Das Ursprungskonzept des Campusgeländes sah vor, auf den Flächen im Norden des Geländes studentisches Wohnen zu etablieren. Daher wurde auch diese Planbereichsfläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „studentisches Wohnen“ festgesetzt. Im Jahr 2000 wurde der Bebauungsplan dahingehend geändert, dass diese Fläche überwiegend als Gewerbegebiet für hochschulnahes Gewerbe festgesetzt wurde, da die Annahme bestand, dass eine so große Fläche für studentisches Wohnen nicht benötigt wird. Eine Gewerbeansiedlung ist bisher allerdings nicht erfolgt. Der östliche Bereich wurde später mit dem Campusbad bebaut. Ein Großteil der Fläche (16.000 m²) wird heute als Parkplatz genutzt und steht weiterhin für eine gewerbliche Entwicklung zur Verfügung.
Auf dem Campusgelände besteht die Nachfrage nach einem Integrationshaus, welches dazu dient, mittels Gemeinschafts- / Versammlungsräumen und eines Cafés einen besseren Austausch zwischen den Studierenden zu erzielen und insbesondere auch die Integration von geflüchteten Studierenden zu unterstützen. Entsprechende Fördermittel wurden bereits bewilligt.
Um dieses Vorhaben zu ermöglichen, ist es angedacht, einen untergeordneten Bereich der Gewerbefläche für den Bau eines Integrationshauses zu nutzen. Im Erdgeschoss des geplanten Integrationshauses sind ein Versammlungsraum sowie ein Café für Studierende, insbesondere auch für geflüchtete Studierende, vorgesehen. In den oberen Geschossen soll Wohnraum für Studierende geschaffen werden, da die Nachfrage nach studentischem Wohnen stark angestiegen ist und die bestehenden sowie auch die Wohnheime, die derzeit geplant werden, diesen Bedarf nicht decken können. Zudem ist ein Büro- und Beratungsraum angedacht.
So kann die ursprüngliche Idee, studentisches Wohnen im Norden der Campusfläche anzu-siedeln, wieder aufgenommen werden.
Da ein solches Integrationshaus mit Wohnraum für Studierende in einem Gewerbegebiet planungsrechtlich nicht zulässig ist, bedarf es einer Bebauungsplanänderung. Diese sieht vor, die Fläche, die für das Integrationshaus benötigt wird, als Sonstiges Sondergebiet festzusetzen.
Um weiterhin die Entwicklung von hochschulnahem Gewerbe auf dieser Fläche zu ermöglichen, ist es vorgesehen, nur eine Fläche von ca. 3.000 m² für das Integrationshaus zu nutzen. Die übrige Fläche (etwas reduziert durch den Fuß- und Radweg sowie durch die Grünflächen) bleibt weiterhin als eingeschränktes Gewerbegebiet (geplant für hochschulnahes Gewerbe) festgesetzt.
Die Leitlinien zur räumlichen Steuerung von Angebot und Nachfrage im Bereich Gewerbeflächen streben an, 30 ha Gewerbefläche zusätzlich zu entwickeln. Durch dieses Vorhaben wird von diesen Leitlinien ausnahmsweise abgewichen und die bereits festgesetzte Gewerbefläche etwas reduziert. Diese Ausnahme erfolgt, da die Schaffung eines Integrationshauses mit studentischem Wohnen für die Universität und die Hochschule von großer Wichtigkeit ist. Unter sozialpolitischen Aspekten wird die Förderung eines Integrationshauses als bedeutend angesehen. Zudem bleibt ein Teil der Fläche (ca. 10.000 m²) als Gewerbefläche auch künftig bestehen, die für die Entwicklung eines hochschulnahen Gewerbeparks bei einer entsprechenden qualifizierten Planung und Gliederung ausreichend erscheint. Zudem wurde die GRZ von 0,35 auf 0,6 erhöht, um eine höhere Dichte zu ermöglichen. Weiterhin wurde die festgesetzte maximale Höhe der baulichen Anlagen etwas erhöht, um viergeschossig bauen zu können. Für die künftige Entwicklung des Campusgeländes ist es zudem angedacht, gemeinsam mit der Universität und der Hochschule ein Gesamtkonzept zu erstellen. Sollte es durch die Planung des Integrationshauses zu einer Flächenknappheit für das anzusiedelnde hochschulnahe Gewerbe kommen, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Gesamtplanung alternative Flächen zu entwickeln.
Um die schalltechnische Verträglichkeit von Gewerbefläche und dem Integrationshaus mit studentischem Wohnen sicherzustellen, wird im Rahmen dieser Bebauungsplanänderung die gesamte unbebaute Stellplatzfläche überplant. So kann festgesetzt werden, dass nur Gewerbebetriebe angesiedelt werden können, die mit dem Studierendenwohnheim vereinbar sind. Weiterhin werden in diesem Zusammenhang die Festsetzungen zum Gewerbegebiet den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Des Weiteren sieht die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 im Osten des Plangebietes eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fuß- und Radweg) vor. Diese dient dazu, eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen den Rad- und Fußwegen nördlich angrenzend an das Plangebiet, welche derzeit im Rahmen des Projektes „Radeln zum Campus“ beleuchtet und befestigt werden sollen und dem Campusgelände herzustellen, um die bestehende Lücke zu schließen.