3.2.9 Hochwasserschutz
Im Geltungsbereich befindet sich die öffentliche Hochwasserschutzanlage Schleusengraben.
Im Geltungsbereich befindet sich die öffentliche Hochwasserschutzanlage Schleusengraben.
1999 wurde ein Gestaltungsleitfaden für den Schleusengraben erstellt.
Für die Gebiete entlang des Schleusengrabens wurde 2005 ein übergeordnetes Strukturkonzept ?Lebensader Schleusengraben? erarbeitet, das eine grüne Wegeverbindung vom Bergedorfer Zentrum bis zu den Vier- und Marschlanden sowie die Entwicklung von geschlossenen Gewerbeblöcken mit Mischgebietsnutzungen an den Gewässerrändern vorsieht. 2007 wurde eine standortbezogene Machbarkeitsstudie erstellt.
Im Rahmen der Planungswerkstatt "Verkehr im südlichen Bergedorf" wurde 2007 ein Maß-nahmenkonzept zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung auf der Straße Curslacker Neuer Deich vorgeschlagen. Neben einem Kreisverkehr an der Kreuzung Sander Damm / Curslacker Neuer Deich / Vierlandenstraße wird ein neuer Mittelstreifen vorgeschlagen, der teilweise bepflanzt und teilweise befahren werden kann. In diesem Zusammenhang wurden auch Verkehrsmengen untersucht, die eine bauliche Weiterentwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bergedorf 104 / Curslack 19 berücksichtigen.
2008 wurde ein Gutachten für die Entwicklung der Ufer am Schleusengraben erstellt, das die Vorplanung für eine durchgängige Wegeverbindung beinhaltet.
2010 wurde ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Bergedorf entwickelt.
2011 wurde das Wohnungsbauprogramm Bergedorf herausgegeben. Im Wohnungsbauprogramm ist die Ostseite des Schleusengrabens als Prüffläche für Wohnungsbau dargestellt.
Ein Gutachten zur Maßnahmenplanung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde im Herbst 2008 vergeben (BSU). BSU/U13 wird um eine Zusammenfassung der Ergebnisse gebeten