6.6. Sonstige rechtliche u. tatsächliche Gegebenheiten im Plangebiet und i. d. Nachbarschaft
Bebauungspläne
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 (B) - Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer grenzt südlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 (A) - Nordteil - Gebiet östlich des Holmer Noor Weges, südlich der ehemaligen Kleinbahntrasse bis zum Holmer Noor, mit dem östlichen Abschluss Planstraße C -. Nördlich des B-Planes Nr. 83 (A) befinden sich der Bebauungsplan Nr. 25 Ilensee, und nordwestlich der Bebauungsplan Nr. 11 Holm.
FFH-Gebiet
Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Ostseeförde Schlei, welches als FFH-Gebiet[29] eingestuft ist. Alle Planungen und Vorhaben sind zu überprüfen, inwiefern sie zu Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet führen können.
Gesetzlich geschützter Biotop
Im Geltungsbereich besteht das Holmer Noor als "gesetzlich geschützter Biotop gem. § 21 LNatSchG sowie als FFH-Gebiet. Der besonders hochwertige Biotop ist zu erhalten und in seinen ökologischen Funktionen zu stärken.
Ehemalige Lederfabrik
Das Grundstück der ehemaligen Lederfabrik (Holmer-Noor-Weg 7) wurde durch die Untere Bodenschutzbehörde als altlastenverdächtige Fläche (gem. §2 Abs. 6 BBodSchG) eingestuft und soll in das Boden- und Altlastenkataster des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen werden.[30] Darüber hinaus besteht eine Schadstoffquelle (Kontaminationsverdachtsfläche) südlich des städtischen Bauhofes und der ehem. Kreisbahntrasse (Bereich ehem. Abwasserklärbecken Lederfabrik) im Nordwesten des Geltungsbereiches des B.Plans Nr. 83 (A) - Nordteil -. Die Maßnahmen zur Sicherung der Altlast (ehem. Absetzbecken der Lederfabrik) sind 2009 durchgeführt worden.[31]
Militärischer Flugplatz Jagel
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 83 (A) liegt innerhalb des Bauschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Jagel, sowie im Wirkungsbereich von Flugsicherungsanlagen. Sollte das Aufstellen von Baukränen notwendig sein, ist dieses bei der Wehrbereichsverwaltung Nord, Militärische Luftfahrtbehörde, Hannover als zuständige militärische Luftfahrtbehörde zu beantragen.[32]
Hochwasserschutz[33]
Der höchste bekannte Wasserstand am Pegel Schleswig betrug am 13.11.1872 NN + 3,25 m. Bei einem ähnlichen Hochwasser, wobei noch eine säkulare Wasserstandshebung von etwa 0,25 m im Jahrhundert zu berücksichtigen ist, werden Gebäude und Anlagen in einem Gelände unter dieser Höhe dem Ostseehochwasser und seinen Folgeerscheinungen ausgesetzt sein. An der Schlei- und Ostseeküste sind unter NN + 3,50 m liegende Flächen als überflutungsgefährdete Gebiete zu bezeichnen, wenn ein ausreichender Landesschutzdeich fehlt (§ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB). Die als überflutungsgefährdete Gebiete ausgewiesenen Flächen, für die kein Deichschutz hergestellt wird, sind von jeder neuen Bebauung freizuhalten. Das gilt nicht, wenn das Baugelände sturmflutsicher aufgehöht wird. In diesem Fall sind die Gebäude gegen Wellenkräfte und Unterspülung besonders zu sichern. Räume, die für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, müssen eine Fußbodenhöhe von mindestens NN + 3,50 m aufweisen. Die Gebäude sind gegen Wellenkräfte und Unterspülung besonders zu sichern. Sofern keine standsichere Bauweise der Gebäude besteht und Menschen sich deshalb bei Hochwasser auf ein sicheres Niveau höher als NN + 3,50 m evakuieren können, sind Fluchtwege außerhalb auf ein Niveau höher als NN + 3,50 m zu schaffen. Tiefgaragen und Kellergeschosse sind der Bauart entsprechend herzustellen und gegen Auftrieb zu sichern. Bei Tiefgaragen sollte eine Abschottung vorgesehen werden. Unter dem Niveau NN + 3,50 m sind Vorkehrungen zu treffen, dass Abwasser und Schadstoffe nicht in die Ostsee eingetragen werden können. Für die bereits vorhandene Bebauung, die für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, sind leicht zugängliche und sichere Fluchtmöglichkeiten innerhalb der Gebäude zu sturmflutsicheren Stockwerken oder außerhalb davon zu sturmflutsicheren Sammelplätzen zu schaffen.