3.6.2. Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB)
Die als zu erhalten festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang an gleicher Stelle durch einen standortgerechten Laubbaum, Hochstamm, 3 x v., aus extraweitem Stand, mit Drahtballierung, StU 16-18 cm zu ersetzen.
Sofern eine der Linden, welche als Allee entlang der Thomas-Fincke-Straße gepflanzt wurden, abgängig ist, ist eine Linde (Hochstamm, 3 x v., aus extraweitem Stand, mit Drahtballierung, StU 16-18 cm) als Ersatz entsprechend des Allee-Charakters zu pflanzen.
Die als zu erhalten festgesetzten Knicks sind zu pflegen und auf Dauer zu erhalten. Bei Abgang von Bäumen und Sträuchern ist an gleicher Stelle Ersatz zu pflanzen.