Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 83 - Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ / Westteil – mit einer Gesamtgröße von ca. 31,2 ha befindet sich in der Stadt Schleswig (Bundesland Schleswig-Holstein) östlich des Stadtzentrums unmittelbar an der Schlei. Es umfasst den Kernbereich ehemaliger Unterkunfts-, Verwaltungs- und Lagergebäude der Kaserne nördlich und südlich des Holmer Noores sowie die ehemalige militärische Hafenanlage (Anmerkung: die Hafenanlage ist zukünftig nicht mehr Gegenstand der Festsetzungen des B-Planes Nr. 83 (B )- Südteil -[47]). Die zivile Wiedernutzung des Areals bedeutet für die Stadt Schleswig einen erheblichen Flächengewinn und ist durch städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Planungen und Entscheidungen zu steuern, um die Grundlagen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 83 stellt einen wesentlichen Schritt zur baulichen Nachnutzung und zur städtebaulich funktionalen Aufwertung des westlichen Bereichs der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ dar und schafft die Basis einer ausgewogenen Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Die Stadt beabsichtigt eine zielgerichtete Umsetzung einer inhaltlich abgestimmten städtebaulichen, verkehrlichen und umweltbezogenen Entwicklungskonzeption. In dem festgelegten Geltungsbereich sollen Wohnbau-, gemischte und Sonderbauflächen für eine Schule mit sport- bzw. wassersportgebundenen Nutzungen sowie Erschließungsflächen planungsrechtlich gesichert werden, um die Neuansiedlung von Bewohnern, Einrichtungen für Freizeit und Tourismus bzw. nicht störenden Gewerbebetrieben und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen.

Hierfür sind folgende Nutzungen vorgesehen:

· Eine integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe sowie zugehörige Schulsportanlagen auf einem Grundstück von ca. 11 ha Größe nördlich des Holmer Noores,

· Wohngebiete für den individuellen Wohnungsbau mit dem Angebot für Doppel-, Reihen- bzw. Gruppenhäuser sowie vereinzeltem Geschosswohnungsbau,

· Gebäude im Zusammenhang gemischter nicht störender Nutzungen sowie Gastronomie,

· Gebäude für Nahversorgungseinrichtungen des (Wohn-) Gebietes mit Ausnahme von Nutzungen z.B. für Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten,

· die Ausbildung eines öffentlich zugänglichen Schleiufers durch öffentliche Grünflächen oder Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.

Als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. In den Bebauungsplänen Nr. 83(A) und 83(B) werden insgesamt festgesetzt:

· ca. 8,7 ha Sondergebiet "Schule / Sport“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO,

· ca. 2,03 ha große Mischgebiete gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO und

· ca. 4,84 ha Allgemeine Wohngebiete gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele angestrebt:

· die funktionale und stadträumliche Integration in den Stadtgrundriss,

· der Auftakt einer städtebaulichen Entwicklung entlang der Schlei ("Waterfront“) sowie die strukturelle Neuorientierung,

· die Entwicklung von Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen sowie von Sondergebieten für eine Schule mit sport- bzw. wassersportgebundener Nutzung,

· gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen,

· die Ausbildung eines öffentlich zugänglichen Schleiufers durch öffentliche Grünflächen und zur Einbindung bzw. Gliederung der Wohnbauflächen,

· Sicherung der Erschließung und der notwendigen Anschlüsse an das übergeordnete Straßennetz;

· Sicherung der Belange der Umwelt durch eine umweltverträgliche Nutzung, vor allem hinsichtlich des Umwelt- und Naturschutzes (auch mittels der Umweltprüfung) und

· die Sicherung der erforderlichen Flächen für den landespflegerischen Ausgleich.

