Die Begründung des
Grünordnungsplanes (GOP) ist auf den ursprünglichen Zustand und auf das
planerische Gesamtkonzept des Bebauungsplanes Nr. 83 ausgelegt und bleibt in
den wesentlichen Teilen unverändert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund
der Zielsetzung, nach dem Teilbebauungsplan Nr. 83 (A) auch den B-Plan Nr. 83
(B) des ursprünglichen Bebauungsplanes in absehbarer Zeit zur Satzung zu
beschließen, im Sinnzusammenhang angemessen.
Naturhaushalt[21]
Naturraum
Der Planungsbereich liegt im
südwestlichen Bereich des Naturraums Angeln, in der Niederung des
Schleigletscherbeckens. Diese Landschaft entstand im Zuge der letzten Eiszeit
und ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil an ökologisch wertvollen Lebensräumen.
Die landschaftsbildenden Prozesse der letzten Eiszeit spiegeln sich deutlich im
Bereich des Stadtgebiets wieder. Der Bereich der inneren Schlei, als Zentrum
dieser Prozesse, wurde durch die Gletscherzunge des Schleigletschers geformt.
Der Küstenbereich wurde im
Rahmen der militärischen Nutzung intensiv militärisch durch Schubboote, Fähren
und Brückenlegeübungen genutzt. Dabei hat sich der Uferverlauf südlich der
Noor-Mündung in die Schlei nur wenig verändert. Lediglich im südöstlichen
Bereich ist durch Auffüllungen Land hinzu gewonnen worden. Aufgrund besonderer
Lebensformen der örtlichen Flora und Fauna erfüllt die Schlei heute die
Auswahlkriterien der FFH-Richtlinie[22].
Oberflächengewässer
Einen großen Teil der
Liegenschaft nehmen weitgehend naturnahe Räume ein. Hierzu zählt vor allem das
Holmer Noor, welches von der baulichen Nutzung weitgehend ausgenommen blieb. Es
weist innerhalb des Plangebietes eine größere offene Wasserfläche auf, ist
ansonsten jedoch von Verlandungstendenzen geprägt und besitzt einen großen
umgebenden Schilfröhrichtbestand. Das Noor entwässert über den Altstädter
Mühlenbach in die Schlei. Von Norden entwässert ein Graben in das Noor.
Aufgrund besonderer Lebensformen
der örtlichen Flora und Fauna erfüllt das Holmer Noor die Auswahlkriterien als
Biotop gem. §15 LNatSchG sowie der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie.
Daneben bestehen großflächige im
Zusammenhang mit den Gebäuden angelegte Grünflächen (Zierrasen, Ziergehölze)
sowie krautige Ruderalflure, Hochstaudenflure und Einzelgehölze sowie flächige
Gehölzgruppen. Die Entwässerung des Geltungsbereichs erfolgt über den
Mühlenbach direkt bzw. über ein Regenrückhaltebecken indirekt in die Schlei
(östliche Teilfläche der Kaserne, Geltungsbereich B-Plan Nr. 88).
Die Schlei ist ein Meeresarm der
Ostsee. Sie ist als Flachwasserzone (Meeresküste) als eutrophes Brackwasser zu
bewerten. Entlang der Schlei ist innerhalb des Geltungsbereiches keine
naturnahe Uferzonierung zu erkennen. Stattdessen sind bis auf kürzere Sandstrandabschnitte
durchgängig Uferbefestigungen mit Steinschüttungen und Mauern vorhanden.
Grundwasser
Die Grundwasserfließrichtung ist
in Richtung der Schlei, wobei die Grundwasserscheide in einem Abstand von 3-5
km bogenförmig um die Schlei herumläuft. Im Bereich des Schleigletscherbeckens liegt
der Grundwasserspiegel oberflächennah. Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt
über Grundwasserentnahme aus dem Schleigletscherbecken in Tiefen zwischen 38
und 63 Metern. Durch die dort vorhandenen schwer durchlässigen Geschiebelehme sind
die Grundwasservorräte relativ gut gegen Schadstoffeintrag aus der Oberflächennutzung
geschützt.
