Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.6.      Sonstige rechtliche u. tatsächliche Gegebenheiten im Plangebiet und i. d. Nachbarschaft

• Bebauungspläne

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 (B) - Südteil - Gebiet zwischen St. Johanniskloster, Holmer-Noor-Weg, A. P. Møller Skolen und Schleiufer – grenzt südlich an den  Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 83 (A) - Nordteil - Gebiet östlich des Holmer Noor Weges, südlich der ehemaligen Kleinbahntrasse bis zum Holmer Noor, mit dem östlichen Abschluss Planstraße C -. Nördlich des B-Planes Nr. 83 (A) befinden sich der Bebauungsplan Nr. 25 Ilensee, und nordwestlich der Bebauungsplan Nr. 11 Holm.

• FFH-Gebiet

Das Plangebiet liegt unmittelbar an der Ostseeförde Schlei, welches als FFH-Gebiet[29] eingestuft ist. Alle Planungen und Vorhaben sind zu überprüfen, inwiefern sie zu Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet führen können.

• Gesetzlich geschützter Biotop

Im Geltungsbereich besteht das Holmer Noor als "gesetzlich geschützter Biotop“ gem. § 21 LNatSchG sowie als FFH-Gebiet. Der besonders hochwertige Biotop ist zu erhalten und in seinen ökologischen Funktionen zu stärken.

• Ehemalige Lederfabrik

Das Grundstück der ehemaligen Lederfabrik (Holmer-Noor-Weg 7) wurde durch die Untere Bodenschutzbehörde als altlastenverdächtige Fläche (gem. §2 Abs. 6 BBodSchG) eingestuft und soll in das Boden- und Altlastenkataster des Kreises Schleswig-Flensburg aufgenommen werden.[30] Darüber hinaus besteht eine Schadstoffquelle (Kontaminationsverdachtsfläche) südlich des städtischen Bauhofes und der ehem. Kreisbahntrasse (Bereich ehem. Abwasserklärbecken Lederfabrik) im Nordwesten des Geltungsbereiches des B.Plans Nr. 83 (A) - Nordteil -. Die Maßnahmen zur Sicherung der Altlast (ehem. Absetzbecken der Lederfabrik) sind 2009 durchgeführt worden.[31]

• Militärischer Flugplatz Jagel

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 83 (A) liegt innerhalb des Bauschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Jagel, sowie im Wirkungsbereich von Flugsicherungsanlagen. Sollte das Aufstellen von Baukränen notwendig sein, ist dieses bei der Wehrbereichsverwaltung Nord, Militärische Luftfahrtbehörde, Hannover als zuständige militärische Luftfahrtbehörde zu beantragen.[32]

• Hochwasserschutz[33]

Der höchste bekannte Wasserstand am Pegel Schleswig betrug am 13.11.1872 NN + 3,25 m. Bei einem ähnlichen Hochwasser, wobei noch eine säkulare Wasserstandshebung von etwa 0,25 m im Jahrhundert zu berücksichtigen ist, werden Gebäude und Anlagen in einem Gelände unter dieser Höhe dem Ostseehochwasser und seinen Folgeerscheinungen ausgesetzt sein. An der Schlei- und Ostseeküste sind unter NN + 3,50 m liegende Flächen als überflutungsgefährdete Gebiete zu bezeichnen, wenn ein ausreichender Landesschutzdeich fehlt (§ 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB). Die als überflutungsgefährdete Gebiete ausgewiesenen Flächen, für die kein Deichschutz hergestellt wird, sind von jeder neuen Bebauung freizuhalten. Das gilt nicht, wenn das Baugelände sturmflutsicher aufgehöht wird. In diesem Fall sind die Gebäude gegen Wellenkräfte und Unterspülung besonders zu sichern. Räume, die für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, müssen eine Fußbodenhöhe von mindestens NN + 3,50 m aufweisen. Die Gebäude sind gegen Wellenkräfte und Unterspülung besonders zu sichern. Sofern keine standsichere Bauweise der Gebäude besteht und Menschen sich deshalb bei Hochwasser auf ein sicheres Niveau höher als NN + 3,50 m evakuieren können, sind Fluchtwege außerhalb auf ein Niveau höher als NN + 3,50 m zu schaffen. Tiefgaragen und Kellergeschosse sind der Bauart entsprechend herzustellen und gegen Auftrieb zu sichern. Bei Tiefgaragen sollte eine Abschottung vorgesehen werden. Unter dem Niveau NN + 3,50 m sind Vorkehrungen zu treffen, dass Abwasser und Schadstoffe nicht in die Ostsee eingetragen werden können. Für die bereits vorhandene Bebauung, die für den dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, sind leicht zugängliche und sichere Fluchtmöglichkeiten innerhalb der Gebäude zu sturmflutsicheren Stockwerken oder außerhalb davon zu sturmflutsicheren Sammelplätzen zu schaffen.