13.1.2 Standort und Lage des Vorhabens

Das Plangebiet befindet sich auf der Gemarkung der Kreisstadt Schleswig, Mittelzentrum im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein. Es liegt östlich des Stadtzentrums und unmittelbar an der Ostseeförde Schlei. Der Geltungsbereich als westlicher Teilbereich der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“ umfasst den direkt östlich an das Schleswiger Stadtzentrum (Knud-Laward-Str.) angrenzenden Kernbereich ehemaliger Unterkunfts-, Verwaltungs- und Lagergebäude der Kaserne nördlich und südlich des Biotops Holmer Noor sowie die ehemalige militärische Hafenanlage an der Schlei. Die Liegenschaft wurde von 1956 bis Anfang 2004 von verschiedenen Einheiten der Bundeswehr, z.B. der Luftwaffe und den Pionieren, genutzt.

Das Gelände ist eben; der Bereich liegt im Mittel ca. 2 m[48] über NN.

13.1.3 Art des Vorhabens

Im Plangebiet ist vorgesehen, die Bauflächen entsprechend den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans und den festgestellten Bedarfen für Wohnen, Schule, Sport und (wassergebundene) Freizeit / Tourismusaktivitäten sowie Dienstleistungen festzusetzen. Die Lage im Siedlungszusammenhang, die Umnutzung einer ehemals militärisch genutzten Fläche sowie die Sicherung der Erschließung erfordert zur Umsetzung des Planungszieles ein Bebauungsplanverfahren. Die städtebaulich gewünschte Hauptnutzung stellt eine Mischnutzung mit dem Schwerpunkt der Deckung des Bedarfs an Flächen für "allgemeine Wohngebiete (WA)“ gem. § 4 BauNVO, "Mischgebiete (MI)“ gem. § 6 BauNVO und "sonstige Sondergebiete (SO)“ gem. § 11 BauNVO (Schule/Sport und Sportboothafen) dar.

Um eine Beurteilungsgrundlage im Rahmen der Bebauungsplan-Umweltprüfung zur Verfügung zu stellen, wurde ein möglicher maximaler Endausbauzustand der Fläche angenommen (GaP) und eine maximal vertretbare Nutzung und Ausnutzung des Plangebietes in Abhängigkeit zu den getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes ermittelt.

Berücksichtigt werden demzufolge:

· eine Sondergebietsnutzung (SO1, B-Plan Nr. 83 (A)- Nordteil -) für eine integrierte Gesamtschule und damit zusammenhängende Sportnutzungen ggf. auch für vereinsgebundenen Sport sowie die perspektivische Absicht, den Baukörper Richtung Norden zu vergrößern; Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 8,7 ha mit einer maximalen Versiegelung der Flächen von 60 % (0,6 GRZ) der Bauflächen;

· eine allgemeine Wohngebietsnutzung (WA1-WA5,) auf einer Fläche des Plangebietes von insgesamt ca. 2,9 ha mit einer maximalen Versiegelung der Flächen von 60 % (0,6 GRZ);

· eine allgemeine Wohngebietsnutzung (WA6) auf einer Fläche des Plangebietes von insgesamt ca. 0,5 ha mit einer maximalen Versiegelung der Flächen von 30 % (0,3 GRZ);

· eine allgemeine Wohngebietsnutzung (WA7) auf einer Fläche des Plangebietes von insgesamt ca. 0,9 ha mit einer maximalen Versiegelung der Flächen von 50 % (0,5 GRZ);

· eine allgemeine Wohngebietsnutzung (WA8) auf einer Fläche des Plangebietes von insgesamt ca. 0,4 ha mit einer maximalen Versiegelung der Flächen von 20 % (0,2 GRZ);

· eine Mischgebietsnutzung (MI1, B-Plan Nr.83 (A) - Nordteil -) auf einer Fläche des Plangebietes von insgesamt ca. 0,54 ha mit einer maximalen Versiegelung der Flächen von 60 % (0,6 GRZ);

· eine Mischgebietsnutzung (MI2 bis M5, B-Plan Nr.83 (B) - Südteil -) auf einer Fläche des Plangebietes von insgesamt ca. 1,49 ha mit einer maximalen Versiegelung der Flächen von 60 % (0,6 GRZ);