Im "Integrierten Schleiprogramm
von 1993 wird auf den Schadstoffeintrag von Nitraten und anderen Schadstoffen
in die für das Trinkwasser bedeutsamen tieferen Grundwasserschichten hingewiesen.
Eine Zunahme des Nitratgehaltes im oberen Grundwasser im Schleieinzugsgebiet
ist nachgewiesen. Der Geltungsbereich liegt in einem geplanten Wasserschutzgebiet.
Boden
Aufgrund der Lage des Plangebiets
im Niederungsbereich des Schleigletschers ist davon auszugehen, dass im Geltungsbereich
natürlicherweise anmoorige- bis Niedermoorböden vorherrschen würden.
Im Plangebiet ist die gesamte
Fläche mit Ausnahme des Holmer Noors anthropogen überprägt. Darüber hinaus ist
ein erheblicher Teil der Fläche durch Bebauung versiegelt und durch die
natürliche Folge der Bodenhorizonte stark verändert.
Auf den derzeit mit älteren
Gehölzen bestandenen Grünflächen ist von einer langsam einsetzenden Bodenentwicklung
auszugehen. Im Bereich der Rasenflächen ist eine natürliche Bodenentwicklung aufgrund
der intensiven Mahd (d.h. Veränderung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes) nicht
zu erwarten. Die Flächen des Holmer Noors stellen die naturnächsten und somit
hochwertigsten Böden des Geltungsbereichs dar.
Im Rahmen der durchgeführten
Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung wurden insbesondere im Bereich der
Fläche der ehemaligen Paradeplätze in den angetroffenen Auffüllungen hohe Belastungen
mit PAK festgestellt[23].
Klima, Luft
Die Stadt Schleswig und damit
auch das Plangebiet liegt im subatlantischen Klimaraum, am Rande eines atlantischen
Klimakeils. Die Niederschlagswerte liegen bei 896 mm / Jahr. Das Gebiet zählt
damit zu den niederschlagsreichsten Regionen Schleswig-Holsteins. Vorherrschend
für diese Region sind Westwindwetterlagen und der regenreichste Monat ist
August. Die innenstädtischen Bereiche sind durch ein charakteristisches
Kleinklima mit erhöhter mittlerer Lufttemperatur, geringerer mittlerer
Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeit sowie reduzierter Sonneneinstrahlung,
geprägt.
Die bebauten Bereiche des
Geltungsbereichs sind als mittel belasteter Siedlungsklimatop zu bewerten.
Nachts tritt aufgrund relativ dichter Bebauung und starker Oberflächenversiegelung
nur eine mäßige Abkühlung ein. Aufgrund der starken Durchgrünung treten
Hitzestress und Schwüle nur zeitweilig auf.
Die offenen Flächen des Holmer
Noors sind als hochwertiger Freilandklimatop anzusprechen. Ein Luftaustausch
muss allerdings aufgrund vorhandener Austauschbarrieren als bereits erheblich
behindert bezeichnet werden. Austauschbarrieren innerhalb und im Umfeld des
Geltungsbereichs stellen vor allem die bestehenden Bebauungen dar.
Besonders die Dammlage der
Straße "Holmer-Noor-Weg verhindert einen Austausch zwischen westlichem und
östlichem Holmer Noor.
Klimatisch sehr hochwertige
Freilandklimatope mit aktiver klimatischer Ausgleichsfunktion sind somit im
Untersuchungsraum aufgrund des sehr geringen Gefälles und der zahlreichen Barrieren
potenzieller Ventilationsbahnen nicht zu erwarten.
Biotop- und Nutzungstypen
Mit Ausnahme des Holmer Noors
finden sich innerhalb des Plangebiets keine Flächen mehr, auf denen die potenziell
natürliche Vegetation (PNV) vorhanden ist. Die anzutreffenden Biotoptypen sind
überwiegend erheblich anthropogen beeinflusst (siehe GOP, Plan VE-1).
