Das Plangebiet wird zukünftig
über die Planstraße A an das vorhandene örtliche Erschließungsnetz und die bestehenden
und zukünftigen Ver- und Entsorgungsanlagen angebunden.
Das Plangebiet ist zukünftig
direkt an das örtliche Hauptverkehrsnetz angebunden. Das städtebauliche Grundmuster
stellt eine bestandsorientierte und damit kostensparende Lösung dar. Das
Erschließungssystem baut auf einer west-ost verlaufenden Hauptachsen (Planstraße
A) südlich des Holmer Noores auf. Damit sind alle Grundstücke im Plangebiet
erschlossen. Eine quartiersinterne Verkehrserschließung im südlichen Plangebiet
erfolgt über öffentliche oder private Anliegerstraßen. Die Planstraße C (B-Plan
Nr. 83 (A)), nordöstlich des Geltungsbereiches, dient der Querverbindung und
gesicherten Erschließung nach Norden (über Planstraße B an die Straße Ilensee)
- auch über den Geltungsbereich hinaus.
Private Erschließungsflächen
(Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) mit Geh- oder Fahrrechten zu Gunsten
der Allgemeinheit (V-1 und V-2) bestehen südlich der Baufläche WA1 und zwischen
den Baufeldern MI3 und MI4 sowie dem Uferbereich der Schlei, um die beabsichtigte
fußläufige Querungsmöglichkeit des südlichen Plangebietes von Am St. Johanniskloster
/ Holmer-Noor-Weg bis zur Schlei zu ermöglichen.
Die Hauptstraßen sollen mit
einer Breite von 3,25 m je Fahrspur ausgebaut werden. Die Ausstattung
(Querschnittsgestaltung mit Straßenbäumen, Geh- oder Radwegeausbau) unterscheiden
sich und sind nicht Gegenstand der Festsetzungen.
Durch die geplanten Nutzungen
wird für den ersten Entwicklungsabschnitt der Kaserne innerhalb des Bebauungsplanes
Nr. 83 ein Neuverkehr (Planstraßen A, B, C) von durchschnittlich ca. 1.800 Kfz
/ 24h erzeugt. Vor diesem Hintergrund ist ein Anstieg der Verkehrsmenge zu ca.
60% auf dem Holmer-Noor-Weg und zu ca. 40% auf der Pionierstraße (ehemalige östliche
Kasernenzufahrt) anzunehmen. Die Verkehrsmenge würde sich auf dem Holmer-Noor-Weg
von derzeit ca. 3.450 Kfz / 24h auf ca. 4.530 Kfz / 24h und auf der Pionierstraße
von derzeit ca. 1.600 Kfz / 24h auf ca. 2.320 Kfz / 24h erhöhen. Eine Zunahme der
Emissionspegel entlang der Straßen gegenüber dem Status Quo ist nur in sehr
geringem Umfang zu erwarten.
Kfz-Stellplätze werden im
öffentlichen Straßenraum errichtet. Darüber hinaus werden für die Bebauung bzw.
Nutzung der Flächen MI4 und MI5 Flächen für Stellplätze gesondert ausgewiesen.
Innerhalb des Plangebietes wird
das Pumpwerk zur Regen- und Abwasserableitung (gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4, § 9
Abs. 1 Nr. 12, Nr. 14 BauGB) erhalten. Teilweise wird das Regenwasser über ein
bestehendes Trennsystem gesammelt und abgeleitet. Im Geltungsbereich des östlich
angrenzenden B-Planes Nr. 88 wird ein vorhandenes Regenwasserbecken gesichert. Dadurch
sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.83 keine Flächen für Anlagen zur Regenwasserrückhaltung
vorgesehen.
Anfallende Abfälle werden
wiederverwertet oder beseitigt. Bei der Beseitigung wird von einer ausreichenden
Kapazität der in Frage kommenden Deponien / Verwertungsanlagen ausgegangen.