Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.1. Besitz- und Eigentumsverhältnisse

Die ca. 16,5 ha große Fläche des Bebauungsplans Nr. 83 (B) – Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - wird durch folgende Eigentümer genutzt:

• Team Vivendi GmbH und

• Stadt Schleswig.

6.2 Natur und Landschaft

Die Begründung des Grünordnungsplanes (GOP) ist auf den ursprünglichen Zustand und auf das planerische Gesamtkonzept des Bebauungsplanes Nr. 83 ausgelegt und bleibt in den wesentlichen Teilen unverändert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Zielsetzung, nach dem Teilbebauungsplan Nr. 83 (A) auch den B-Plan Nr. 83 (B) des ursprünglichen Bebauungsplanes in absehbarer Zeit zur Satzung zu beschließen, im Sinnzusammenhang angemessen.

Naturhaushalt[21]

Naturraum

Der Planungsbereich liegt im südwestlichen Bereich des Naturraums Angeln, in der Niederung des Schleigletscherbeckens. Diese Landschaft entstand im Zuge der letzten Eiszeit und ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil an ökologisch wertvollen Lebensräumen. Die landschaftsbildenden Prozesse der letzten Eiszeit spiegeln sich deutlich im Bereich des Stadtgebiets wieder. Der Bereich der inneren Schlei, als Zentrum dieser Prozesse, wurde durch die Gletscherzunge des Schleigletschers geformt.

Der Küstenbereich wurde im Rahmen der militärischen Nutzung intensiv militärisch durch Schubboote, Fähren und Brückenlegeübungen genutzt. Dabei hat sich der Uferverlauf südlich der Noor-Mündung in die Schlei nur wenig verändert. Lediglich im südöstlichen Bereich ist durch Auffüllungen Land hinzu gewonnen worden. Aufgrund besonderer Lebensformen der örtlichen Flora und Fauna erfüllt die Schlei heute die Auswahlkriterien der FFH-Richtlinie[22].

Oberflächengewässer

Einen großen Teil der Liegenschaft nehmen weitgehend naturnahe Räume ein. Hierzu zählt vor allem das Holmer Noor, welches von der baulichen Nutzung weitgehend ausgenommen blieb. Es weist innerhalb des Plangebietes eine größere offene Wasserfläche auf, ist ansonsten jedoch von Verlandungstendenzen geprägt und besitzt einen großen umgebenden Schilfröhrichtbestand. Das Noor entwässert über den Altstädter Mühlenbach in die Schlei. Von Norden entwässert ein Graben in das Noor.

Aufgrund besonderer Lebensformen der örtlichen Flora und Fauna erfüllt das Holmer Noor die Auswahlkriterien als Biotop gem. §15 LNatSchG sowie der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie.

Daneben bestehen großflächige im Zusammenhang mit den Gebäuden angelegte Grünflächen (Zierrasen, Ziergehölze) sowie krautige Ruderalflure, Hochstaudenflure und Einzelgehölze sowie flächige Gehölzgruppen. Die Entwässerung des Geltungsbereichs erfolgt über den Mühlenbach direkt bzw. über ein Regenrückhaltebecken indirekt in die Schlei (östliche Teilfläche der Kaserne, Geltungsbereich B-Plan Nr. 88).

Die Schlei ist ein Meeresarm der Ostsee. Sie ist als Flachwasserzone (Meeresküste) als eutrophes Brackwasser zu bewerten. Entlang der Schlei ist innerhalb des Geltungsbereiches keine naturnahe Uferzonierung zu erkennen. Stattdessen sind bis auf kürzere Sandstrandabschnitte durchgängig Uferbefestigungen mit Steinschüttungen und Mauern vorhanden.

Grundwasser

Die Grundwasserfließrichtung ist in Richtung der Schlei, wobei die Grundwasserscheide in einem Abstand von 3-5 km bogenförmig um die Schlei herumläuft. Im Bereich des Schleigletscherbeckens liegt der Grundwasserspiegel oberflächennah. Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt über Grundwasserentnahme aus dem Schleigletscherbecken in Tiefen zwischen 38 und 63 Metern. Durch die dort vorhandenen schwer durchlässigen Geschiebelehme sind die Grundwasservorräte relativ gut gegen Schadstoffeintrag aus der Oberflächennutzung geschützt.

Im "Integrierten Schleiprogramm“ von 1993 wird auf den Schadstoffeintrag von Nitraten und anderen Schadstoffen in die für das Trinkwasser bedeutsamen tieferen Grundwasserschichten hingewiesen. Eine Zunahme des Nitratgehaltes im oberen Grundwasser im Schleieinzugsgebiet ist nachgewiesen. Der Geltungsbereich liegt in einem geplanten Wasserschutzgebiet.

Boden

Aufgrund der Lage des Plangebiets im Niederungsbereich des Schleigletschers ist davon auszugehen, dass im Geltungsbereich natürlicherweise anmoorige- bis Niedermoorböden vorherrschen würden.

