Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.1.7 Räumlicher Umfang der Umweltprüfung

Im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand der Umweltprüfung wird der räumliche Umfang der Prüfung auf den Geltungsbereich beschränkt. Ausnahme bilden die Untersuchungen zu Verkehr und Geräuschen, für die der Untersuchungsraum, orientiert an den Wirkungen auf angrenzende Nutzungen bzw. Straßenabschnitte, erweitert wurde.

13.1.8 Methodik der Umweltprüfung

Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes. Dazu werden vorhandene Einwirkungen auf Menschen und Umweltfaktoren im Untersuchungsraum ermittelt und beschrieben (Status Quo der Umweltbedingungen). Zeitlicher Anknüpfungspunkt ist der Umweltzustand, wie er sich zu Beginn des Aufstellungsverfahrens darstellt. Zu diesem Arbeitsschritt gehört auch eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Prüfung der sog. Null-Variante).

Die Umweltprüfung umfasst darüber hinaus die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung. In diesem Arbeitsschritt werden mögliche nachteilige Auswirkungen der Planung auf Menschen und Umweltfaktoren, die durch die als zulässig geplanten Nutzungen eintreten können, abgeschätzt und bewertet. Beurteilungsgrundlage zur Abschätzung möglicher Auswirkungen ist der Endausbauzustand der Fläche, der von einer maximalen Ausnutzung ausgeht und als "Größter anzunehmender Planungsfall" (GaP) bezeichnet wird. Als Bewertungsmaßstäbe werden je nach Lage des Einzelfalls verschiedene Regelungen und Grundsätze umweltbezogener Belange herangezogen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen geprüft und beschrieben.

Die Umweltprüfung dient dazu, das umweltbezogene Abwägungsmaterial systematisch zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die aus der Umweltprüfung resultierenden Ergebnisse sind in die Gesamtabwägung zum Bebauungsplan einzustellen. Eine hinreichende Beachtung der Umweltbelange ist im Rahmen einer sachgerechten Abwägung sicherzustellen.

Tabelle 4: Umfang der Umweltprüfung

BauGB

Umweltbelang

Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen zu erwarten?

Gegenstand der Umweltprüfung

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a)

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf Landschaft und auf biologische Vielfalt

ja

ja

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b)

Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

nein

ja

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c)

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

nein

ja

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 d)

umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

nein

nein

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 e)

Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

nein

ja

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f)

Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie

nein

nein

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 g)

Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts

nein

nein

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 h)

Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden

nein

nein

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 i)

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d

nein

ja

§ 1a Abs. 2

zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen, Umnutzung von landwirtschaftlichen, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen ja

ja

§ 1a Abs. 3

zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft

ja

ja

13.1.9 Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

Der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ergibt sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Tabelle 5: Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

BauGB

Umweltbelang

Prüfmethode und Detaillierungsgrad

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a)

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf Landschaft und auf biologische Vielfalt

Fachgutachten:

Bestandsaufnahme auf der Grundlage der Ist-Situation und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter anhand von geeigneten fachspezifischen und Bewertungsmaßstäben der Fachgutachter wie Gesetze, Verordnungen, Erlasse, sonstige Regelwerke etc.

Artenrechtliche Untersuchung 2010

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b)

Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes

Fachgutachten:

FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) für das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und Prüfung der Erheblichkeit nach der Vogelschutzrichtlinie für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kaserne "Auf der Freiheit" in der Stadt Schleswig

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c)

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch

– Geräusche durch Sport und Gewerbe,

– Altlasten und umweltgefährdende Stoffe im Boden

– zusätzliches Verkehrsaufkommen

Fachgutachten:

– Bewertung der Geräuscheinwirkungen auf die Nachbarschaft durch Sportboothafen- und Sportanlagengeräusche anhand von Berechnungen für repräsentative Immissionsstandorte auf der Grundlage eines digitalen Geländemodells

– Bewertung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch Verkehrszählung und Prognose unter Einbeziehung statistischer Daten und Parameter

– Neben den Altlastenuntersuchungen der Phase I und IIa wurden von 2004-2006 weitere Untersuchungen (Phase IIa-2, IIb Alko GmbH) durchgeführt

– Bericht "Ehemalige Kaserne "Auf der Freiheit“ Schleswig, Bewertung und Gefährdungsabschätzung und Rahmenkonzept zur Flächennutzung“ des Kreises Schleswig-Flensburg und der Oberfinanzdirektion Hannover vom 30.3.2007

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 e)

Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern

In den Fachgutachten jeweils zu untersuchen und ggf. darzustellen.

§ 1 Abs. 6 Nr. 7 i)

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d

In den Fachgutachten jeweils zu untersuchen und ggf. darzustellen.

§ 1 a Abs. 2

zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen

Bestandserhebungen, Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung auf der Grundlage der nach Bebauungsplan zulässigen Nutzungen im Rahmen des Grünordnungsplans gem. LNatSchG

§ 1 a Abs. 3

Vermeidung und Ausgleich zusätzlicher Eingriffe in Natur und Landschaft

Bestandserhebungen, Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung auf der Grundlage der nach Bebauungsplan zulässigen Nutzungen im Rahmen des Grünordnungsplans gem. LNatSchG