Der Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung ergibt sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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BauGB
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Umweltbelang
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Prüfmethode und Detaillierungsgrad
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§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a)
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Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf Landschaft und
auf biologische Vielfalt
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Fachgutachten:
Bestandsaufnahme auf der Grundlage der Ist-Situation
und Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter anhand von
geeigneten fachspezifischen und Bewertungsmaßstäben der Fachgutachter wie
Gesetze, Verordnungen, Erlasse, sonstige Regelwerke etc.
Artenrechtliche Untersuchung 2010
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§ 1 Abs. 6 Nr. 7 b)
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Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete i. S. d.
Bundesnaturschutzgesetzes
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Fachgutachten:
FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) für das Gebiet
gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und
vorgelagerter Flachgründe" und Prüfung der Erheblichkeit nach der Vogelschutzrichtlinie
für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" im Zusammenhang mit
dem Vorhaben Kaserne "Auf der Freiheit" in der Stadt Schleswig
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§ 1 Abs. 6 Nr. 7 c)
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umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und
seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch
Geräusche durch Sport und
Gewerbe,
Altlasten und umweltgefährdende
Stoffe im Boden
zusätzliches Verkehrsaufkommen
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Fachgutachten:
Bewertung der Geräuscheinwirkungen
auf die Nachbarschaft durch Sportboothafen- und Sportanlagengeräusche anhand
von Berechnungen für repräsentative Immissionsstandorte auf der Grundlage
eines digitalen Geländemodells
Bewertung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens
durch Verkehrszählung und Prognose unter Einbeziehung statistischer Daten und
Parameter
Neben den Altlastenuntersuchungen
der Phase I und IIa wurden von 2004-2006 weitere Untersuchungen (Phase IIa-2,
IIb Alko GmbH) durchgeführt
Bericht "Ehemalige Kaserne "Auf
der Freiheit Schleswig, Bewertung und Gefährdungsabschätzung und Rahmenkonzept
zur Flächennutzung des Kreises Schleswig-Flensburg und der
Oberfinanzdirektion Hannover vom 30.3.2007
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§ 1 Abs. 6 Nr. 7 e)
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Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte
Umgang mit Abfällen und Abwässern
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In den Fachgutachten jeweils zu untersuchen und ggf.
darzustellen.
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§ 1 Abs. 6 Nr. 7 i)
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Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des
Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d
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In den Fachgutachten jeweils zu untersuchen und ggf.
darzustellen.
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§ 1 a Abs. 2
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zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen, zusätzliche Bodenversiegelungen
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Bestandserhebungen, Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung
auf der Grundlage der nach Bebauungsplan zulässigen Nutzungen im Rahmen des
Grünordnungsplans gem. LNatSchG
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§ 1 a Abs. 3
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Vermeidung und Ausgleich zusätzlicher Eingriffe in
Natur und Landschaft
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Bestandserhebungen, Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung
auf der Grundlage der nach Bebauungsplan zulässigen Nutzungen im Rahmen des
Grünordnungsplans gem. LNatSchG
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