Im Plangebiet ist die gesamte Fläche mit Ausnahme des Holmer Noors anthropogen überprägt. Darüber hinaus ist ein erheblicher Teil der Fläche durch Bebauung versiegelt und durch die natürliche Folge der Bodenhorizonte stark verändert.

Auf den derzeit mit älteren Gehölzen bestandenen Grünflächen ist von einer langsam einsetzenden Bodenentwicklung auszugehen. Im Bereich der Rasenflächen ist eine natürliche Bodenentwicklung aufgrund der intensiven Mahd (d.h. Veränderung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes) nicht zu erwarten. Die Flächen des Holmer Noors stellen die naturnächsten und somit hochwertigsten Böden des Geltungsbereichs dar.

Im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung wurden – insbesondere im Bereich der Fläche der ehemaligen Paradeplätze – in den angetroffenen Auffüllungen hohe Belastungen mit PAK festgestellt[23].

Klima, Luft

Die Stadt Schleswig und damit auch das Plangebiet liegt im subatlantischen Klimaraum, am Rande eines atlantischen Klimakeils. Die Niederschlagswerte liegen bei 896 mm / Jahr. Das Gebiet zählt damit zu den niederschlagsreichsten Regionen Schleswig-Holsteins. Vorherrschend für diese Region sind Westwindwetterlagen und der regenreichste Monat ist August. Die innenstädtischen Bereiche sind durch ein charakteristisches Kleinklima mit erhöhter mittlerer Lufttemperatur, geringerer mittlerer Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit sowie reduzierter Sonneneinstrahlung, geprägt.

Die bebauten Bereiche des Geltungsbereichs sind als mittel belasteter Siedlungsklimatop zu bewerten. Nachts tritt aufgrund relativ dichter Bebauung und starker Oberflächenversiegelung nur eine mäßige Abkühlung ein. Aufgrund der starken Durchgrünung treten Hitzestress und Schwüle nur zeitweilig auf.

Die offenen Flächen des Holmer Noors sind als hochwertiger Freilandklimatop anzusprechen. Ein Luftaustausch muss allerdings aufgrund vorhandener Austauschbarrieren als bereits erheblich behindert bezeichnet werden. Austauschbarrieren innerhalb und im Umfeld des Geltungsbereichs stellen vor allem die bestehenden Bebauungen dar.

Besonders die Dammlage der Straße "Holmer-Noor-Weg“ verhindert einen Austausch zwischen westlichem und östlichem Holmer Noor.

Klimatisch sehr hochwertige Freilandklimatope mit aktiver klimatischer Ausgleichsfunktion sind somit im Untersuchungsraum aufgrund des sehr geringen Gefälles und der zahlreichen Barrieren potenzieller Ventilationsbahnen nicht zu erwarten.

Biotop- und Nutzungstypen

Mit Ausnahme des Holmer Noors finden sich innerhalb des Plangebiets keine Flächen mehr, auf denen die potenziell natürliche Vegetation (PNV) vorhanden ist. Die anzutreffenden Biotoptypen sind überwiegend erheblich anthropogen beeinflusst (siehe GOP, Plan VE-1).

Land- und Forstwirtschaft

Im Geltungsbereich findet keine forst- oder landwirtschaftliche Nutzung statt. Es sind keine Waldflächen vorhanden.

Flora

Die potenziell natürliche Vegetation besteht, abhängig von den Bodeneigenschaften und dem Vernässungsgrad, aus Perlgras-Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern, Eichen- Buchenwäldern und Traubenkirsche-Eschewäldern. Im Plangebiet sowie im gesamten Schleigletscherbecken würden Traubenkirschen-Eschewälder vorherrschen, wie auch in den verlandeten Feuchtgebieten und Bachtälern der Region. Für diese Flächen kennzeichnend sind ein hoher Grundwasserstand und z.T. periodische Überflutungen.

Fauna

Im Rahmen der Erstellung des Grünordnungsplans wurden keine eigenen systematischen Erhebungen der faunistischen Ausstattung des Geltungsbereichs durchgeführt. Eine Beurteilung des Gebietes zur Fauna des Geltungsbereichs außerhalb der als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesenen Flächen erfolgt daher im GOP zum B-Plan Nr. 83 indirekt, d.h. mittels einer Bewertung des faunistischen Potenzials der vorhandenen Biotoptypen.

In dem Standarddatenbogen des FFH-Gebiets 1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie des Vogelschutzgebiets 1423-491 "Schlei“ sind zahlreiche Arten der Anhänge der FFH- / Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.

Aussagen zur Fauna innerhalb der als FFH-Gebiet ausgewiesenen Flächen sind der Studie zur FFH-/VSch-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) (PCU, 2006) zu entnehmen.

Im Rahmen einer gesonderten Artenrechtlichen Untersuchung[24] und Bewertung wird festgestellt, dass als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung die Kriterien für die Verbotstatbestände (Schädigungsverbot und Störungsverbot) nicht erfüllt sind.

Schutzgebiete

Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems:

Das Holmer Noor und der Mühlenbach sind im Umweltatlas Schleswig-Holstein als Teil einer Nebenverbundachse eines Biotopverbundsystems dargestellt.

Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG:

Innerhalb des Geltungsbereichs kommen folgende gesetzlich geschützte Biotope gem. § 21 LNatSchG vor:

KOr          Brackwasser-Röhricht der Ostsee

WBw        Weidenfeuchtgebüsch

FBn          naturnahe Bachabschnitte

FT/FV      Tümpel mit Verlandungsbereich

FW/FV     natürliches Flachgewässer mit Verlandungsbereich

Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmale werden von den geplanten Nutzungen nicht berührt.

FFH-Gebiete, Europäische Vogelschutzgebiete:

Im Geltungsbereich bzw. unmittelbar angrenzend befinden sich das FFH-Gebiet 1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das Vogelschutzgebiet 1423-491 "Schlei“.

Im Rahmen der Prüfung der geplanten Nutzungen / Vorhaben hinsichtlich der ggf. erheblichen Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH- / VSch- Gebietes wurde eine FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) durchgeführt.

Diese kommt zu dem Ergebnis, dass durch die geplanten Nutzungen im Vorhabengebiet weder die Erhaltungsziele und Erhaltungsgegenstände des FFH-Gebietes DE- 1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ noch die Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet DE-1423-491 "Schlei“ beeinträchtigt werden.

Landschaftsbild

Das Plangebiet ist stark durch die militärische Vornutzung geprägt. Dominiert wird der visuelle Eindruck des Kasernen-Geländes durch die offenen Grünflächen - Zierrasen mit Einzelgehölzen, Gebäudeflächen und dem Flachwasserbereich mit seinen begleitenden Gehölzstrukturen des Holmer Noors.

Neben Wiesenflächen stellen Grünflächen mit älteren Gehölzbeständen, insbesondere im südlichen Geltungsbereich die prägenden Vegetationsformen im Untersuchungsbereich dar. Mit dem Vorkommen an Gehölzen gehen vielfältige optische und akustische Erlebnisqualitäten dieser Vegetationsform einher, die zum Teil jahreszeitliche Varianten aufweisen, teils kontinuierlich wahrnehmbar sind.

Erholung

Durch die langjährige Unzugänglichkeit des Geländes kommt dem Geltungsbereich derzeit keine Bedeutung für die landschafts- oder einrichtungsgebundene Erholung zu.

Der Landschaftsrahmenplan stuft die Schlei und den Geltungsbereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung ein.

In der Wander- und Freizeitkarte Schleswig Eckernförde sind entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze ein überregionaler Fahrradweg sowie ein Wanderwegvorschlag eingetragen.

Altlasten

Kontaminationsflächen

Im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 (B) wurden im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung – insbesondere im Bereich der Fläche DE (ehemalige Paradeplätze) – in den angetroffenen Auffüllungen hohe Belastungen mit PAK[25] festgestellt. Die PAK-Belastungen sind zurückzuführen in der Fläche GH auf Schlacke- und Ascheablagerungen und in der Fläche DE auf Asphaltbrocken und auf Reste von Dachpappe in der Auffüllung. Die Belastungen können flächenmäßig nicht eingegrenzt werden, sondern liegen punktuell verteilt vor.

Die chemischen Analysen haben ergeben, dass die niedermolekularen PAK (2-3 Ringe) Naphthalin, Acenaphthalin, Acenaphthen und Fluoren nicht vorliegen. Nachgewiesen wurden die niedermolekularen PAK Phenanthren und Anthracen und die höher molekularen PAK (4-  6 Ringe). Bei dem Material, das die PAK-Belastungen verursacht, handelt es sich vermutlich um Verbrennungsrückstände aus einem Heizkraftwerk, um grobe Partikel aus Asphaltabbruch und um Dachpappe. In der Regel liegen diese Fremdstoffe als Brocken bzw. Stücke und nicht fein verteilt im Boden vor.

Kampfmittel[26]

Im Rahmen einer historisch-genetischen Kurzrekonstruktion wurden mittels der Luftbildauswertung keine Schäden oder Zeichen von alliierten Bombardierungen erkannt. Für das Untersuchungsgebiet wurden zwei Flächen mit einer Empfehlung für weitere Maßnahmen bezeichnet:

KB- Bezeichnung

Beschreibung

Ergebnisse der historisch-genetischen Rekonstruktion

KVF + KB1

Deckungsgraben

potenzielle Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen und Munition

KB1

Alter Schießstand

potenzielle Kampfmittelbelastung

Für KVF + KB1 wird eine Kampfmittelbohrung mittels Suchgeräten (computergestützte Multi- Sensorik) vor Eingriffen in den Boden empfohlen. Sollte es bei den Untersuchungen Hinweise auf Kampfmittelreste oder Abfallbeseitigungen geben (z.B. Benzinkanister, Fässer) sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen.

Bei Baumaßnahmen ist weiterhin eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen. Hierzu können die Erkenntnisse des Kreises Schleswig-Flensburg, Abfall und Bodenschutzbehörde, herangezogen werden.

6.3. Baubestand