13.1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 83 - Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit / Westteil mit einer Gesamtgröße von ca. 31,2 ha befindet sich in der Stadt Schleswig (Bundesland Schleswig-Holstein) östlich des Stadtzentrums unmittelbar an der Schlei. Es umfasst den Kernbereich ehemaliger Unterkunfts-, Verwaltungs- und Lagergebäude der Kaserne nördlich und südlich des Holmer Noores sowie die ehemalige militärische Hafenanlage (Anmerkung: die Hafenanlage ist zukünftig nicht mehr Gegenstand der Festsetzungen des B-Planes Nr. 83 (B )- Südteil -[47]). Die zivile Wiedernutzung des Areals bedeutet für die Stadt Schleswig einen erheblichen Flächengewinn und ist durch städtebauliche und stadtentwicklungspolitische Planungen und Entscheidungen zu steuern, um die Grundlagen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 83 stellt einen wesentlichen Schritt zur baulichen Nachnutzung und zur städtebaulich funktionalen Aufwertung des westlichen Bereichs der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit dar und schafft die Basis einer ausgewogenen Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Die Stadt beabsichtigt eine zielgerichtete Umsetzung einer inhaltlich abgestimmten städtebaulichen, verkehrlichen und umweltbezogenen Entwicklungskonzeption. In dem festgelegten Geltungsbereich sollen Wohnbau-, gemischte und Sonderbauflächen für eine Schule mit sport- bzw. wassersportgebundenen Nutzungen sowie Erschließungsflächen planungsrechtlich gesichert werden, um die Neuansiedlung von Bewohnern, Einrichtungen für Freizeit und Tourismus bzw. nicht störenden Gewerbebetrieben und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen.
Hierfür sind folgende Nutzungen vorgesehen:
· Eine integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe sowie zugehörige Schulsportanlagen auf einem Grundstück von ca. 11 ha Größe nördlich des Holmer Noores,
· Wohngebiete für den individuellen Wohnungsbau mit dem Angebot für Doppel-, Reihen- bzw. Gruppenhäuser sowie vereinzeltem Geschosswohnungsbau,
· Gebäude im Zusammenhang gemischter nicht störender Nutzungen sowie Gastronomie,
· Gebäude für Nahversorgungseinrichtungen des (Wohn-) Gebietes mit Ausnahme von Nutzungen z.B. für Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten,
· die Ausbildung eines öffentlich zugänglichen Schleiufers durch öffentliche Grünflächen oder Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung.
Als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. In den Bebauungsplänen Nr. 83(A) und 83(B) werden insgesamt festgesetzt:
· ca. 8,7 ha Sondergebiet "Schule / Sport gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 BauNVO,
· ca. 2,03 ha große Mischgebiete gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO und
· ca. 4,84 ha Allgemeine Wohngebiete gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele angestrebt:
· die funktionale und stadträumliche Integration in den Stadtgrundriss,
· der Auftakt einer städtebaulichen Entwicklung entlang der Schlei ("Waterfront) sowie die strukturelle Neuorientierung,
· die Entwicklung von Wohnbauflächen und Gemischten Bauflächen sowie von Sondergebieten für eine Schule mit sport- bzw. wassersportgebundener Nutzung,
· gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen,
· die Ausbildung eines öffentlich zugänglichen Schleiufers durch öffentliche Grünflächen und zur Einbindung bzw. Gliederung der Wohnbauflächen,
· Sicherung der Erschließung und der notwendigen Anschlüsse an das übergeordnete Straßennetz;
· Sicherung der Belange der Umwelt durch eine umweltverträgliche Nutzung, vor allem hinsichtlich des Umwelt- und Naturschutzes (auch mittels der Umweltprüfung) und
· die Sicherung der erforderlichen Flächen für den landespflegerischen Ausgleich.