· eine maximale Höhe der baulichen Anlagen von einem bis - punktuell für ein Hochhaus - sieben Vollgeschossen;

· Baufenster (Umgrenzung durch Baugrenzen);

· ein Schulgebäudeneubau im Bereich des Sondergebietes Schule / Sport, Gebäudehöhe ca. 17,5 m bis 23,5 m;

· Neubebauung im Bereich der allgemeinen Wohngebiete, maximale Gebäudehöhe ca. 12,5 m - (Firsthöhe) ca. 13,5 m;

· Neubebauung im Bereich der Mischgebiete, maximale Gebäudehöhe ca. 13,5 m;

· eine zukünftige Anbindung des Plangebietes über die Planstraßen A, B und C an das vorhandene örtliche Erschließungsnetz und die bestehenden und zukünftigen Ver- und Entsorgungsanlagen;

· das Erschließungssystem baut auf zwei west-ost verlaufende Hauptachsen (Planstraße A und B teilweise) nördlich wie südlich des Holmer Noores auf. Planstraße C stellt die Querverbindung dar;

· die Hauptstraßen sollen mit einer Breite von 3,25 m je Fahrspur ausgebaut werden; die Ausstattung (Querschnittsgestaltung mit Straßenbäumen, Geh- oder Radwegeausbau) unterscheiden sich;

· Durch die geplanten Nutzungen wird für den ersten Entwicklungsabschnitt der Kaserne innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 83 ein Neuverkehr (Planstraßen A, B, C) von durchschnittlich ca. 1.800 Kfz / 24h erzeugt. Vor diesem Hintergrund ist ein anteiliger Anstieg der Verkehrsmenge zu ca. 60% auf dem Holmer-Noor-Weg und zu ca. 40% auf der Pionierstraße (ehemalige östliche Kasernenzufahrt) anzunehmen. Die Verkehrsmenge würde sich auf dem Holmer-Noor-Weg von derzeit ca. 3.450 Kfz / 24 h auf ca. 4.530 Kfz / 24 h und auf der Pionierstraße von derzeit ca. 1.600 Kfz / 24h auf ca. 2.320 Kfz / 24h erhöhen. Eine Zunahme der Emissionspegel entlang der Straßen gegenüber dem Status Quo ist nur in sehr geringem Umfang zu erwarten;

· Kfz-Stellplätze werden im öffentlichen Straßenraum errichtet; des Weiteren ist auf dem Grundstück der Schule im B-Plan Nr. 83 (A) eine private Stellplatzanlage für ca. 100 Fahrzeuge vorgesehen; im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 (B) ist im allgemeinen Wohngebiet (WA7) eine private Stellplatzanlage als Tiefgarage vorgesehen sowie Flächen für Stellplätze in den Mischgebieten MI4 und MI5;

· die Nachnutzung eines bereits weitestgehend überbauten Areals mit einem hohen Versiegelungsgrad aufgrund der militärischen Vornutzung; weitest gehender Erhalt der Baumstruktur;

· Erhalt eines Pumpwerks zur Regen- und Abwasserableitung im B-Plan Nr. 83 (B) (gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, Nr. 14 BauGB); teilweise wird das Regenwasser über ein bestehendes Trennsystem gesammelt und abgeleitet; Im Geltungsbereich des östlich angrenzenden B-Planes Nr.88 wird ein vorhandenes Regenwasserbecken gesichert. Dadurch sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.83 keine Flächen für Anlagen zur Regenwasserrückhaltung vorgesehen; anfallende Abfälle werden wiederverwertet oder beseitigt; Bei der Beseitigung wird von einer ausreichenden Kapazität der in Frage kommenden Deponien / Verwertungsanlagen ausgegangen;

· Grünordnerische Maßnahmen dienen dem Erhalt sowie der Kompensation von verlorenem Freiraum- oder Vegetationsqualitäten.