Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

5.2.2 berbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen der beiden südlichen Mischgebiete sind flächenhaft festgesetzt und halten lediglich zu den öffentlichen Grünflächen einen Abstand von 5 Metern ein, um die Räume der öffentlichen Parkanlagen zu erweitern und um eine Übergangszone zu sichern, die gärtnerisch oder für Nebenanlagen genutzt werden kann. Durch den Abstand zu den Parkanlagen besteht genügend Raum für die Entfaltung eventueller Baumstrukturen.

Die Baugrenze im nördlichen Mischgebiet berücksichtigt eine ausreichende Bauteiltiefe zwischen etwa 15 und 30 Metern für mögliche architektonische Lösungen, die den Baumarkt um Wohnnutzungen erweitern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass ausreichende Flächen für die überörtliche Wegebeziehung am Schleusengraben von Überbauung freigehalten werden.

5.2.3 Maß der baulichen Nutzung

Das südlichste Mischgebiet markiert eine besondere Eingangssituation (vgl. Ziffern 5 und 5.2.1). Die mögliche Gebäudehöhe orientiert sich mit maximal 30 Metern und 10 Vollgeschossen daher an dem bisher höchsten Gebäude im Geltungsbereich, dem Büro- und Laborgebäude Curslacker Neuer Deich 66. Dieses Gebäude erhält im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung damit ein gleichwertiges Gegenüber.

Nördlich des allgemeinen Wohngebietes führt das Mischgebiet die Höhenentwicklung der Wohnnutzung mit mindestens drei und höchstens sechs Vollgeschossen fort und bildet einen Übergang zum Gewerbegebiet, in dem eine Baumassenzahl festgesetzt ist. Das Mindestmaß stellt sicher, dass ein ausreichend großer Baukörper entsteht, der die Bebauungsreihe am Schleusengraben in einer angemessenen Höhenentwicklung fortführt. Die Gebäudehöhe wird auf 21 Meter begrenzt, damit das Gebäude, auch gegenüber des Mischgebiets auf der Westseite des Schleusengrabens (außerhalb des Geltungsbereichs) nicht zu dominant wirkt.

Dieses Höhenkonzept wird mit der gleichen Begründung auch im nördlichsten Mischgebiet fortgesetzt. Innerhalb der festgesetzten Höhen können auf dem bestehenden Baumarktgebäude bis zu drei zusätzliche Wohngeschosse untergebracht werden.

Garagengeschosse sind auf die Zahl der zulässigen Vollgeschosse nicht anzurechnen (vgl. Ziffer 5.7).

Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,6 in den Mischgebieten orientiert sich an dem städtebaulich verträglichen Höchstmaß der BauNVO 1990. Die mit 6 beziehungsweise 3,6 beziehungsweise 3,0 festgesetzten Geschossflächenzahlen überschreiten die in der BauNVO 1990 festgelegte Obergrenze von 1,2 um 4,8 beziehungsweise 2,4 beziehungsweise 1,8.

Die Überschreitung der zulässigen Dichte ist städtebaulich vertretbar und erforderlich, um das städtebauliche Konzept des Masterplans umzusetzen (vgl. Ziffer 5). Die Grund- und Geschossflächen, die mit dem Bebauungsplan ermöglicht werden, sind planerische Zielsetzung, für die zentrale Lage des Plangebiets angemessen und städtebaulich erforderlich,

- da in den beiden südlichen Mischgebieten städtebaulich markante Situationen durch die Errichtung von hohen Solitärbauten geschaffen werden sollen, die letztlich der Identitätsstiftung im Quartier dienen;

- weil in dem nördlichsten Mischgebiet eine besondere architektonische Idee umgesetzt werden soll, die dem Grundgedanken des Schleusengärtenkonzeptes entspricht;

- weil ein innenstadtnahes Wohn-, Arbeits- und Industrieviertel mit urbanen Qualitäten entwickelt wird, das ein vielgestaltiges Leben für Bewohner und Besucher ermöglicht (Entwicklung einer städtischen Eigenart);

- um die bauliche Nutzung in einem infrastrukturell gut erschlossenen Gebiet zu konzentrieren und so die vorhandenen, leistungsfähigen Infrastruktureinrichtungen möglichst wirtschaftlich zu nutzen;

- da eine große Nachfrage nach familiengerechten Wohnungen und nach kleinen Wohnungen für Einpersonenhaushalte in zentralen Lagen mit guter Infrastruktur besteht; Angebote, die diese Nachfrage befriedigen, können der Abwanderung von Familien in das Umland entgegenwirken und zum Erhalt von gemischten Bewohnerstrukturen beitragen;

Die möglichen Überschreitungen werden durch die bevorzugte Lage des Gebiets kompensiert, insbesondere durch die Freiflächenqualitäten in der Umgebung mit überörtlichen Wanderwegen, der Wasserfläche des Schleusengrabens und  Parkanlagen mit vielfältigen Wasserbezügen. Diese Freiflächenqualitäten sind durch die Festsetzung öffentlicher Grünflächen gesichert, um in der folgenden Detailplanung konkretisiert zu werden (vgl. Ziffer 3.3.1). Die Wegebeziehungen führen bis in die nahen Vier- und Marschlande, die einen städtischen Erholungsschwerpunkt darstellen.

Im Einzelnen erfolgt der Ausgleich durch

- die Ausrichtung der Mischgebiete nach Westen zum landschaftlich reizvollen Schleusengraben bzw. durch die Lage in direkter Nachbarschaft zu großzügigen öffentlichen Parkanlagen,

- die günstige Zuordnung von Wohnen und Arbeiten, die eine Vermeidung zusätzlichen Verkehrs des Quartiers bewirken kann und

- die Aufwertung der Freiräume durch eine angemessene Durchgrünung des Geltungsbereichs und die naturnahe Gestaltung der Uferbereiche des Schleusengrabens.

Das Ortsbild wird zukünftig durch markante Landmarken geprägt und verändert werden. Hierdurch wird eine Aufwertung des Ortsbildes erwartet. Im Zusammenspiel der planungsrechtlichen Festsetzungen mit den Regelungen zur Gestaltung von Grundstücken in der HBauO sichergestellt, dass von Gebäuden und sonstigen oberirdischen baulichen Anlagen nicht bebaute Flächen begrünt werden und insgesamt mindestens 40 vom Hundert der jeweiligen Mischgebietsflächen von Bebauung gänzlich frei bleiben und der Zugang zum natürlichen Boden erhalten bleibt.

Nicht alle Belange können bei der beabsichtigten städtebaulichen Dichte rein planerisch durch die Anordnung der Nutzungen zu einander berücksichtigt werden. So sind zur Berücksichtigung aller betroffenen Belange neben der verträglichen Anordnung von Nutzungen unter Berücksichtigung der bevorzugten Lage des Plangebiets auch sonstige Maßnahmen zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen der Planung zu sichern. Beispielsweise wurden Immissionskonflikte mittels eines Lärmgutachtens geprüft und entsprechende Festsetzungen  im Bebauungsplan getroffen. Insgesamt ist sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden.

5.3 Gewerbegebiete und Industriegebiet