Planungsdokumente: Dr3i am Mittwoch

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Raumordnung- und Landesplanung

3.1.1 Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan in der Neubekanntmachung von 1997 stellt für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs "Gewerbliche Bauflächen" dar. Entlang des Schleusengrabens, der Autobahn und der Verlängerung der Kampbille ist ein Streifen "Grünfläche" dargestellt. Der Schleusengraben ist als "Wasserflächen" dargestellt. Der Curslacker Neuer Deich und der Sander Damm sind als "Sonstige Hauptverkehrsstraße" dargestellt.

3.1.2 Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt das Milieu "Gewerbe/Industrie und Hafen" dar. Der Schleusengraben ist als Milieu "Gewässerlandschaft" dargestellt. Das Milieu "Parkanlage" ist entlang des Schleusengrabens südöstlich der Straße Lehfeld sowie in der Verlängerung der Kampbille und entlang der BAB A25 dargestellt. Nordwestlich der Straße Lehfeld ist entlang des Schleusengrabens das Milieu "Grünanlage, eingeschränkt nutzbar" dargestellt. Der Sander Damm und der Curslacker Neuer Deich sind als Milieu "Sonstige Hauptverkehrsstraße" dargestellt. Als milieuübergreifende Funktionen sind außerdem dargestellt: Der Schleusengraben als "Landschaftsachse", südlich und parallel zur Straße Lehfeld eine "Grüne Wegeverbindung" sowie für den Geltungsbereich "Entwicklungsbereich Naturhaushalt" und "Entwickeln des Landschaftsbildes". Als nachrichtliche Übernahme ist für den Geltungsbereich "Wasserschutzgebiet / Bewirtschaftungsplan" dargestellt.

In der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist der Biotopentwicklungsraum "Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen (14e)" dargestellt. Der Schleusengraben ist als "Kanäle (3c)" dargestellt. Entlang des Schleusengrabens, der Verlängerung der Kampbille und der BAB A25 ist "Parkanlage 10a" dargestellt. Der Sander Damm und der Curslacker Neuer Deich sind als "Hauptverkehrsstraßen (14e)" dargestellt.