Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9. Stadttechnische Erschließung

Leitungen und sonstige Anlagen der technischen Infrastruktur (Wasserver- und -entsorgung, Elektrizität u.a.) sind im Plangebiet vorhanden. Diese werden im Rahmen der Erschließung weitestgehend neu geplant und hergestellt. Die vorgesehenen Straßenquerschnitte sind für die Herstellung leitungsgebundener Anlagen ausreichend dimensioniert.

9.1. Stromversorgung

Die Versorgung des Plangebietes mit Elektrizität erfolgt über die bisher bereits zur Versorgung des Bereichs zur Verfügung stehenden Einrichtungen. Es wurde eine Kapazität und Funktionsfähigkeit der Stromversorgung der Kaserne in ihrer bisherigen Nutzung bescheinigt, jedoch ein dringender Erneuerungsbedarf des gesamten Netzes sowie die Notwendigkeit der Ergänzung neuer Einspeisepunkte bei einer Nachnutzung des Areals und Anschluss an das Stadtwerkenetz festgestellt.

Daher werden die notwendigen Anlagen im Zuge der infrastrukturellen Neuerschließung im Rahmen der konkreten Bauplanung neu dimensioniert und hergestellt. Mit den Erschließungsträgern werden gegebenenfalls entsprechende Vereinbarungen zur Sicherstellung der Versorgung auch während der Bauphase getroffen.

9.2. Telekommunikation

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ (Deutsche Telekom) zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.