Planungsdokumente: HAHA_Verfahren 2

Verordnung - Text Teil B

3.1. Rechtlich beachtliche Tatbestände

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) "Gemischte Bauflächen, deren Charakter als Dienstleistungszentrum für die Wohnbevölkerung und die Wirtschaft durch besondere Festsetzungen gesichert werden soll" und Wohnbauflächen dar. Die Bergedorfer Straße ist als "Sonstige Hauptverkehrsstraße" dargestellt.

3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz

Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt das Milieu "Verdichteter Stadtraum" dar. Die südliche Bebauung in der Hassestraße und die Bebauung in der Rektor-Ritter-Straße sind als Milieu "Etagenwohnen" dargestellt. Die Bergedorfer Straße ist als Milieu "Sonstige Hauptverkehrsstraße" dargestellt. Als milieuübergreifende Funktionen sind außerdem dargestellt: Für den Geltungsbereich "Entwicklungsbereich Naturhaushalt" sowie für das Sachsentor "Grüne Wegeverbindung".

In der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist der überwiegende Teil des Geltungsbereichs als Biotopentwicklungsraum ""Geschlossene und sonstige Bebauung mit sehr geringem Grünanteil (13a)" dargestellt. Die südliche Bebauung in der Hassestraße und die Bebauung in der Rektor-Ritter-Straße sind als Milieu "Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringem Grünanteil (12)" dargestellt. Die Bergedorfer Straße ist als "Hauptverkehrsstraße (14e)" dargestellt.