5.4.3 Maß der baulichen Nutzung
Die GRZ wird mit 1,0 festgesetzt und überschreitet somit die nach BauNVO zulässige GRZ von 0,8 für sonstige Sondergebiete um 0,2. Mit dieser Festsetzung wird dem kleinen Grundstück und dem urbanen Charakter des Baugebiets Rechnung getragen. Das Grundstück kann vollständig überbaut werden, da ein Teil des Baugebiets von einem Geh- und Fahrrecht in Anspruch genommen wird, das der Erschließung der öffentlichen Parkanlage und dem südlich angrenzenden Mischgebiet dienen kann. Diese Fläche steht daher für eine Bebauung nicht zur Verfügung. Um eine ausreichende Fläche für das geplante hohe Gebäude zu haben, ist eine vollständige Überbauung des Baugebiets erforderlich.
Die festgesetzte Gebäudehöhe von maximal 45 m über Straßenverkehrsfläche orientiert sich an dem Wohn- und Geschäftshaus im Bergedorfer Zentrum an der Bergedorfer Straße (CCB). Es wird ein Pendant am Schleusengraben geschaffen, das den städtebaulichen Auftakt zu den Schleusengärten markiert. Die städtebauliche Entwicklung Bergedorfs in Richtung Süden wird durch ein prägnantes Gebäude eingeleitet werden. Die Mindesthöhe von 30 m stellt sicher, dass die Höhenentwicklung an dieser Stelle nicht unter den höchsten Gebäuden im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt.