5.6.1 1. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB)
Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat am 26.6.2006 den ersten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 mit der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der erste Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 mit Begründung und Umweltbericht lag gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom 01.08.2006 bis 31.08.2006 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt für die Stadt Schleswig, 10 / 2006, am 24.07.2006 mit dem Hinweis amtlich bekannt gemacht, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Nach der 1. öffentlichen Auslegung erfolgte die Teilung des Bebauungsplanes 83 in die Teile A und B (siehe hierzu Kapitel 5.7).