Planungsdokumente: neues Testverfahren

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1. Gründe für die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB) / Verfahrens zur Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) / Verfahrens zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen (13 b BauGB)

Die Bauleitplanung kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfolgen, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kein Vorhaben mit einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht vorbereitet oder begründet wird, und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Die durch die Planung zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 m² und aufgrund einer überschlägigen Prüfung werden keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet.

3. Planungsziele und städtebauliches Konzept

Ziel der Planung ist es, auf einer Teilfläche des bestehenden Stellplatzes Planrecht für ein Integrationshaus mit studentischem Wohnen zu schaffen. Es ist vorgesehen, im Erdgeschoss des geplanten Integrationshauses einen Versammlungsraum sowie ein Café für Studierende, insbesondere auch für geflüchtete Studierende, zu errichten, wodurch ein Austausch zwischen verschiedenen Kulturen gefördert werden kann. Zudem sieht das Konzept in den oberen Geschossen Wohnraum für Studierende vor sowie untergeordnet Büro- und Beratungsräume. Die übrige Plangebietsfläche soll weiterhin der Gewerbeentwicklung zur Verfügung stehen. Im Osten des Plangebietes soll zudem ein Rad- und Fußweg entstehen, welcher die Lücke zwischen den Rad- und Fußwegen nördlich des Plangebietes und dem Campusgelände schließen soll.

Abbildung 3: Ansicht des Integrationshauses. Verfasser: Architekturkontor Blad (2018).

Abbildung 4: Lageplan des Integrationshauses (Entwurf). Verfasser: Architekturkontor Blad (2018).

3. Planinhalt und Festsetzungen