Planungsdokumente:

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

13.2.5 Schutzgut Klima und Luft

Klima

Der Geltungsbereich liegt im subatlantischen Klimaraum, am Rande eines atlantischen Klimakeils. Die Niederschlagswerte liegen bei 896 mm / Jahr. Das Gebiet zählt damit zu den niederschlagsreichsten Regionen Schleswig-Holsteins. Vorherrschend für diese Region sind Westwindwetterlagen und der regenreichste Monat ist August (Landschaftsplan Schleswig).

Die bebauten Bereiche des Geltungsbereichs sind als mittel belasteter Siedlungsklimatop zu bewerten. Nachts tritt aufgrund relativ dichter Bebauung und starker Oberflächenversiegelung nur eine mäßige Abkühlung ein. Aufgrund der starken Durchgrünung treten Hitzestress und Schwüle nur zeitweilig auf.

Die offenen Flächen des Holmer Noors sind als hochwertiger Freilandklimatop anzusprechen. Ein Luftaustausch muss allerdings aufgrund vorhandener Austauschbarrieren als bereits erheblich behindert bezeichnet werden. Austauschbarrieren innerhalb und im Umfeld des Geltungsbereichs stellen vor allem die bestehenden Bebauungen dar.

Hier verhindert insbesondere die Dammlage der Straße "Holmer Noor Weg“ einen Austausch zwischen westlichem und östlichem Holmer Noor.

Luft

Eine Beeinträchtigung der Luft durch Schadstoffe ist zum gegenwärtigen Planungsstand nicht zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass bei der Genehmigung von Betrieben in den gemischten Baugebieten die gesetzlichen Vorschriften und Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes berücksichtigt werden.

13.2.6 Schutzgut Landschaft

Landschaftsbild

Das Landschaftsbild der Stadt Schleswig bildet sich aus den Landschaftselementen eines markanten Reliefs der eiszeitlichen Endmoränenlandschaft, des Niederungsgebietes des Schleigletschers und der Schlei selbst.

Das Stadtgebiet von Schleswig umfasst eine Gesamtfläche von 2.430 ha. 21% der Gesamtfläche (500 ha) sind Wasserflächen, die zum größten Teil der Schlei direkt zuzuordnen sind. Landwirtschaftliche Nutzung erfolgt auf 34% der Flächen, wobei Acker- und Grünlandnutzung auf je 50% der Flächen erfolgt. Auf städtisch geprägte Nutzung entfallen 39% der Gesamtfläche, wovon 3% als Erholungsflächen dienen. Nur 6% der Gesamtfläche werden von Wald eingenommen. Insgesamt werden im Stadtgebiet 298 ha von wertvollen Biotopen eingenommen, davon fallen 124 ha auf Wald, die restlichen Biotope sind meist Feuchtgebiete.

Aufgrund der militärischen Vornutzung ist das Plangebiet durch eine weiträumige städtebauliche Struktur gekennzeichnet. Damit besteht eine Vorbelastung des Landschaftsbilds durch die bestehende Bebauung. Zwischen den überwiegend zweigeschossigen Gebäuden finden sich z.T. überdimensionierte Freiflächen. Die meisten Gebäude im Plangebiet dienten als Unterkunfts-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude und bilden den größten Teil des historischen Gebäudebestandes. Gebäudelängen von ca. 50 m definieren einen untypischen räumlichen Maßstab im Verhältnis zum Gebäudebestand der nahe gelegenen Altstadt Schleswigs.

Der visuelle Eindruck des Kasernengeländes wird durch die offenen Grünflächen (Zierrasen mit Einzelgehölzen), die Gebäudeflächen und den Flachwasserbereich mit seinen begleitenden Gehölzstrukturen des Holmer Noors dominiert. Neben Wiesenflächen stellen Grünflächen mit älteren Gehölzbeständen, insbesondere im südlichen Geltungsbereich, die prägenden Vegetationsformen im Untersuchungsbereich dar. Mit dem Vorkommen an Gehölzen gehen vielfältige optische und akustische Erlebnisqualitäten dieser Vegetationsform einher, die zum Teil jahreszeitliche Varianten aufweisen, teils kontinuierlich wahrnehmbar sind.

Die vorhandenen Biotoptypen, die Oberflächenform und die Gebäudestruktur bieten nur eine beschränkte Vielfalt an Landschaftsbildaspekten. Unter Berücksichtigung des Anteils der anthropogen überprägten Elemente (Gebäude, Verkehrsflächen) gegenüber naturnahen Strukturen ist die Natürlichkeit des Landschaftsbilds als mittel einzustufen. Dieses Verhältnis zwischen Flächen mit ursprünglichem und beeinträchtigtem Charakter der Natur- bzw. Kulturlandschaft bewirkt einen mittleren Grad der Eigenart (vgl. KNOSPE 1998).

Eine Vorbelastung des Landschaftsbilds besteht durch die vorhandene heterogene, unmaßstäbliche Bebauung und Topographie (v.a. großflächig versiegelte Bereiche, Gebäude). Die Einsehbarkeit von der nördlich an den Geltungsbereich angrenzenden Bebauung und von der Schlei aus auf den Planungsstandort ist relativ hoch. Somit weist das Landschaftsbild des Kasernengeländes aufgrund der Ausprägung von offenen Bereichen sowie der fehlenden Verdeckung der visuell störenden Elemente durch die vorhandenen Vegetationsstrukturen eine hohe Verletzlichkeit auf (vgl. KNOSPE 1998).

Für das Plangebiet werden der landschaftsästhetische Eigenwert als mittel und die Fernwirksamkeit dieser Landschaftsbildeinheit ebenfalls als mittel eingestuft.

Erholung

Der Landschaftsrahmenplan stuft die Schlei und den Geltungsbereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung ein.

Durch die langjährige Unzugänglichkeit des Geländes kommt dem Geltungsbereich derzeit keine Bedeutung für die landschafts- oder einrichtungsgebundene Erholung zu.

In der Wander- und Freizeitkarte Schleswig-Eckernförde sind entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze ein überregionaler Fahrradweg sowie ein Wanderwegvorschlag eingetragen. Im Geltungsbereich wurde die Marina auch für Erholungszwecke genutzt (z.B. Segeln).

13.2.7 Schutzgut Kulturgüter

Im Plangebiet sind nach Angaben des Landschaftsplans der Stadt Schleswig keine denkmalgeschützten Bereiche oder Anlagen vorhanden. Darüber hinaus sind keine archäologischen Kulturdenkmale dargestellt.

Das Holmer Noor wird als archäologisches Interessengebiet durch das Archäologische Landesamt eingestuft. Dieser Bereich ist jedoch von der Überplanung des B-Planes ausgenommen. Im Geltungsbereich ist somit mit dem Vorhandensein von archäologischen Fundstellen, die unter Denkmalschutz stehen, nicht zu rechnen.

Im nördlichen Plangebiet wurden dennoch archäologische Untersuchungen (SO Schule / Sport) vorgenommen. Diese werden nach Auskunft des Archäologischen Landesamtes im Rahmen der Bautätigkeit gegebenenfalls auch im südlichen Plangebiet erforderlich. Sollten während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen.