Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7 Teilung des Bebauungsplanes

Die zeitlich unterschiedlich schnell voranschreitende Umsetzung der Planungen zwischen den ehemaligen nördlichen und südlichen Plangebietsteilen des Bebauungsplanes Nr. 83 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit“/ Westteil“ und das Erfordernis zur gesicherten Erschließung des Schulgeländes im ehemals nördlichen Plangebiet führte zu der Feststellung, dass unüberwindliche Hemmnisse bezüglich einer weiteren einheitlichen Bearbeitung und Abstimmung des Bebauungsplanes Nr. 83 bestehen.

Gegen einen wesentlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 83 bestehen keine Einwände. Um die zügige Entwicklung des Plangebietes, insbesondere die Erstellung der Haupterschließung zu ermöglichen, wurde der Bebauungsplan durch Beschluss vom 22.05.2008 geteilt und unabhängig in zwei Planverfahren weitergeführt. Die Bezeichnung der Teilbebauungspläne wurde wie folgt getroffen:

• Bebauungsplan Nr. 83 (A) - Nordteil - Gebiet östlich des Holmer-Noor-Weges, südlich der ehemaligen Kleinbahntrasse bis zum Holmer Noor, mit dem östlichen Abschluss Planstraße C - und

• Bebauungsplan Nr. 83 (B) - Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer -.

Eine genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.

5.8. Notwendigkeit einer Umweltprüfung zum Bebauungsplan

Die Umweltprüfung (UP) ist in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung integriert. Sie ist als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne ausgestaltet und führt die vor der BauGB-Novellierung 2004 nebeneinander stehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren (UVP, Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zusammen. Gegenstand und Inhalt der Umweltprüfung sind alle im BauGB aufgeführten Umweltbelange, wie die des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB sowie § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB und die Anlage zum BauGB).

Im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 83 (B) - Südteil -, der als bauplanungsrechtliches Vorhaben die Entwicklung von Wohnbau- und gemischten Baugebieten zum Gegenstand hat, sind die Auswirkungen auf die Belange des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege zu prüfen.

Die Lage des Plangebietes in einem sensiblen Landschafts- und Naturraum erfordert eine intensive Auseinandersetzung hinsichtlich der möglichen Umweltauswirkungen durch die zukünftig beabsichtigten Nutzungen. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit die Veränderungen in Bezug auf den Ist-Zustand ggf. nachteilig zu bewerten sind.

Die Teilung des B-Planes Nr. 83 mit Änderungen in geringem Umfang widerspricht nicht den Aussagen des Umweltberichtes.

Demzufolge wird die Umweltprüfung im Bebauungsplanverfahren Nr. 83 (B) - Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer - weitergeführt.

Der Untersuchungsrahmen sowie, davon abhängig, die notwendigen einzuholenden Gutachten oder planungsrechtlich relevanten Abwägungsschwerpunkte wurden auf einer einleitenden Beratung (Scoping-Termin, 15.12.2005) mit den maßgeblich Beteiligten abgestimmt.

Das sogenannte "Scoping“, das die formellen und materiellen Anforderungen an die Umweltprüfung regelt, ist nicht explizit als Verfahrensschritt definiert, leitet sich jedoch aus den Anforderungen des § 4 Abs. 1 BauGB in Anlehnung an § 5 UVPG her. Eine entsprechende Durchführung ist erforderlich, um einerseits den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht festzulegen. Andererseits sollen möglichst frühzeitig alle zur Verfügung stehenden planungs- und umweltrelevanten Informationen gebündelt werden.

Im Rahmen der Umweltprüfung ist ein Umweltbericht zu erstellen, der die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darlegt (§ 2a BauGB). Er bereitet das umweltrelevante Abwägungsmaterial sachgerecht auf und dokumentiert, in welcher Weise die Umweltbelange im Rahmen der planerischen Abwägung berücksichtigt worden sind. Als selbständiger Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan wird der Umweltbericht gemäß des Planungsstandes fortgeschrieben. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung dar (vgl. Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) und dient als allgemein verständliche Zusammenfassung der zu erwartenden Umweltauswirkungen.

In Anlehnung an Anlage 2, Punkt 2.2 zu §13a BauGB wird der Umweltbericht weiterhin als zusammenfassender Umweltbericht für das ehemalige Plangebiet des B-Planes Nr. 83 vollständig dargestellt. Damit wird der Gesamtzusammenhang dargestellt sowie dem kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen entsprochen.

6. Bestandsaufnahme der städtebaulichen Situation