9.6. Regenwasserableitung
Durch die großflächige Entsiegelung der Bauflächen ist von einer Versickerung des im Plangebiet anfallenden Oberflächenwassers in größerem Umfang als im Rahmen der ehemaligen militärischen Nutzung auszugehen. Teilweise wird das Regenwasser über ein bestehendes Trennsystem gesammelt und abgeleitet. Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 88 wird ein vorhandenes Regenwasserbecken gesichert. Dadurch sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 (B) keine Flächen für Anlagen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen.
Der nordwestliche Bereich (B-Plan Nr. 83 (A)) kann in freiem Gefälle an die vorhandenen RW- und SW-Vorflut angeschlossen werden. Die vorgesehene Oberflächenwassereinleitung in das Noor bzw. in den Mühlenbach wird mangels vorhandener Geländehöhe nicht möglich sein. Hier wird eine zentrale Regenwasserpumpstation mit Einleitung in die RW-Vorflut erforderlich sein. [44]
Im B-Plan Nr. 83 (B) - Südteil - ist die Fläche des Pumpwerkes / Hauptpumpstation zur Regen- und Abwasserableitung planungsrechtlich zu sichern bzw. zu erweitern. Diese dient dem Erhalt der bestehenden Hauptpumpstation zur Regen- und Abwasserentsorgung des gesamten ehemaligen Kasernengrundstücks in Verbindung mit dem bestehenden Regenrückhaltebecken außerhalb des Geltungsbereiches im Osten der Liegenschaft.
Durch eine entsprechende Projektierung der Oberflächenentwässerung (z.B. Einleitung nicht verunreinigter Niederschlagswässer in angrenzende Grünflächen) sollte für die Aufrechterhaltung der Qualität und Quantität des natürlichen Wasserkreislaufes Sorge getragen werden, so dass Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung durch Versiegelung verringert werden.