Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

12. Wesentliche Auswirkungen der Planung

12.1. Natur und Landschaft

Für den Grünordnungsplan, der sich auf die erste Planfassung Bebauungsplan Nr. 83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ / Westteil“, Entwurf Juli 2006, bezieht, ergeben sich durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 (B) – Südteil – Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer – in geringem Umfang veränderte Aussagen.

Die ursprüngliche Planung sah im nördlichen Plangebietsteil (B-Plan Nr. 83 (A) - Nordteil -) eine öffentliche Grünfläche im Sinne eines öffentlichen Weges vor. Dieser bleibt sinnhaft erhalten und wird im Sinne einer Klarstellung als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen sowie mit Maßnahmenflächen bzw. nicht überbaubaren Grünflächen umgeben bzw. begleitet.

Gleichzeitig werden durch die Verkürzung der Planstraße B ehemalige Straßenverkehrsfläche der Sonderbaufläche SO1 zugeordnet.

Im Bebauungsplan Nr. 83 (B) – Südteil – bestehen die Abweichungen zur ursprünglichen Planung darin, dass der ursprünglich vorgesehene Sportboothafen nicht mehr Gegenstand der Festsetzungen ist. Stattdessen werden gemischte Bauflächen "MI3“ und "MI4“ sowie eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in diesem Bereich ausgewiesen.

Im Grünordnungsplan wurden die geplanten Auswirkungen des Bebauungsplans auf den Naturhaushalt ermittelt. Maßgeblich sind im Einzelnen die Schutzgüter Klima, Wasser, Boden, Arten und Biotopschutz sowie Landschaftsbild. Hierbei werden insbesondere Auswirkungen durch Bau- und Verkehrsflächen (Versiegelungen, Flächenverluste usw.) auf die Schutzgüter Boden sowie Arten- und Lebensgemeinschaften (Pflanzen und Tiere) erwartet. Diesbezüglich besteht ein Bedarf zur Kompensation.

Durch eine vollständige Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zusätzlich Boden versiegelt. Dies ist als Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden sowie "Arten und Lebensgemeinschaften“ (Pflanzen und Tiere) zu werten. Der Bebauungsplan hat das Ziel, einen vollständigen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermöglichen. Durch Festsetzungen (u.a. "M-3“ und "M-4“) sollen die Auswirkungen auf die Schutzgüter weitgehend minimiert und sowohl im als auch außerhalb des Plangebietes quantitativ ausgeglichen werden.

Für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen ist nicht notwendigerweise die Überführung der Flächen in öffentliches Eigentum erforderlich. Ort und Zeitpunkt der Realisierung der Maßnahmen können gem. § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grundeigentümer und dem Träger des Bauvorhabens sein. Abschließend können die durch den Bebauungsplan zu erwartenden bzw. durch ihn vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig innerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen werden.

So wird den rechtlichen Anforderungen des § 1a BauGB entsprochen. Die planerische Konfliktbewältigung erfolgt umfassend.

12.2. Städtebauliche Entwicklung der Gesamtstadt und des Stadtteils

Der Bebauungsplan dient der Konversion bzw. Nachnutzung eines ehemals militärisch genutzten Kasernenstandortes. Der Bebauungsplan ermöglicht die Integration des bisher isolierten Gebietes in den Stadtgrundriss und die Gestaltung eines neuen Stadtteils für Bildungs-, Wohn‑, Dienstleistungs- und nicht störende Gewerbenutzungen sowie Einrichtungen für Freizeit in landschaftlich qualitätsvoller Umgebung.

Die vorhandenen Siedlungsstrukturen im Umfeld des Plangebietes werden durch die vorliegende beabsichtigte Planung nicht wesentlich beeinträchtigt.