Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.7. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Das Plangebiet östlich der Altstadt Schleswigs ist durch die ehemalige militärische Nutzung geprägt und im Sinne der Umweltproblematik aus heutiger Sicht durch eine starke Überbauung und einen hohen Versiegelungsgrad vorbelastet. Der Planungsansatz ist als Umnutzung und Neuorientierung der Liegenschaft zu verstehen. Die Planung dient der Aufwertung der Gebietsstrukturen und einer Vernetzung mit dem angrenzenden Stadtgebiet.

Die Ausformung der baulichen Festsetzungen ist dem jeweiligen Kapitel der Begründung zu entnehmen. Der Bebauungsplan Nr. 83 (B) - Südteil - versteht sich als Teil des Bebauungsplans Nr. 83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ / Westteil“. Dieser sieht folgende Schwerpunkte vor:

· Wohnbau-, gemischte sowie Sonderbauflächen (Schulnutzung) um die Neuansiedlung von Bewohnern, Einrichtungen für Freizeit und Tourismus bzw. nicht störende Gewerbebetriebe und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen;

· äußere Erschließung über die Planstraßen A und B von West nach Ost eine interne Nord-Südverbindung durch die Planstraße C sowie Anliegerstraßen (D-H);

· Gestaltung des Plangebietes durch eine differenzierte Freiraumgestaltung zur Aufwertung der Erholungs- und Freizeitfunktion.

Aus planungsrechtlicher Sicht werden zusätzliche Überbauungen / Versiegelungen als Eingriffe gewertet. Eine Reihe von schutzgutbezogenen Auswirkungen lassen sich vermeiden und vermindern. Hier ist insbesondere die Begrenzung der Bauflächen auf das Notwendigste zu nennen. Innerhalb des Gebietes können durch entsprechende Maßnahmen Teile der Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert oder ausgeglichen werden. Beeinträchtigungen der abiotischen Funktionen der Schutzgüter und der mögliche Verlust von naturnahem Freiraum sind nicht oder nur teilweise verminderbar. Dazu gehören Auswirkungen auf die Bodenversiegelung, den Wasserhaushalt des Gebietes und damit auf das Lokalklima. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass im Rahmen der Realisierung der Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

· Als erheblicher Eingriff wird der Verlust an Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung gewertet (insgesamt maximal ca. 11,5 ha). Verbunden damit ist ein Verlust an Versickerungsmöglichkeiten und eine Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Der ausgleichspflichtige Eingriff (Verlust von max. 1.190 m² nicht versiegelter Flächen) kann im Plangebiet vollständig durch die Aufwertung von Bodenfunktionen ausgeglichen werden. Maßnahmen zur Minimierung werden im Rahmen der Textlichen Festsetzungen gegeben. Die Planung trägt darüber hinaus durch die Konversion einer militärischen Brachfläche im Stadtgebiet zum Abbau eines städtebaulichen Missstandes und insgesamt zu geringerem Flächenverbrauch und kurzen Wegen bei (Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gem. 1a Abs. 1 BauGB). Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist insgesamt nicht von nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds auszugehen. Die aufgezeigten Eingriffe sind damit als ausgeglichen anzusehen.

· Durch Überbauung ist mit einem Flächenverlust von ca.7,8 ha mittelwertigen Biotoptypen und ca. 0,6 ha hochwertigen Biotoptypen im Geltungsbereich zu rechnen. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist insgesamt nicht von nachhaltigen Beeinträchtigungen von Arten und Lebensgemeinschaften (Pflanzen und Tiere) auszugehen. Die aufgezeigten Eingriffe sind damit als vollständig ausgeglichen anzusehen.

