Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.2 Grünordnerisches Zielkonzept

Die Zielsetzungen des Landschaftsrahmenplanes und des Landschaftsplans (vgl. GOP, Kap. 3) bilden die Grundlage für das grünordnerische Zielkonzept. Aus Sicht der Grünordnungsplanung ergeben sich folgende "örtliche“ Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege, um die Auswirkungen der geplanten Bebauung des Geltungsbereiches zu mindern bzw. auszugleichen:

• Schutz und Optimierung ökologisch wertvoller Strukturen (z.B. Feuchtgebiete, standortgerechte Gehölzbestände, Gewässer und Wasserflächen);

• Schutz und Schaffung von Vernetzungsbeziehungen bzw. Biotopverbundelementen (z.B. Trittsteinbiotope);

• Verbesserung der mikro- und mesoklimatischen Situation;

• Erhalt und Entwicklung von standortgerechten Gehölzbeständen;

• Erhalt bzw. Schaffung von Grünbereichen innerhalb und außerhalb bebauter Bereiche;

• Sorgfältige Einfügung der baulichen Anlagen in die vorhandene landschaftliche Situation unter Beachtung der Reliefsituation;

• Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen sowie

• öffentliche Durchwegung und Erreichbarkeit.

Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bedürfen einer Orientierung an dem Zielsystem für den betroffenen Landschaftsraum.

7.3. Verkehrs- und Erschließungskonzept

Das Plangebiet wird zukünftig über die Planstraße A an das vorhandene örtliche Erschließungsnetz und die bestehenden und zukünftigen Ver- und Entsorgungsanlagen angebunden.

Das Plangebiet ist zukünftig direkt an das örtliche Hauptverkehrsnetz angebunden. Das städtebauliche Grundmuster stellt eine bestandsorientierte und damit kostensparende Lösung dar. Das Erschließungssystem baut auf einer west-ost verlaufenden Hauptachsen (Planstraße A) südlich des Holmer Noores auf. Damit sind alle Grundstücke im Plangebiet erschlossen. Eine quartiersinterne Verkehrserschließung im südlichen Plangebiet erfolgt über öffentliche oder private Anliegerstraßen. Die Planstraße C (B-Plan Nr. 83 (A)), nordöstlich des Geltungsbereiches, dient der Querverbindung und gesicherten Erschließung nach Norden (über Planstraße B an die Straße Ilensee) - auch über den Geltungsbereich hinaus.

Private Erschließungsflächen (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) mit Geh- oder Fahrrechten zu Gunsten der Allgemeinheit (V-1 und V-2) bestehen südlich der Baufläche WA1 und zwischen den Baufeldern MI3 und MI4 sowie dem Uferbereich der Schlei, um die beabsichtigte fußläufige Querungsmöglichkeit des südlichen Plangebietes von Am St. Johanniskloster / Holmer-Noor-Weg bis zur Schlei zu ermöglichen.

Die Hauptstraßen sollen mit einer Breite von 3,25 m je Fahrspur ausgebaut werden. Die Ausstattung (Querschnittsgestaltung mit Straßenbäumen, Geh- oder Radwegeausbau) unterscheiden sich und sind nicht Gegenstand der Festsetzungen.

Durch die geplanten Nutzungen wird für den ersten Entwicklungsabschnitt der Kaserne innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 83 ein Neuverkehr (Planstraßen A, B, C) von durchschnittlich ca. 1.800 Kfz / 24h erzeugt. Vor diesem Hintergrund ist ein Anstieg der Verkehrsmenge zu ca. 60% auf dem Holmer-Noor-Weg und zu ca. 40% auf der Pionierstraße (ehemalige östliche Kasernenzufahrt) anzunehmen. Die Verkehrsmenge würde sich auf dem Holmer-Noor-Weg von derzeit ca. 3.450 Kfz / 24h auf ca. 4.530 Kfz / 24h und auf der Pionierstraße von derzeit ca. 1.600 Kfz / 24h auf ca. 2.320 Kfz / 24h erhöhen. Eine Zunahme der Emissionspegel entlang der Straßen gegenüber dem Status Quo ist nur in sehr geringem Umfang zu erwarten.

Kfz-Stellplätze werden im öffentlichen Straßenraum errichtet. Darüber hinaus werden für die Bebauung bzw. Nutzung der Flächen MI4 und MI5 Flächen für Stellplätze gesondert ausgewiesen.

Innerhalb des Plangebietes wird das Pumpwerk zur Regen- und Abwasserableitung (gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, Nr. 14 BauGB) erhalten. Teilweise wird das Regenwasser über ein bestehendes Trennsystem gesammelt und abgeleitet. Im Geltungsbereich des östlich angrenzenden B-Planes Nr. 88 wird ein vorhandenes Regenwasserbecken gesichert. Dadurch sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.83 keine Flächen für Anlagen zur Regenwasserrückhaltung vorgesehen.

Anfallende Abfälle werden wiederverwertet oder beseitigt. Bei der Beseitigung wird von einer ausreichenden Kapazität der in Frage kommenden Deponien / Verwertungsanlagen ausgegangen.

8. Begründung der wesentlichen Festsetzungen - I Planungsrechtliche Festsetzungen