7. Planungskonzept

7.1. Städtebauliches Zielkonzept

Das städtebauliche Zielkonzept stellt die Perspektive einer städtebaulichen Entwicklung für den südwestlichen Teilbereich der ehemaligen Kaserne dar. Das Nutzungsschema für das Plangebiet orientiert sich einerseits an den festgestellten Bedarfen für Bildung, Wohnen, Sport, Freizeit / Tourismus und Dienstleistungen sowie andererseits an den dargestellten Entwicklungseinschränkungen. Diese haben eine Beachtung des FFH-Gebietes Holmer Noor, des FFH- Gebietes Schlei und der Sondernutzungen Sport / Freizeit zur Folge.

Neben der Entwicklung einer hohen Lebensqualität zwischen "Grün und Wasser“ ist eine Funktionstrennung von ggf. lärmemittierenden Nutzungen und eventuell angrenzender Wohnbebauung wesentlich, um gegenseitige Entwicklungseinschränkungen auszuschließen. Daneben lässt das Konzept eine stufenweise zeitliche Entwicklung sowohl des Plangebietes nördlich und südlich des Holmer Noores als auch innerhalb dieser Bereiche zu.

Für den östlich an den Geltungsbereich grenzenden Liegenschaftsteil wird eine weitere bauliche Entwicklung bzw. Nachnutzung geplant (B-Plan Nr. 88), welche sich an den derzeitigen Zielen des Bebauungsplanes Nr. 83 (B) orientieren soll.

Zur Umsetzung der beabsichtigten Nutzungen wurden teilweise bestandsorientierte Baustrukturen und ein ebenfalls am Bestand orientiertes, grundlegend angepasstes Erschließungssystem erarbeitet. Neben den Nutzflächen bildet die Grünstruktur den Übergang zum angrenzenden Wasser- und Naturraum. Sie dient als Ausgleichsfläche für landschaftspflegerische Maßnahmen sowie teilweise kleinräumlichen klimatischen Aspekten. Unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Grünstrukturen nördlich und südlich des Holmer Noores werden im Plangebiet des B-Planes Nr. 83 (B) Wegeverbindungen sowohl entlang der Schlei (Uferwanderweg) als auch querend durch das Gebiet in Verbindung der räumlichen Achse Altstadt - Holm - St.-Johannis-Kloster – Sportboothafen geführt. Durch den Wasserlauf des Holmer Noores ist eine direkte Vernetzung der Grünstrukturen mit der Schlei gegeben.

Der Geltungsbereich grenzt im Bereich des nördlichen FFH-Gebietes Holmer Noor an das Grundstück der Oberschule (Teilbereich B-Plan Nr. 83 (A)). Auf diesem Grundstück wurden bereits eine integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe sowie zugehörige Schulsportanlagen sowie Gartenbereiche (offene Klassenzimmer) errichtet.

Auf den südlichen Bauflächen liegt der Schwerpunkt der Entwicklung in der Ausbildung eines hochwertigen Wohngebietes, in welchem durch die städtebauliche und architektonische Gestaltung die Nähe der Schlei (Wohnen am Wasser) besonders berücksichtig wird. Um dieses zukünftige Stadtquartier auch zu einem attraktiven Ort der Freizeitgestaltung werden zu lassen, ist die Errichtung gastronomischer Betriebe (z.B. durch Umnutzung des ehemaligen Offizierscasinos) vorgesehen.

Zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele im Geltungsbereich des Bebauungsplanes müssen wesentliche Umstrukturierungen, wie umfänglicher Abbruch von Gebäuden, Straßenum- und –neubau, großflächige Entsiegelungsmaßnahmen und ggf. notwendige Grundstücksneubildungen vorgenommen werden.