· Es ist davon auszugehen, dass ein Neuverkehrsaufkommen insbesondere durch die Sondergebietsnutzungen Schule eine geringfügig erhöhte Lärmbelastung verursacht. Eine lärmrelevante Neuverkehrserzeugung ist jedoch erst durch die Erschließung des Gesamtgebietes der ehemaligen Kaserne zu erwarten. Der Verkehr wird sich zukünftig über drei Verkehrsanknüpfungspunkte verteilen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für den Bereich des B-Planes Nr. 83 (B) - Südteil - im Rahmen der Realisierung der Planung und unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum Ausgleich keine weiteren erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Nach Durchführung aller Maßnahmen wird von einer Verbesserung sowohl der Wohn- und Erholungsbedingungen als auch des Landschaftsbildes ausgegangen. Der Untersuchungsraum erfüllt aufgrund der Lagegunst und der guten Anbindung an die Innenstadt Schleswigs die gesamtstädtische Zielvorstellung eines neuen Stadtquartiers mit einer Mischnutzung aus Wohnen, Bildung, Erholung und Freizeit.

Bestimmte Beeinträchtigungen, so z. B. die Auswirkungen durch Lärm, Abgase, Staub und Unruhe während der Bauphase, lassen sich nicht vermeiden. Diese Auswirkungen sind jedoch zeitlich befristet.

13.8. Anhang

1. Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 83 (B) – Südteil –Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer -

Quellenangaben:

1. Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ / Westteil“ der Stadt Schleswig, Bericht-Nr. PK06-034/1, FIRU mbH, Kaiserslautern, Juli 2006

2. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ / Westteil“ in Schleswig, PlanConsultUmwelt (PCU), Berlin, Juli 2006

3. Verkehrstechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 83 "der Stadt Schleswig, Masuch+Olbrisch, Hamburg, Juli 2006

4. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 6 LUVPG zum Sportboothafen innerhalb des Bebauungsplans Nr.83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit" / Westteil", PCU Partnerschaft, Berlin, 2006;

5. FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und Prüfung der Erheblichkeit nach Vogelschutzrichtlinie für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kaserne "Auf der Freiheit", in der Stadt Schleswig, PCU Partnerschaft, Berlin, 2006.

6. ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 83 (B) - Südteil -- Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer Noor Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - in der Stadt Schleswig, PCU Partnerschaft Berlin, Juli 2010

7. Schleswig, Auf der Freiheit B-Plan Nr. 83 Südteil Gefährdungsabschätzung, IGB, Kiel, November 2010

8. Konversion Auf der Freiheit in Schleswig – Untersuchung Hochwasserschutz, Masuch + Olbrisch, Januar 2008

[1] Vgl. Ernst-Zinkahn-Bielenberg: BauGB Kommentar, § 3 BauGB, Rdnr. 62

[2] Vgl. Ernst-Zinkahn-Bielenberg: BauGB Kommentar, § 3 BauGB, Rdnr. 62, BGH Urt. Vom 29.11.1979 – III ZR 67.78_ZfBR 1980, 207 = NJW 1980, 1751

[3] Vgl. Ernst-Zinkahn-Bielenberg: BauGB Kommentar, § 3 BauGB, Rdnr. 62

[4] "Ressortkonzept Stationierung“ des Bundesministeriums für Verteidigung vom 16.02.2001

[5] Schreiben der Wehrbereichsverwaltung Nord vom 22.08.2003

[6] FIRU mbH, Vorbereitende Untersuchungen und Entwicklungskonzept STADT SCHLESWIG, Kaserne "Auf der Freiheit“, Berlin, 2002/2003.

[7] Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH

[8] Unterzeichnung am 23.09.2004

[9] Baugenehmigung erfolgte basierend auf § 33 BauGB

[10] Landesraumordnungsplan Schleswig-Holstein 1998, Die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, Abt. Landesplanung, Kiel, Dezember 1998, S.23 ff.

[11] Planungsgruppe Flensburg, Entwicklungskonzept für den Raum Schleswig, Band I und II, Flensburg, November 1995

[12] Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V, Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, kreisfreie Stadt Flensburg, Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, September 2002

[13] Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig, Erläuterungsbericht 3. Ausfertigung, rechtskräftig am 13.7.1998

[14] vgl. Hinweis des Kreises Schleswig-Flensburg, Bau- und Umweltverwaltung vom 12.06.2008

[15] vgl. Hinweise des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz vom 21.5.2008

[16] Darüber hinaus liegen die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 6 LUVPG zum Sportboothafen sowie eine FFHVorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) als Beurteilungsgrundlagen vor:

PCU Partnerschaft: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 6 LUVPG zum Sportboothafen innerhalb des Bebauungsplans Nr.83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit" / Westteil", Berlin, 2006;

PCU Partnerschaft: FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und Prüfung der Erheblichkeit nach Vogelschutzrichtlinie für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kaserne "Auf der Freiheit", in der Stadt Schleswig, Berlin, 2006.

