungs- und Nutzungskonzepte durchgeführt werden, insbesondere für im Siedlungsgebiet gelegene Flächen von Städten und Gemeinden;
die Noore der Schlei gelten als Ausschlussgebiete für wassersportorientierte Einrichtungen;
"An den Küsten und den Gewässern des Binnenlandes sollen bandartige Entwicklungen durch Erholung und Tourismus weitgehend vermieden werden. Stattdessen sollen u.a. Wassersportanlagen und Badestrände mit der zur Strandversorgung zumindest erforderlichen Kleingastronomie an einzelnen Küsten- und Uferabschnitten konzentriert werden. Diesem Anliegen dient es auch, an den Binnengewässern und an der Schlei vorhandene Einzelsteganlagen und Bojenliegeplätze zu Gemeinschaftsanlagen zusammenzufassen (siehe "Steg-Konzept" 1996 gemäß Ziffer 5.5 LRPl);
die Stadt Schleswig wird als "Standort mit Schwerpunkt der Entwicklung vorbehaltlich näherer Prüfung zwecks Aufnahme von derzeitig noch anderswo bestehenden Wassersportanlagen, die aufgelöst werden sollen, benannt;