Textliche Festsetzung Ziffer I 12
Begründung
Die Flächen sind zu erhalten und
der natürlichen Sukzession zu überlassen. Die naturfernen Bachabschnitte des
Mühlenbachs sind unter Berücksichtigung naturnaher Gestaltungsprinzipien zu
renaturieren.
Die Sicherung der Fläche und die
Renaturierung naturferner Strukturen dienen der Förderung und Unterstützung der
Entwicklungsziele des Holmer Noors als Teil des FFH-Gebiets "Schlei (z.B.
Erhaltung weitgehend ungestörter Bereiche und natürlicher Prozesse).
Durch die Einleitung nicht
verunreinigter Niederschlagswässer wird eine Stützung und Förderung des
Wasserhaushalts des Holmer Noors erreicht.
Die Entfernung nicht
einheimischer Gehölze entlang der Planstraße A dient der Förderung einheimischer
Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Holmer Noors als Teil des FFHGebiets.
Textliche Festsetzung Ziffer I 13
Begründung
Die naturfernen Bachabschnitte
des Mühlenbachs sind unter Berücksichtigung naturnaher Gestaltungsprinzipien zu
renaturieren.
Die Sicherung der Fläche und die
Renaturierung naturferner Strukturen dienen der Förderung und Unterstützung der
Entwicklungsziele des Holmer Noors als Teil des FFH-Gebiets "Schlei
("lebensraumtypische Strukturen und Funktionen v.a. der ökologischen Wechselwirkungen
mit amphibischen Kontaktlebensräumen wie Salzwiesen, Strandwällen, Stränden, Getreibselsäumen
mit Annuellen, Steilküsten, Feuchtgrünland, Hochstaudenfluren, (Brack-) Röhrichten,
Gehölzbeständen, Pioniergesellschaften und Mündungsbereichen).
Die Gehölzpflanzungen aus Bäumen
und Sträuchern (auf 70 % der Fläche 1 Baum und 40 Sträucher pro angefangene 100
m² Pflanzfläche) und der Rückbau versiegelter Flächen sollen die Herstellung
einer ökologisch hochwertigen Fläche ermöglichen, die eine Abschirmung des
Mühlenbachs als Teil des FFH-Gebiets zu den umliegenden Nutzungen bewirkt.