[17] PCU Partnerschaft:: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 6 LUVPG zum Sportboothafen innerhalb des Bebauungsplans Nr.83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit" / Westteil", Berlin, 2006

[18] PCU Partnerschaft: FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und Prüfung der Erheblichkeit nach Vogelschutzrichtlinie für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kaserne "Auf der Freiheit", in der Stadt Schleswig, Berlin, 2006

[19] PCU Partnerschaft: ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 83 (B) - Südteil -- Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer Noor Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - in der Stadt Schleswig, Berlin, Juli 2010

[20] IGB: Schleswig, Auf der Freiheit B-Plan Nr. 83 Südteil Gefährdungsabschätzung Kiel, 17.11.2010

[21] vgl. PCU Partnerschaft: GOP zum Bebauungsplan Nr. 83, Juli 2006

[22] Flora-Fauna-Habitat Richtlinie

[23] IGB: "Schleswig, Auf der Freiheit B-Plan Nr. 83 Südteil Gefährdungsabschätzung“, Kiel, 17.11.2010

[24] PCU Partnerschaft: ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 83 (B) - Südteil -- Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - in der Stadt Schleswig, Berlin, Juli 2010

[25] "PAK“ = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

[26] vgl.: Historisch-genetische Rekonstruktion der Kaserne "Auf der Freiheit“, OFD / Mull u. Partner mbH, Hannover, 2002

[27] GSU Consult, Erstbewertung von Altlastenverdachtsflächen (Phase I), Kaserne "Auf der Freiheit“, 1994, Flensburg; Altlasten und Rüstungsaltlasten (Phase IIa), Kaserne "Auf der Freiheit“, 1998, Flensburg

[28] Info Mappe "Neuer Yachthafen in der Kaserne "Auf der Freiheit“, Schleswiger Segelkameradschaft e.V., 4.12.2001

[29] vgl.: NATURA 2000, Vorschläge des Landes Schleswig-Holstein, Stand 12/1999, Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein; - FFH-Richtlinie- (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992). Das Netz Natura 2000 soll aus Gebieten gemäß der FFH-Richtlinie -FFH-Gebiete- und der EG-Vogelschutzrichtlinie -EG-Vogelschutzgebiete- bestehen

[30] Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Abfall und Bodenschutz, Schreiben vom 16. März 2004

[31] vgl. Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg vom 19.04.2011

[32] vgl.: Hinweise der Wehrbereichsverwaltung Nord, vom 9.6.08

[33] vgl. Hinweise des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, vom 21.05.2008

[34] vgl.: Auslobung zum Städtebaulichen Realisierungswettbewerb Wohngebiet "Auf der Freiheit“ in Schleswig, Januar 2006, S. S. 36 ff.

[35] vgl.: Wettbewerbsdokumentation zum Städtebaulichen Realisierungswettbewerb Wohngebiet "Auf der Freiheit“ in Schleswig, September 2006

[36] vgl.: Auslobung zum Städtebaulichen Realisierungswettbewerb Wohngebiet "Auf der Freiheit“ in Schleswig, Januar 2006, S. S. 36 ff. u. S.40

[37] vgl.: Auslobung zum Städtebaulichen Realisierungswettbewerb Wohngebiet "Auf der Freiheit“ in Schleswig, Januar 2006, S. S. 36 ff.

[38] vgl.: PCU Partnerschaft a.a.O.

[39] IGB: Schleswig, Auf der Freiheit B-Plan Nr. 83 Südteil Gefährdungsabschätzung Kiel, 17.11.2010

[40] vgl. Hinweise des ASF vom 16.8.2006 und

[41] vgl.: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 83, FIRU mbH, Kaiserslautern, Juli 2006

[42] vgl.: Hinweise des Landesamtes für Denkmalschutz Schleswig-Holstein

[43] vgl. Hinweise Ordnungsamt Schleswig vom 1.8.06

[44] siehe Hinweis Schleswiger Stadtwerke vom 5.6.2008

[45] Die geltenden Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg sind zu beachten.