Land- und Forstwirtschaft
Im Geltungsbereich findet keine
forst- oder landwirtschaftliche Nutzung statt. Es sind keine Waldflächen vorhanden.
Flora
Die potenziell natürliche
Vegetation besteht, abhängig von den Bodeneigenschaften und dem
Vernässungsgrad, aus Perlgras-Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern, Eichen- Buchenwäldern
und Traubenkirsche-Eschewäldern. Im Plangebiet sowie im gesamten Schleigletscherbecken
würden Traubenkirschen-Eschewälder vorherrschen, wie auch in den verlandeten
Feuchtgebieten und Bachtälern der Region. Für diese Flächen kennzeichnend sind
ein hoher Grundwasserstand und z.T. periodische Überflutungen.
Fauna
Im Rahmen der Erstellung des
Grünordnungsplans wurden keine eigenen systematischen Erhebungen der faunistischen
Ausstattung des Geltungsbereichs durchgeführt. Eine Beurteilung des Gebietes
zur Fauna des Geltungsbereichs außerhalb der als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesenen
Flächen erfolgt daher im GOP zum B-Plan Nr. 83 indirekt, d.h. mittels einer
Bewertung des faunistischen Potenzials der vorhandenen Biotoptypen.
In dem Standarddatenbogen des
FFH-Gebiets 1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe
sowie des Vogelschutzgebiets 1423-491 "Schlei sind zahlreiche Arten der
Anhänge der FFH- / Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.
Aussagen zur Fauna innerhalb der
als FFH-Gebiet ausgewiesenen Flächen sind der Studie zur FFH-/VSch-Vorprüfung
(Erheblichkeitsprüfung) (PCU, 2006) zu entnehmen.
Im Rahmen einer gesonderten
Artenrechtlichen Untersuchung[24]
und Bewertung wird festgestellt, dass als Ergebnis der artenschutzrechtlichen
Prüfung die Kriterien für die Verbotstatbestände (Schädigungsverbot und
Störungsverbot) nicht erfüllt sind.
Schutzgebiete
Gebiete mit besonderer Eignung
zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems:
Das Holmer
Noor und der Mühlenbach sind im Umweltatlas Schleswig-Holstein als Teil einer
Nebenverbundachse eines Biotopverbundsystems dargestellt.
Gesetzlich geschützte Biotope
gem. § 21 LNatSchG:
Innerhalb
des Geltungsbereichs kommen folgende gesetzlich geschützte Biotope gem. § 21
LNatSchG vor:
KOr Brackwasser-Röhricht
der Ostsee
WBw Weidenfeuchtgebüsch
FBn naturnahe
Bachabschnitte
FT/FV Tümpel
mit Verlandungsbereich
FW/FV natürliches
Flachgewässer mit Verlandungsbereich
Landschaftsschutzgebiete,
Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile oder Naturdenkmale
werden von den geplanten Nutzungen nicht berührt.
FFH-Gebiete, Europäische
Vogelschutzgebiete:
Im
Geltungsbereich bzw. unmittelbar angrenzend befinden sich das FFH-Gebiet 1423-392
"Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe sowie das Vogelschutzgebiet
1423-491 "Schlei.
Im Rahmen
der Prüfung der geplanten Nutzungen / Vorhaben hinsichtlich der ggf. erheblichen
Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH- / VSch- Gebietes
wurde eine FFH-Vorprüfung (Erheblichkeitsprüfung) durchgeführt.
Diese kommt
zu dem Ergebnis, dass durch die geplanten Nutzungen im Vorhabengebiet weder die
Erhaltungsziele und Erhaltungsgegenstände des FFH-Gebietes DE- 1423-392
"Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe noch die Erhaltungsziele
für das Vogelschutzgebiet DE-1423-491 "Schlei beeinträchtigt werden.
