8.2.5 Öffentliche Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr.15 BauGB
Textliche Festsetzung Ziffer I 19
Begründung
Als zentrale öffentliche Grünfläche hat diese Fläche eine wichtige Aufenthaltsfunktion für den gesamten Bereich im südlichen Plangebiet. Um einen Mindestanteil von Hochgrün sicher zu stellen, wird die Pflanzung von Gehölzen auf mindestens 5 % der Fläche festgesetzt. Auf einem Teil der Fläche wird ein Spielplatz angelegt.
Textliche Festsetzung Ziffer I 20
Begründung
Durch die öffentliche Grünfläche wird die Zugänglichkeit des Schleiufers gesichert.
Die Fläche wird als offene, parkartige Wiesenfläche mit Einzelgehölzen und Gehölzgruppen angelegt. Vorgesehen ist auch, einen Fußweg anzulegen, der das Schleiufer erschließt, gleichzeitig jedoch Beeinträchtigungen des FFH- und Vogelschutzgebiets "Schlei ausschließt. Die vorhandenen Gehölze sind zu erhalten.