[46] vgl. Städtebaulicher Vertrag der Stadt Schleswig, §7- Flächenübertragung, 2004

[47] Entscheidung / Bau- und Umweltamt August 2008

[48] Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Wohngebiet "Auf der Freiheit“ Schleswig, Stadt Schleswig, S.35, Januar 2006

[49] vgl.: Protokoll zum Scoping-Termin am 15.12.2004 in der Stadt Schleswig

[50] vgl. Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg vom 19.04.2011

[51] vgl. Stellungnahme der Stadt Schleswig vom 7.8.2008

[52] vgl. Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft vom 10.5.04

[53] vgl. Bekanntgabe der Ziele der Raumordnung nach § 16 (1) Landesplanungsgesetz vom 13.05.04 (Hr. Uhl)

[54] Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Abfall und Bodenschutz, Schreiben vom 16. März 2004

[55] vgl. Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg vom 19.04.2011

[56] vgl. Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg vom 19.04.2011

[57] vgl. Stellungnahme Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck, 6.12.2004

[58] vgl.: Hinweise des Kreises Schleswig-Flensburg, Bau- und Umweltverwaltung, 12.06.2008

[59] vgl.: Hinweise des Kreises Schleswig-Flensburg, a.a.O.

[60] vgl.: Hinweise des Kreises Schleswig-Flensburg, a.a.O.

[61] vgl.: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und Stadt Schleswig, Schreiben vom 02.12.2004

[62] vgl.: Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Schreiben vom 13.12.2004

[63] vgl.: Hinweise des Landesamtes für Denkmalschutz Schleswig-Holstein 2008

[64] vgl.: PCU Partnerschaft, GOP zum Bebauungsplan Nr. 83, Stadt Schleswig, Juli 2006

[65] Im Bebauungsplan Nr. 83 (B) – Südteil – bestehen die Abweichungen zur ursprünglichen Planung darin, dass der ehemals vorgesehene Sportboothafen nicht mehr Gegenstand der Festsetzungen ist.

[66] Die mit dem Symbol * gekennzeichneten Flächen beziehen sich auf Angaben des B-Planes Nr. 83 (A) - Nordteil -.

[67] Die mit dem Symbol * gekennzeichneten Flächen entsprechen den Angaben des B-Planes Nr. 83 bzw. sind Nutzflächen

[68] vgl.: Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein vom 5. März 2001

[69] Die mit dem Symbol * gekennzeichneten Flächen entsprechen den Angaben des B-Planes Nr. 83 bzw. sind Nutzflächen

[70] vgl.: Schleswig, Auf der Freiheit B-Plan Nr. 83 Südteil Gefährdungsabschätzung, IGB, Kiel, 17.11.2010

[71] vgl.: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 83, FIRU mbH, Kaiserslautern, Juli 2006

[72] Entscheidung, Bau- und Umweltamt August 2008

[73] vgl.: Hinweis der Stadt Schleswig vom 7.8.08

[74] vgl. Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg vom 19.04.2011

[75] vgl.: Bewertung der Untersuchungsergebnisse und Durchführung von Untersuchungen nach § 9 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 BBodSchG, Kreis Schleswig-Flensburg, Schreiben vom 7.3.06

[76] vgl.: Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein vom 5. März 2001.

[77] vgl.: Bericht zur fachgutachterlichen Begleitung der Untergrundsanierung an der Tankstelle a (KF 19.1) auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ in 24837 Schleswig der IUQ Dr. Krengel GmbH vom 2.11.2006.

[78] vgl.: Historisch-genetische Rekonstruktion der Kaserne "Auf der Freiheit“, OFD / Mull u. Partner mbH, Hannover, 2002

[79] vgl.: Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein vom 5. März 2001.

[80] vgl.: Hinweise des Kreises Schleswig-Flensburg, Bau- und Umweltverwaltung, 12.06.2008