2.2. Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 stellt den Planbereich als gewerbliche Baufläche dar. Da dieser Plan nicht parzellenscharf ist und der überwiegende Bereich der Fläche auch weiterhin eine Gewerbefläche bleibt, ist eine Änderung des Planes nicht erforderlich. Eine eventuelle Anpassung der Darstellung erfolgt im Rahmen der laufenden Neuaufstellung.
Abbildung 1: Ausschnitt aus dem FNP 1998.