Landschaftsbild
Das Plangebiet ist stark durch
die militärische Vornutzung geprägt. Dominiert wird der visuelle Eindruck des
Kasernen-Geländes durch die offenen Grünflächen - Zierrasen mit Einzelgehölzen,
Gebäudeflächen und dem Flachwasserbereich mit seinen begleitenden Gehölzstrukturen
des Holmer Noors.
Neben Wiesenflächen stellen
Grünflächen mit älteren Gehölzbeständen, insbesondere im südlichen Geltungsbereich
die prägenden Vegetationsformen im Untersuchungsbereich dar. Mit dem Vorkommen
an Gehölzen gehen vielfältige optische und akustische Erlebnisqualitäten dieser
Vegetationsform einher, die zum Teil jahreszeitliche Varianten aufweisen, teils
kontinuierlich wahrnehmbar sind.
Erholung
Durch die langjährige
Unzugänglichkeit des Geländes kommt dem Geltungsbereich derzeit keine Bedeutung
für die landschafts- oder einrichtungsgebundene Erholung zu.
Der Landschaftsrahmenplan stuft
die Schlei und den Geltungsbereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung
ein.
In der Wander- und Freizeitkarte
Schleswig Eckernförde sind entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze ein
überregionaler Fahrradweg sowie ein Wanderwegvorschlag eingetragen.
Altlasten
Kontaminationsflächen
Im Geltungsbereich des B-Planes
Nr. 83 (B) wurden im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung
insbesondere im Bereich der Fläche DE (ehemalige Paradeplätze) in den
angetroffenen Auffüllungen hohe Belastungen mit PAK[25]
festgestellt. Die PAK-Belastungen sind zurückzuführen in der Fläche GH auf
Schlacke- und Ascheablagerungen und in der Fläche DE auf Asphaltbrocken und auf
Reste von Dachpappe in der Auffüllung. Die Belastungen können flächenmäßig
nicht eingegrenzt werden, sondern liegen punktuell verteilt vor.
Die chemischen Analysen haben
ergeben, dass die niedermolekularen PAK (2-3 Ringe) Naphthalin, Acenaphthalin,
Acenaphthen und Fluoren nicht vorliegen. Nachgewiesen wurden die
niedermolekularen PAK Phenanthren und Anthracen und die höher molekularen PAK
(4- 6 Ringe). Bei dem Material, das die PAK-Belastungen verursacht, handelt es
sich vermutlich um Verbrennungsrückstände aus einem Heizkraftwerk, um grobe
Partikel aus Asphaltabbruch und um Dachpappe. In der Regel liegen diese Fremdstoffe
als Brocken bzw. Stücke und nicht fein verteilt im Boden vor.
Kampfmittel[26]
Im Rahmen einer
historisch-genetischen Kurzrekonstruktion wurden mittels der Luftbildauswertung
keine Schäden oder Zeichen von alliierten Bombardierungen erkannt. Für das Untersuchungsgebiet
wurden zwei Flächen mit einer Empfehlung für weitere Maßnahmen bezeichnet:
|
KB- Bezeichnung
|
Beschreibung
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Ergebnisse der historisch-genetischen Rekonstruktion
|
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KVF + KB1
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Deckungsgraben
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potenzielle Entsorgung von umweltgefährdenden
Stoffen und Munition
|
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KB1
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Alter Schießstand
|
potenzielle Kampfmittelbelastung
|
Für KVF + KB1 wird eine
Kampfmittelbohrung mittels Suchgeräten (computergestützte Multi- Sensorik) vor
Eingriffen in den Boden empfohlen. Sollte es bei den Untersuchungen Hinweise auf
Kampfmittelreste oder Abfallbeseitigungen geben (z.B. Benzinkanister, Fässer)
sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen.
Bei Baumaßnahmen ist weiterhin
eine Gefährdungsabschätzung vorzunehmen. Hierzu können die Erkenntnisse des
Kreises Schleswig-Flensburg, Abfall und Bodenschutzbehörde, herangezogen
werden.